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Alt 11.06.2009, 14:22   #1
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Mein Computer

Standard Zweiter Anlauf für Datenschutz-Novelle in Österreich

Bitte recht freundlich-Videoüberwachung bald überall möglich!
Datenschutzkommision bleibt Nebentätigkeit!

Auszüge:
Laut dem neuen Paragraphen 50a DSG 2000 soll Videoüberwachung für "die Erfüllung gesetzlicher oder vergleichbarer rechtlicher Sorgfaltspflichten, jeweils einschließlich der Beweissicherung" zulässig sein. Die "rechtlichen Sorgfaltspflichten" kann man sich aber selbst auferlegen oder in Verträgen eingehen, womit praktisch jede Videoüberwachung gerechtfertigt werden könnte. Verboten werden soll Videoüberwachung nur zur Mitarbeiterkontrolle sowie in "höchstpersönlichen Lebensbereichen" Betroffener, sofern diese nicht zugestimmt haben. Zudem dürften mit einer Videoüberwachung gewonnene Daten von Betroffenen nicht mit anderen Bilddaten abgeglichen werden.

In zahlreichen Fällen, in denen bisher eine Genehmigung der Datenschutzkommission erforderlich ist, soll eine einfache Registrierung ausreichen. Die üblichen Rechtmäßigkeitsprüfungen entfallen. Dadurch werde die Datenschutzkommission entlastet – ihr Personal soll offenbar nicht aufgestockt werden. Die Mitarbeit in der Datenschutzkommission soll künftig ausdrücklich eine Nebentätigkeit sein.


Unter den Neuerungen hat die Arge Daten neben der Freigabe von Videoüberwachung insbesondere den Paragraphen 46 Abs. 1 Z 2 als problematisch erkannt: Für Statistik und Wissenschaft – wozu auch die Marktforschung zählt – sollen ursprünglich auch für andere Zwecke ermittelte Daten verwendet werden dürfen. So könnten Gesundheitsdaten durch Dritte wie Labors und Gutachter verwendet werden, die diese Daten nur als Dienstleister zur Erstellung eines anderen Werkes erhalten hätten, wird kritisiert. Auch Callcenter dürften dann die Daten ihrer Kunden ohne weitere Einwilligung auswerten und verwerten
.

NA super sag ich nur!

Link:
http://www.heise.de/newsticker/Zweit...meldung/140236

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