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Ei gucke da: Streit um "befreite" Handys - Yesss! hilft bei der Entsperrung
Vielleicht könnte man alle Entsperranfragen hier ins Standard.at verschieben // verweisen!
http://derstandard.at/?url=/?ressort=mobilc |
nach der mindestbindefrist kann ich mit meinem mobile machen was ich möchte, nur nicht illegal entsorgen :D
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Zitat:
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tja so einfach ist's wahrscheinlich nicht, die rechtsgelehrten werden da schon etwas passendes finden nur mein hausverstand sagt mir daß yesss! mit der argumentation der vertragsbindung nicht daneben liegen, dazu ein beispiel:
hab zwei 6150er auf A1 gelockt, nun zwei next 6230er erworben. die 6150 kann ich ja nun ohneweiters entsperren (was auch geschehen ist), bei der gelegenheit natürlich auch die zwei 6230er und jetzt der springende punkt.....wenn ich eine andere sim benutz zahl ich zwar möglicherweise weniger verbindungsentgelt aber die grundgebühr des providers A1 bleibt mir nicht erspart und abmelden kostet mich die subvention zusätzlich (mobilpiont, weihnachtsbonus etc.). also tät ich sagen normalerweise 'viel wind um nix' doch wie oben erwähnt 'die rechtsgelehrten werden's denen schon richten, auf unsere kosten. was ich lustig find ist der hinweis 'die kodes....die normalerweise nur hackern zugänglich sind' |
Zitat:
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...auf alle Fälle...
...wird ^das noch seeeeehr interessant werden!
Ihr werdet sehen! |
Hallo Leute!
Wißt ihr, wie das in Deutschland geregelt ist? Dort sind ja auch keine Handies gesperrt oder? Und mein t-mobile Handy war auch frei. Aber dass das Entsperren illegal sein soll, find ich lächerlich. Illegal assoziiere ich mit dem Strafrecht und nicht das Ignorieren von AGBs der einzelnen Provider. Aber in den AGBs steht ja drinnen, dass das Handy nur mit einer SIM-Karte des jeweiligen Anbieters verwendet werden darf. Und wenn ich da zuwiderhandele, dann verstoße ich ganz offensichtlich gegen den Vertrag (AGB), den ich mit der Telefongesellschaft geschlossen habe. Aber das hat doch mit dem "Gesetz" nichts zu tun, sondern da befinde ich mich im Zivilrecht. Und wenn da jetzt eine dritte Partei (yesss) mir Hilfestellung gibt, damit ich gegen den Vertrag mit meinem Provider verstoßen kann, dann könnten irgendwelche Unterlassungsklagen möglich sein, oder? Aber ist das in Österreich nie ausprozessiert worden? Würd mich echt interessieren. Ich finde ja auch, dass diese Bestimmungen (Sim-locked) in den AGBs doch irgendwie gegen die guten Sitten oder gegen das Konsumentschutzrecht verstoßen und somit nicht wirksam sind. Aber das muss doch schon mal geklärt worden sein. Denn in einen privaten Vertrag (und das liegt bei einem Handyvertrag vor) kann ja alles vereinbart werden, solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt. |
In den A1 AGB finde ich unter dem punkt "Karten, Kodes und kodierte Endgeräte" keine entsprechende Regelung ...
In den AGB von T-Mobile steht folgendes: Zitat:
In den 3 AGB steht folgendes: Zitat:
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Ich habe diese Bestimmung in meinem T-mobile Vertrag auch gelesen und deswegen war ich ja verwundert, dass gerade T-mobile hier freie Handies verkauft.
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neue handies werden oft noch ohne sim-lock verkauft, da es einige zeit dauert, bis der provider die extra-bestellten gelockten geräte vom hersteller bekommt ...
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