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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 10.08.2009, 20:45   #1
Eltoro
Master
 
Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662


Standard Für Wohnungsmiete Gehaltszettel vorweisen?

Wir sind dabei eine neue Wohnung zu mieten und der Bauträger / Immobilienverwalter will von beiden Mietern den Gehaltszettel haben. Ist das rechtens, da wir beide auch eine Klausel im Dienstvertrag haben auf keinen Fall diesen weiterzugeben!

Es geht ja nicht um einen Hauskauf, sondern um eine simple Mietwohnung um knapp 1000 €

Vielleicht weiß ja jemand was Genaueres.
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Alt 10.08.2009, 21:38   #2
ANOther
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Beiträge: 958


Standard

OT
> Klausel im Dienstvertrag haben auf keinen Fall diesen weiterzugeben
ich musste den sch**** zettel der kirchenbeitragsstelle sowie meinem geldinstitut (kredit) zeigen...
ist das rechtens, das zu verbieten?
____________________________________
Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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Alt 10.08.2009, 22:03   #3
trodat
Jr. Member
 
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Beiträge: 79


Standard

ich glaub', die Frage ist gar nicht mal so sehr, ob das gerechtfertigt ist, sondern was passiert, wenn Du Dich weigerst... Womöglich bekommst Du die Wohnung nicht - sogar wenn Du im Recht bist.

Aber ich würde an Deiner Stelle nicht nachgeben - das ist ja lächerlich! Ihr bezahlt ja Kaution, da können die nicht noch einen Gehaltszettel verlangen. Außerdem könntet ihr euren Job ja auch verlieren. Finde es eine Frechheit, würde ich mich weigern.
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Alt 10.08.2009, 22:05   #4
holzi
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Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

http://www.mietervereinigung.at/default.aspx Frag dort mal nach.

Aber solange der Mietvertrag nicht unterschrieben ist, hat der Vermieter natürlich das Recht, sich auszusuchen an wen er vermietet.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.

Geändert von holzi (10.08.2009 um 22:11 Uhr).
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Alt 11.08.2009, 07:53   #5
LouCypher
der da unten wohnt
 
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nachdem man bei uns einen mieter nicht mehr los wird auch wenn er monate lang die miete nicht zahlt ist das imho durchaus verständlich. Ich denke mal wenn du die wohnung haben willst wirst den zettel wohl herzeigen müssen.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 11.08.2009, 09:24   #6
TONI_B
Inventar
 
Registriert seit: 30.03.2000
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Alter: 63
Beiträge: 1.508


Standard

Was ist denn daran so verwerflich?

In Österreich macht jeder (vom Arbeitslosen bis zum Superreichen) ein Riesengeheimnis um sein Einkommen. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so.

Muss man sich dafür schämen, wenn man viel oder wenn man wenig verdient?
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Alt 11.08.2009, 09:35   #7
zigeina
*****troll
 
Benutzerbild von zigeina
 
Registriert seit: 24.03.2003
Ort: wien
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Beiträge: 1.701


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Zitat:
Zitat von Eltoro Beitrag anzeigen
Wir sind dabei eine neue Wohnung zu mieten und der Bauträger / Immobilienverwalter will von beiden Mietern den Gehaltszettel haben. Ist das rechtens, da wir beide auch eine Klausel im Dienstvertrag haben auf keinen Fall diesen weiterzugeben!

Es geht ja nicht um einen Hauskauf, sondern um eine simple Mietwohnung um knapp 1000 €

Vielleicht weiß ja jemand was Genaueres.
du gibst ja den gehaltszettel nicht weiter, du zeigst ihn nur her

außerdem ist ein solcher passus sowieso schall und rauch, der dient doch nur um die arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen und ordentliche vergleiche über die "aufwandsentschädigungen"(=gehalt) zu unterbinden.
____________________________________
..................................
dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier
..................................
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
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Alt 11.08.2009, 10:17   #8
Eltoro
Master
 
Registriert seit: 05.02.2001
Beiträge: 662


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also indirekt gebe ich den schon weiter, auch wenn nur als kopie die verlangt wird. aber darum gehts mir ja gar nicht. warum soll ich bekanntgeben was ich verdiene? ich würde mich nicht für diese wohnung interessieren, würde ich sie mir nicht leisten können!

Aber es wird mir nichts übrigbleiben, sonst bekomm ich die wohnung eh nicht!
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Alt 11.08.2009, 12:38   #9
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Registriert seit: 15.07.2000
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Beiträge: 11.502


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wenn der vertrag mal unterschrieben wurde und du eingezogen bist wird er dich nicht mehr los auch wenn du überhaupt keine miete zahlst. Bis er dich legal rausbekommt können schon mal 6 monate oder mehr vergehen. Soll er dir einfachso vertrauen? Eine bank verlagt für einen kredit ja auch einen gehaltszettel.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 11.08.2009, 14:29   #10
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

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In Zeiten der "mietnomaden" ein durchaus sinvolles vorgehen der Hausverwaltung! (sieht man ja immer wieder Berichte im TV darüber)
Wird aber sowieso darauf hinauslaufen:Gehaltszettel geben -wohnung vielleicht kriegen!
Nicht hergeben-bestimmt keine Wohnung!
Als Kopieren und abgeben oder weiterziehen!
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