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#1 |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.
rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt. hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden ![]()
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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