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Goldeneye 12.11.2004 18:38

Garantiefrage zu Cyberhome
 
Mein Cyberhome DVD-Player hat vor ein paar Wochen den Geist aufgegeben - besser gesagt der Laser mußte getauscht werden
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=147266
Es hat 5 lange Wochen gedauert bis ich ihn heute endlich wieder abholen durfte. na egal.
zum Thema:
Ich hab das Gerät am 18.08.2003 gekauft und es gibt 2 Jahre Garantie darauf. Am 01.10.04 hab ich ihn zur Reperatur eingeliefrt und als ich ihn jetzt abhole sagt mir der gute Mann das ich nur mehr ein halbes Jahr Garntie auf das getauschte Teil (Laufwerk) hab???
Soweit ich weiß läuft die Garantie doch erst am 18.08.2005 aus??
Warum jetzt plötzlich nur mehr ein halbes Jahr Garantie auf das Laufwerk?????? Kann mir das wer erklären?
Dank im voraus....

mankra 12.11.2004 18:46

Sufu, wurde sicher hier auch schon behandelt.

Kurz zusammengefaßt:

24 Monate Gewährleistung (Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung) auf Herstellungsfehler, die bei Auslieferung bereits bestanden.
Nach 6 Monaten Beweißumkehr, d.h. Du mußt beweißen, das es ein Herstellungsfehler war.
Ausgenommen aus der Gewährleistung sind Verschleißteile, Bedienungsfehler, etc.

Nun stellt sich die Frage, ist der Laser ein Verschleißteil oder nicht?
Wurde er wegen eines Fehlers kaputt, der schon bei Auslieferung bestannd oder einfach nur Pech gehabt.

Unterm Strich: Schwer zu sagen.

hoshibrother 13.11.2004 14:27

ich bin mir nur nicht sicher in welchem gesetz genau geregelt (abgb, hgb o kschg). normalerweise gilt ab kaufdatum 6 monate beweislastumkehr; d.h. händler muss vor gericht beweisen können, dass er dir ein fehlerfreies gerät verkauft hat. danach beginnt die gesetzliche gewährleistung von weiteren 18 monaten.

meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.

frazzz 13.11.2004 14:30

Zitat:

Original geschrieben von hoshibrother

meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.


kein gutes argument :D

ein auto ohne bremsen funzt auch ned, bremsen sind notwendig, aber verschleissteile.


imho beginnt für die rep. teile die garantie/gew.leistg. von vorne.

Goldeneye 14.11.2004 16:42

Zitat:

Original geschrieben von hoshibrother
ich bin mir nur nicht sicher in welchem gesetz genau geregelt (abgb, hgb o kschg). normalerweise gilt ab kaufdatum 6 monate beweislastumkehr; d.h. händler muss vor gericht beweisen können, dass er dir ein fehlerfreies gerät verkauft hat. danach beginnt die gesetzliche gewährleistung von weiteren 18 monaten.

meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.

ich spreche aber dezitiert von einer 24-monatigen garantie!!
die hat nix mit der gewährleistung zu tun!

denn sonst heißt es ja beim auto auch gewährleistung gegen durchrostung oder?
wenn ein hersteller mehr als 6 moante garantie gibt dann sollt er die in dem "vertrag" auch einhalten.....

hoshibrother 14.11.2004 16:55

viele händler verwechseln gerne garantie u gewährleistung.

frazzz 14.11.2004 17:49

wenn du 2 jahre herstellergarantie hast, gilt die auch für die reparierten teile.

FendiMan 14.11.2004 19:39

Aber die beginnt nicht neu ab Reparaturdatum, sondern sie gilt ab Kaufdatum.

frazzz 14.11.2004 19:40

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Aber die beginnt nicht neu ab Reparaturdatum, sondern sie gilt ab Kaufdatum.
für die reparierten (ausgetauschten) teile doch :p

d.h. nicht, das dann was anderes defekt ist....

FendiMan 14.11.2004 19:53

Nein, auch nicht für die getauschten Teile.
Wenn es eine bezahlte Reparatur ist, gibt es schon Garanie darauf, aber eine Reparatur in der Garaniefrist verlängert diese nicht.


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