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Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht

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Alt 12.04.2005, 18:49   #1
utakurt
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Alter: 60
Beiträge: 4.329


Ei gucke da: Streit um "befreite" Handys - Yesss! hilft bei der Entsperrung

Vielleicht könnte man alle Entsperranfragen hier ins Standard.at verschieben // verweisen!

http://derstandard.at/?url=/?ressort=mobilc
utakurt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 19:12   #2
frazzz
Inventar
 
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Beiträge: 5.292


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nach der mindestbindefrist kann ich mit meinem mobile machen was ich möchte, nur nicht illegal entsorgen
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 12.04.2005, 19:25   #3
chrisne
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Beiträge: 3.692


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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
nach der mindestbindefrist kann ich mit meinem mobile machen was ich möchte, nur nicht illegal entsorgen
bin der meinung, dass ich das auch schon früher machen kann.
chrisne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 19:37   #4
Rundumadumleuchtn
Super-Moderator
 
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Ort: Dürnkrut
Beiträge: 2.270


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tja so einfach ist's wahrscheinlich nicht, die rechtsgelehrten werden da schon etwas passendes finden nur mein hausverstand sagt mir daß yesss! mit der argumentation der vertragsbindung nicht daneben liegen, dazu ein beispiel:
hab zwei 6150er auf A1 gelockt, nun zwei next 6230er erworben.
die 6150 kann ich ja nun ohneweiters entsperren (was auch geschehen ist), bei der gelegenheit natürlich auch die zwei 6230er und jetzt der springende punkt.....wenn ich eine andere sim benutz zahl ich zwar möglicherweise weniger verbindungsentgelt aber die grundgebühr des providers A1 bleibt mir nicht erspart und abmelden kostet mich die subvention zusätzlich (mobilpiont, weihnachtsbonus etc.). also tät ich sagen normalerweise 'viel wind um nix' doch wie oben erwähnt 'die rechtsgelehrten werden's denen schon richten, auf unsere kosten.

was ich lustig find ist der hinweis 'die kodes....die normalerweise nur hackern zugänglich sind'
____________________________________
Mobben, Schleimen, Zündeln, Fraktionieren oder Quotenschänden ist mir ein Gräuel.
„Der eine sieht nur Bäume, Probleme dicht an dicht, der andere sieht Zwischenräume und das Licht“.

zum Beisl
warp2search
mfg, Karl s'glühlamperl
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Alt 12.04.2005, 20:14   #5
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


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Zitat:
Original geschrieben von chrisne
bin der meinung, dass ich das auch schon früher machen kann.
illegal entsorgen kannst es natürlich jederzeit
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 12.04.2005, 20:18   #6
utakurt
Inventar
 
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Alter: 60
Beiträge: 4.329


Reden ...auf alle Fälle...

...wird ^das noch seeeeehr interessant werden!

Ihr werdet sehen!
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Alt 12.04.2005, 20:40   #7
macy
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Beiträge: 62


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Hallo Leute!

Wißt ihr, wie das in Deutschland geregelt ist? Dort sind ja auch keine Handies gesperrt oder? Und mein t-mobile Handy war auch frei.

Aber dass das Entsperren illegal sein soll, find ich lächerlich. Illegal assoziiere ich mit dem Strafrecht und nicht das Ignorieren von AGBs der einzelnen Provider.

Aber in den AGBs steht ja drinnen, dass das Handy nur mit einer SIM-Karte des jeweiligen Anbieters verwendet werden darf. Und wenn ich da zuwiderhandele, dann verstoße ich ganz offensichtlich gegen den Vertrag (AGB), den ich mit der Telefongesellschaft geschlossen habe. Aber das hat doch mit dem "Gesetz" nichts zu tun, sondern da befinde ich mich im Zivilrecht. Und wenn da jetzt eine dritte Partei (yesss) mir Hilfestellung gibt, damit ich gegen den Vertrag mit meinem Provider verstoßen kann, dann könnten irgendwelche Unterlassungsklagen möglich sein, oder?

Aber ist das in Österreich nie ausprozessiert worden? Würd mich echt interessieren.

Ich finde ja auch, dass diese Bestimmungen (Sim-locked) in den AGBs doch irgendwie gegen die guten Sitten oder gegen das Konsumentschutzrecht verstoßen und somit nicht wirksam sind. Aber das muss doch schon mal geklärt worden sein. Denn in einen privaten Vertrag (und das liegt bei einem Handyvertrag vor) kann ja alles vereinbart werden, solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt.
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Alt 12.04.2005, 21:21   #8
pc.net
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In den A1 AGB finde ich unter dem punkt "Karten, Kodes und kodierte Endgeräte" keine entsprechende Regelung ...

In den AGB von T-Mobile steht folgendes:
Zitat:
(9) Das Entsperren von Endgeräten, die ausschließlich mit
T-Mobile Austria SIM-Karte funktionieren (SIM-locked) ist
kostenpflichtig. Innerhalb der aufrechten Mindestvertragsdauer
sowie bei Klax Produkten wird ein Bearbeitungsentgelt
von € 150,-- verrechnet. Wenn eine solche
Mindestvertragsdauer nicht besteht, beträgt das Entgelt €
35,--. Der Entsperrcode wird postalisch mittels Nachnahme
zugesandt. Die Nachnahmegebühr hat der Kunde zu tragen.
Die Bezahlung des Entsperrungsentgeltes ergibt sich
daraus, dass der Kunde SIM-gelockte- Endgeräte zu einem
günstigeren Preis erhält als nicht SIM-gelockte. Die auf dem
Endgerät befindliche Software, insbesondere die SIM-lock-
Funktion stellt als Software ein zugunsten von T-Mobile
Austria geschütztes Werk dar. Der Kunde darf die Software
ausschließlich zum üblichen Gebrauch verwenden. Eine
Aufhebung, Zerstörung, Umgehung und dergleichen der
Software ist nicht erlaubt. Dem Kunden ist es ausdrücklich
untersagt, die SIM-lock-Funktion aufzuheben bzw. aufheben
zu lassen, sofern dies nicht gemäß den gegenständlichen
AGB erfolgt.
Für Nachteile, die der Kunde auf Grund der
eigenständig vorgenommenen Entsperrung erleidet, haftet
T-Mobile Austria nicht. Dies gilt insbesondere auch für
Gewährleistungsansprüche, wenn die Manipulation der
Software durch eigenmächtige Entsperrung durch den
Kunden erfolgt.
In den One AGB und Telering AGB finde ich keine entsprechende Regelung ...

In den 3 AGB steht folgendes:
Zitat:
15. Vom Kunden verwendete Endgeräte

15.1 3 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass nicht jedes Endgerät alle von 3 angebotenen Services unterstützt. Der Kunde kann keine Rechtsfolgen daraus ableiten, wenn er ein Endgerät verwendet, das die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, und ihm deswegen Services nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
15.2 Der Kunde wird nur solche Endgeräte verwenden, die für die Nutzung in einem UMTS Mobilfunknetz in Österreich gemäß den von 3 veröffentlichten Schnittstellenspezifikationen geeignet sind.
15.3 Verwendet der Kunde ein Endgerät, das auf den Gebrauch im Netz von 3 vorprogrammiert ist (USIM-Lock) und ist der Kunde Eigentümer des Endgerätes, kann er das Gerät kostenpflichtig (gemäß aktueller Preisliste) durch 3 entsperren lassen.
Somit gibts bei den österreichischen Mobilfunkanbietern dzt. nur bei T-Mobile eine Regelung zur Verwendung von SIM-locked Endgeräten - A1 und One gehen in den AGB nicht einmal darauf ein ... 3 verbietet das Entsperren nicht explizit (eine Kann-Bestimmung verbietet ja nicht das eigenständige Entsperren) ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 12.04.2005, 21:35   #9
macy
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Beiträge: 62


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Ich habe diese Bestimmung in meinem T-mobile Vertrag auch gelesen und deswegen war ich ja verwundert, dass gerade T-mobile hier freie Handies verkauft.
macy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 21:37   #10
pc.net
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neue handies werden oft noch ohne sim-lock verkauft, da es einige zeit dauert, bis der provider die extra-bestellten gelockten geräte vom hersteller bekommt ...
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