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| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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OFF TOPIC aber siehe
http://www.immobilien-er.de/objekte/zitatruskin.htm oder auf englisch http://www.ccp.com/~trussme/pricing_philosophy.htm [Diese Nachricht wurde von Staberl am 10. Februar 2000 editiert.] |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wieso werden eigentlich bei allen Inseraten peinlichst genau die Daten der Grafikkarte verschwiegen ?
Wie ich die IBM kenne, ist es höchstwahrscheinlich ein Cirrus Logic, S3, Irgendetwas von NumberNine oder bestenfalls ein Riva128 ONBOARD - nicht abschaltbar mit 8 Mb. |
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Es gibt von dieser Firma tatsächlich Pentium III PC's mit S3 Trio3D 4Mb Grafik
aber wahrscheinlich ist das der billgste um 19.020 ATS excl. UST. http://www5.pc.ibm.com/at/products.n...256729001F7B11 die technischen Daten und den Preis muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. |
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#14 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nachtrag:
das CDROM ist optional um 1550 excl. UST. http://www5.pc.ibm.com/at/products.n...ookup/_33L5001 |
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#15 |
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Gesperrt
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Ja Staberl, der Ruskin ist ein Klassiker. Wenn man diese Dinge hört, fühlt man sich ja wie in der Steinzeit. Das ist noch schlimmer, als ich geglaubt habe.
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#16 |
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Gesperrt
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Nur zur vollständigen Information: In WCM 123 gibt es auf Seite 33 einen Artikel
"Gratis" IBM-Aptiva TV-Media Dieser Beitrag ist deutlich positiver als meine Einschätzung. |
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#17 |
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Gesperrt
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Wenn irgendjemand so einen PC kauft, würde mich interessieren, ob meine Einschätzung richtig war. Wer kann aus Erfahrung berichten ?
z.B.: Was passiert, wenn der PC defekt wird ? Wer repariert den ? Welche Stolpersteine werden einem in den Weg gelegt ? Was ist, wenn der PC NICHT defekt ist ? (Testpauschale ?) Sind die Preise einer Reparatur oder Aufrüstung marktüblich oder IBM-mäßig unbezahlbar teuer, so daß ein Neukauf billiger kommt ? Kann oder darf man überhaupt selbst aufrüsten oder reparieren ? Was passiert, wenn man selbst und eigenmächtig das Gehäuse öffnet ? Gibt es überhaupt Ersatzteile, der Ibm Aptiva wurde ja bereits eingestellt ? Was ist, wenn man einen zweiten Internet-Zugang installiert und mit diesem zusätzlich zum Online-Tarif surft ? Geht das überhaupt ? Muß man den Vertrag mit Y-Line rechtzeitig kündigen ? Was ist, wenn man das vergißt ? Muß man dann weitere 2 Jahre 240,--/Monat bezahlen ? Jetzt ist ja Windows98 bald ziemlich alt. Kann oder darf man auf Windows 2000 upgraden ? Fühlt man sich durch unlautere Werbemethoden nicht betrogen ? (Vor allem der Laie, der unter "besonders leistungsstark" ein erstklassiges Gerät erwarten würde.) [Diese Nachricht wurde von The_Lord_of_Midnight am 12. Februar 2000 editiert.] |
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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PeeCee zur YLINE-Diskussion:
Bürger, Freunde, Leser! Bitte keine unnötige Aufregung. Wer immer bei einer "der Zeitschriften" wegen dem Abo anruft, einen Erlagschein über ATS 1.990,- bekommt und diesen einzahlt, schließt einen gültigen Vertrag zu den "Bedingungen" ab, die in den zugehörigen Inseraten abgedruckt und somit veröffentlicht wurden. Der Hinweis "Es gelten die Bedingungen und Voraussetzungen für die Nutzung des 'YLine Free Internet PCs - yFIP'" kann rechtlich - ohne einer richterlichen Entscheidung vorgereifen zu wollen - kaum zum Tragen kommen, wenn eben diese "Vorschriften" beim "Geschäftsabschluß" weder kundgemacht, noch ausdrücklich vom User anerkannt wurden. Noch dazu, wo diese Formulierung so gewählt wurde, dass sie ein "durchscnittlicher" Leser nicht als AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - erkennen kann. Und - meine Meinung basiert auf den "Bedingungen" der 2.990-er-Aktion beim Niedermeyer. Dass YLine nunmehr "neue" kreiert hat, war weder erkennbar, noch abzusehen. mfg peecee Und diesen Kommentar des VKI hat ein engagierter Leser übermittelt: Sehr geehrter Herr M.! Wenn ein Unternehmer bei Vertragsabschluss auf AGB nicht hinweist und diese auch nicht zugänglich sind, dann werden diese nicht Vertragsbestandteil. Gefährlicher wäre es, wenn am Antragsformular auf die AGB hingewiesen wird, diese aber nicht verfügbar sind. Da würde ich raten, eine Anmeldung erst vorzunehmen, wenn die AGB postalisch übermittelt werden und nicht darauf vertrauen, dass im Streitfall ein Gericht davon ausginge, dass die AGB nicht gelten. Mit 1.6.2000 treten Bestimmungen zum Fernabsatz in Kraft, die vorsehen, dass der Anbieter bestimmte wesentliche Informationen, die idR in AGB geregelt werden, dem Kunden vorab zur Verfügung stellen muss. mfg Kolba Dr. Peter Kolba Leiter der Rechtsabteilung des VKI Verein für Konsumenteninformation |
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