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| Software Rat & Tat bei Softwareproblemen |
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#1 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Folgendes: ich habe einen neuen (gebrauchten) PC erworben; ohne Betriebssystem. Mein alter PC ist ein Medionrechner mit XP Lizenzpickerl hinten drauf.
Bevor ich mich jetzt dumm suche (es gibt ja da mittlerweile viele Änderungen beim Microsoft Lizenzgebaren): ist es legal, das Lizenzpickerl von meinem alten PC abzulösen, und bei meinem neuen PC weiterzuverwenden? Ich möchte jedenfalls ein legales XP; notfalls muss ich mir halt eines kaufen. Vielen Dank für die Hilfe!
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#2 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Ich habe gerade das hier gefunden: http://www.internetrecht-rostock.de/PC-Welt/OEM.htm
Laut dem wäre es legal; allerdings bezieht sich das auf Deutschland.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#3 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 14.10.2004
Alter: 64
Beiträge: 122
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IMHO darfst Du die Lizenz von Deinem alten Rechner weiterverwenden, wenn der alte Rechner nicht mehr verwendet werden kann bzw. wenn Du auf dem Alten das BS komplett löscht und diesen mit Deinem Key nicht mehr installierst.
pro Rechner = eine Lizenz. Also erlaubt. |
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#4 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 20.04.2000
Beiträge: 1.616
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Passt zwar nur am Rande aber trotzdem interessant ist auch, dass man ein Office XP sowohl auf einem Desktop als auch auf einem Laptop gleichzeitig und mit nur einer Lizenz nutzen darf. Ob man es allerdings auch auf zwei Laptops nutzen darf weiß ich nicht. Warum aber nicht mal bei Mikrosoft anrufen und nachfragen. (Gibt ja noch ein paar Telefonzellen...)
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IF käse = löcher mehr käse = mehr löcher mehr löcher = weniger käse THEN weniger käse = mehr käse Signatur verwirrt... |
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#5 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Ich werde es also machen - Lizenzkleber kommt auf den neuen PC. Hab auch kein schlechtes Gewissen; schliesslich wurde es ja bezahlt.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi...
ich würde dir auch recht geben, zumal du ja damals einen rechner und ein software damit gekauft hast, würde es sich um ein recovery-xp handeln, dann könntest es sowieso nicht auf einer andern hardware verwenden.... wo steht das du die software NUR mit dem gekauften rechner verwenden darfst..... lg ![]() |
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