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| Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
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Veteran
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Beiträge: 256
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Hallo,
bitte um Aufklärung durch einen Wissenden. Wenn ich als Angestellter 19508€ als Steuerplichtige Bezüge erhalte, und dann einen Nebenjob beginne,wo ich 1000€ Brutto erhalte,was muss ich dann versteuern? Bleibt das nichtselbständige Einkommen gleich,oder wird das auch höher besteuert? Muss ich für die zusätzlichen 1000€ Euro den Grenzsteuersatz rechnen(38,333%)? Kommt noch Sozialversicherung hinzu,und wieviel ca.? Und wieviel kosten dem Zweitarbeitgeber die 1000€ ,die er mir zahlt ca.? Beim Zweitjob bin ich weisungsgebunden,muss mich an Arbeitszeiten halten,und habe kein Unternehmerrisiko also ist es ein normales Angestelltenverhältnis?Mit 13 und 14.Gehalt? Oder kann ich auch mit Werkvertrag arbeiten? Es sind leider viele Fragen,also schon mal ein grosses Danke für die Antwort.
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Mehr Power !!! |
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#2 |
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Super-Moderator
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Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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1, im prinzip ja
2, momentan also laufend gleich 3, du rechnest garnix - das rechnet dir das finanzamt vor. 4, ? keine ahnung bei mir wars nein. 5, kann man so nicht beantworten kommt auf art der anstellung an 6, nein, alles muss in extra dienstvertrag geregelt sein den ich von ak überprüfen lassen würde. 7. ja zusammenfassend betrifft sowas dein laufendes einkommen nicht. du musst das zweite einkommen beim lohnsteuerausgleich angeben. dann wird zusammengezählt und gemeinsam versteuert. kann dir nur dringend anraten dich mit allen unterlagen und sonstigen bei der ak zu melden und dir einen termin auszumachen. beratung ist soviel ich weiss kostenlos. |
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#3 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 18.02.2005
Alter: 42
Beiträge: 87
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Wenn du einen 2. Job annimmst musst du auch Steuer zahlen, außer du verdienst unter 300 €. Ich weiß aber nicht ob die 300 € brutto oder netto sind.
MfG noger123 |
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#4 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 06.08.2001
Beiträge: 256
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Dank für die Antworten.
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Mehr Power !!! |
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#5 | |
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Veteran
![]() Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 279
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Zitat:
nachzulesen im steuerhandbuch
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Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse... ...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP! |
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#6 |
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rh 805007434729099
![]() Registriert seit: 03.09.2003
Ort: wien
Alter: 55
Beiträge: 710
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"Wenn du einen 2. Job annimmst musst du auch Steuer zahlen, außer du verdienst unter 300 €. Ich weiß aber nicht ob die 300 € brutto oder netto sind."
dann hätte ich wohl 11 nebenjobs zu je 300, und je nach auftragslage auch mal ein halbes dutzend mehr ![]() |
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#7 |
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Inventar
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Falls jemand ein Dienstverhältnis hat und ein zusätzliches Einkommen von > 700irgendwas Euro ( 10.000ATS) hat muss er eine Einkommenssteuererklärung machen.
Pro Jahr gerechnet und für alle Jobs, Werkverträge, etc zusammen. |
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#8 | |
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Großmeister
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Zitat:
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#9 |
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Veteran
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Beiträge: 200
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die € 300,- grenze ist nicht richtig. Es kommt auf die Summe aller in einem Kalenderjahr bezogenen Einkünfte.
Rechne für die nichtversteuerten Bezüge ca. 1/3 als Nachzahlung fürs Finanzamt. (in deinem Fall pro Monat ca. € 300,-) Sollte die Nachzahlung mehr als € 750,- ausmachen, musst Du mit Vorauszahlungen rechnen. (Solltest Du nach einem Jahr den 2.Job nicht mehr haben, müsstest Du die Vorauszahlungen stornieren lassen.) Die Abgaben für die Sozialversicherung werden vom DG automatisch abgezogen. |
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#10 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 158
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Zitat:
steuerpflicht gibts nur auf Bruttolohn. sonst wäre ja netto nicht netto. |
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