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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#2 |
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Quantensingularität
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Und wieder mal grosse Polemik ohne wirkliche Information.
Fakt ist, dass das Zentrale Melderegister ein öffentliches Register genauso wie das Grund- oder Firmenbuch ist. Gegen eine Gebür von 3€ kann jeder Einsicht in das Zentrale Melderegister nehmen. Adresssammeln kann aber bei der Businesspartnerabfrage kein Mensch, da immer nur genau über eine Person auskunft gegeben wird. Also genau dass was auf einen Meldezettl auch draufsteht. Und jeder kann sich erkundigen wer ihn selbst abgefragt hat, da jede Abfrage mit Begründung mitprotokollierd wird.
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Was ist klein, grün und dreieckig? Ein kleines grünes Dreieck! Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg! |
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#3 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
genau um das geht es dabei ja: nicht nur mehr einzelabfragen sondern komplette datenbanken inklusive diverser verknüpfungen (gkk usw) sollen verkauft werden. leutz das ist jetzt genau das, was ich beim online-steuerausgleich befürchtet hab.
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pssst tanj |
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#4 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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http://zmr.bmi.gv.at/pages/Zugang.htm
Zitat:
http://www.quintessenz.at/cgi-bin/in...d=000100002427 Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Innenminister Strasser auf Verordnungsweg rückwirkend per 1.1.2003 eine Vermarktungsorganisation der Meldeevidenz, genannt 'Support-Unit' genehmigt. Mit Hilfe dieser nach marktwirtschaftlichen Kriterien agierenden Organisation soll der verkauf von Meldedaten in den nächsten Jahren um mehr als 100% gesteigert werden. Die offenbar schleppende Nachfrage nach Bürgerdaten soll somit angekurbelt werden. Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Damit wird aus Informationen über die Privatsphäre von Menschen, wer mit wem wie lange und wo lebt, eine Handelsware gemacht. Es gehört zu den Grundrechten der Menschen weitgehend unbeobachtet zu leben. Die Menschen müssen sicher sein können, das Daten über die Wohnsituation nur für bestimmte, gesetzlich klar definierte Aufgaben genutzt werden.' Grundsätzlich sollte ein Bürger darauf vertrauen können, dass jene Daten, die er den Behörden anvertrauen muß, nur im unbedingt notwendigen Ausmaß genutzt werden. Es wird keine Bedenken geben, bei Aufenthaltsfeststellungen der Sicherhheitsbehörden, bei der Durchsetzung gerichtlicher Enscheidungen oder bei der Zustellung wichtiger behördlicher Schriftstücke, die Meldedaten zu verwenden. Weitere Aushöhlung der Grundrechte Im Rahmen der österreichischen Verfassung bedürfen Eingriffe in die Grundrechte einer gesetzlichen Grundlage und sind vom Nationalrat zu beschließen. Im Rahmen des Meldegesetzes wurde zur erleichterten Identifikation der Bürger und Verknüpfung dieser Daten ein zentrales Personenkennzeichen eingeführt. Hans G. Zeger: 'Darüber hinaus wurde jedoch mit dem Meldegesetz ein Grundrecht 'Light' geschaffen. Die wichtigsten Teile, wer in welcher Form wie Daten nutzen darf, wird nicht im Gesetz geregelt, sondern in Verordnungen ausgelagert. Damit erhält der Innenminister, unter Umgehung des Nationalrates weitestgehenden Freiraum, wie er die Bürgerrechte interpretiert.' Dieser Freiraum wird durch die neue Verordnung exzessiv genutzt. Aus einem Register für klar definierte Aufgaben wird ein Daten-Selbstbedienungsladen. Originalzitat: 'Das Zentrale Melderegister soll neben allen Funktionen nach dem Meldegesetz die Grunddaten für eine IT-Gesellschaft und e-Government zur Verfügung stellen. Weiters wird angestrebt, Kontentprovider für alle Bedarfsträger der öffentlichen verwaltung zu sein.' Im Klartext, aus Bürgerdaten wird handelbarer 'Kontent' (gemeint wohl: Content'). Besondere Gefahren Offenbar sollen 'Business Partner' im Rahmen von 'UserCase-Betreung' umfassenden und kontinuierlichen Einblick in Meldedaten erhalten. 'Private Dienstleister', also Privatpersonen sollen direkt den gesamten Datenbestand verwalten dürfen. Hans G. Zeger: 'Wir wissen, das viele Wirtschafts-Informationsdienste fieberhaft an schwarzen Listen 'aufmüpfiger' Konsumenten arbeiten. Die erleichterte Bereitstellung von Meldedaten ist dabei eine wichtige Voraussetzung.' Immer mehr Menschen, die ihre Konsumentenrechte auf Gewährleistung, Wertminderung, Rücktritt usw. wahrnehmen oder Abrechnungen der Telekombetreiber oder Hausverwaltungen beeinspruchen, landen in sogenannten 'schwarzen Listen unerwünschter Kunden'. Diese Liesten lassen sich aber nur dann dauerhaft führen, wenn sie laufend mit Meldedaten aktualisiert werden. Hans G. Zeger: 'Wenn nicht raschest gegengesteuert wird, droht uns wirtschaftliche Apartheit und eine unkontrollierbare privatwirtschaftliche Pseudogerichtsbarkeit. Das Innemnisterium mit seiner ZMR-Business-Unit ist dazu ein willfähriger Handlanger.' Auf der einen Seite finden sich dann alle Menschen, die jede Rechnung und Zahlunsgvorschreibung von Unternehmen immer bezahlen und niemals hinterfragen und auf der andereren Seite eine immer größer werdende Gruppe von vorverurteilten Personen, die irgendwann einmal 'negativ' aufgefallen sind.
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Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org . |
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#5 |
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Quantensingularität
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@frazz: Das ist der grösste Scwachsinn den ich je gehört habe. Woher hast du die Informationen dass ganze Datenbanken verkauft werden sollen? Und welche Verknüpfungen bitte?
Der Artikel in der Futurezone ist der grösste Nosens den ich je gelesen habe. @m3: Die nachträgträgliche erlassene Verordnung Bewirkt nur, dass die Gelder (die übrigens auch schon früher im normalen Meldewesen eingenommen wurden) nicht mehr ans Finanzministerium gehen, sonder zur Erhaltung der ZMR Unit gehen. Am sonstigen Meldeauskunftswesen hat sich überhaupt nichts getan.
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#6 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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Zitat:
wer lesen kann ist klar im vorteil. führe dir bitte die ausführungen von _m3 nochmal zu gemüte und versuch mal ein wenig zwischen den zeilen zu lesen. woher ich den schwachsinn mit den verknüpfungen hab? hmm, tja, da gibt es jemanden, der mit den schnittstellen (inc. online-synchronisation) beauftragt wurde ![]() ich sag nur: einhaltung bestehender datenschutzgesetze !!!
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pssst tanj |
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#7 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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Tarjan: Dagegen ist ja auch prinzipiell nichts einzuwenden. Ich hab kein Problem damit, wenn Inkassobueros, etc. fuer EINZELDATEN zur Kassa gebten werden.
Aber wie laesst sich "hiefür muss glaubhaft sein, dass diese Personen regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wobei eine derartige Abfrage im konkreten Fall nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen darf." mit 'Das Zentrale Melderegister soll neben allen Funktionen nach dem Meldegesetz die Grunddaten für eine IT-Gesellschaft und e-Government zur Verfügung stellen. Weiters wird angestrebt, Kontentprovider für alle Bedarfsträger der öffentlichen verwaltung zu sein.' vereinbaren? IMNSHO hat der Staat meine Daten an keinen Adresshaendler, Versandhaus, etc. weiterzugeben und schon gar nicht zu verkaufen. Es ist ja schon die weitergabe der Meldedaten an die Kirche IMHO mehr als bedenklich.
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#8 |
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Quantensingularität
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Die Datenschutzgesetzte werden eingehalten.
@frazz: Das schwachsinning bezog sich auf die momentan Verbreitete Polemik . Ich weis zwar nicht welche Onlineschnittstelle du machst, aber bei der Businesspartnerauskunft erhälts du nur Einzeldaten.@m3: Die Daten des ZMR werden an keinen Adresshändler etc. weitergegeben. Diese Auskunft um die Diskutiert wird hat es schon immer gegeben (wie gesagt jeder kann um Auskunft fragen), und ist nur eine Einzelauskunft.
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