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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

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Alt 04.10.2006, 20:56   #1
Nitro
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Beiträge: 256


Frage Zweitjob Besteuerung?

Hallo,
bitte um Aufklärung durch einen Wissenden.
Wenn ich als Angestellter 19508€ als Steuerplichtige Bezüge erhalte,
und dann einen Nebenjob beginne,wo ich 1000€ Brutto erhalte,was muss ich dann versteuern?
Bleibt das nichtselbständige Einkommen gleich,oder wird das auch höher besteuert?
Muss ich für die zusätzlichen 1000€ Euro den Grenzsteuersatz rechnen(38,333%)?
Kommt noch Sozialversicherung hinzu,und wieviel ca.?
Und wieviel kosten dem Zweitarbeitgeber die
1000€ ,die er mir zahlt ca.?
Beim Zweitjob bin ich weisungsgebunden,muss mich an Arbeitszeiten halten,und habe kein Unternehmerrisiko also ist es ein normales
Angestelltenverhältnis?Mit 13 und 14.Gehalt?
Oder kann ich auch mit Werkvertrag arbeiten?

Es sind leider viele Fragen,also schon mal ein grosses Danke für die Antwort.
____________________________________
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Alt 04.10.2006, 22:06   #2
Lord Frederik
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Beiträge: 7.598


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1, im prinzip ja
2, momentan also laufend gleich
3, du rechnest garnix - das rechnet dir das finanzamt vor.
4, ? keine ahnung bei mir wars nein.
5, kann man so nicht beantworten kommt auf art der anstellung an
6, nein, alles muss in extra dienstvertrag geregelt sein den ich von ak überprüfen lassen würde.
7. ja

zusammenfassend betrifft sowas dein laufendes einkommen nicht. du musst das zweite einkommen beim lohnsteuerausgleich angeben. dann wird zusammengezählt und gemeinsam versteuert.

kann dir nur dringend anraten dich mit allen unterlagen und sonstigen bei der ak zu melden und dir einen termin auszumachen. beratung ist soviel ich weiss kostenlos.
Lord Frederik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2006, 22:38   #3
noger123
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Beiträge: 87


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Wenn du einen 2. Job annimmst musst du auch Steuer zahlen, außer du verdienst unter 300 €. Ich weiß aber nicht ob die 300 € brutto oder netto sind.


MfG noger123
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Alt 05.10.2006, 10:12   #4
Nitro
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Dank für die Antworten.
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Alt 06.10.2006, 21:36   #5
zechenkas
Veteran
 
Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 279


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Zitat:
Original geschrieben von noger123
Wenn du einen 2. Job annimmst musst du auch Steuer zahlen, außer du verdienst unter 300 €. Ich weiß aber nicht ob die 300 € brutto oder netto sind.


MfG noger123
bei 2 jobs macht das finanzamt einen zwangsjahresausgleich.
nachzulesen im
steuerhandbuch
____________________________________
Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse...
...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP!
zechenkas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2006, 09:54   #6
ingomar
rh 805007434729099
 
Benutzerbild von ingomar
 
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Beiträge: 710


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"Wenn du einen 2. Job annimmst musst du auch Steuer zahlen, außer du verdienst unter 300 €. Ich weiß aber nicht ob die 300 € brutto oder netto sind."

dann hätte ich wohl 11 nebenjobs zu je 300, und je nach auftragslage auch mal ein halbes dutzend mehr
ingomar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2006, 11:58   #7
callas
Inventar
 
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Ort: Leoben
Alter: 57
Beiträge: 3.128

Mein Computer

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Falls jemand ein Dienstverhältnis hat und ein zusätzliches Einkommen von > 700irgendwas Euro ( 10.000ATS) hat muss er eine Einkommenssteuererklärung machen.

Pro Jahr gerechnet und für alle Jobs, Werkverträge, etc zusammen.
callas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2006, 15:08   #8
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard Re: Zweitjob Besteuerung?

Zitat:
Original geschrieben von Nitro
Beim Zweitjob bin ich weisungsgebunden,muss mich an Arbeitszeiten halten,und habe kein Unternehmerrisiko ...
Oder kann ich auch mit Werkvertrag arbeiten?
Eindeutig kein Werkvertrag möglich!
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2006, 11:49   #9
orange
Veteran
 
Registriert seit: 15.01.2002
Beiträge: 200


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die € 300,- grenze ist nicht richtig. Es kommt auf die Summe aller in einem Kalenderjahr bezogenen Einkünfte.

Rechne für die nichtversteuerten Bezüge ca. 1/3 als Nachzahlung fürs Finanzamt. (in deinem Fall pro Monat ca. € 300,-) Sollte die Nachzahlung mehr als € 750,- ausmachen, musst Du mit Vorauszahlungen rechnen. (Solltest Du nach einem Jahr den 2.Job nicht mehr haben, müsstest Du die Vorauszahlungen stornieren lassen.)

Die Abgaben für die Sozialversicherung werden vom DG automatisch abgezogen.
orange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2006, 16:54   #10
wuzzerwundi
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 158


Standard

Zitat:
Original geschrieben von ingomar
"Wenn du einen 2. Job annimmst musst du auch Steuer zahlen, außer du verdienst unter 300 €. Ich weiß aber nicht ob die 300 € brutto oder netto sind."


steuerpflicht gibts nur auf Bruttolohn.

sonst wäre ja netto nicht netto.
wuzzerwundi ist offline   Mit Zitat antworten
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