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#21 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() heute gibts aber einen sozialstaat der jeden arbeitslosen finanzieren muss. Wenn heute ein großes unternehmen eingeht hat das weltweite auswirkungen. Heute gibts gewerkschaften die selbst bei unternehmen die kurz vor der pleite stehen lohnerhöhungen fordern und kündigungen verhindern. Heute gibts politiker die pleiteunternehmen weiterfinanzieren wenns genug stimmen bringt. und.. heute gibts riesen konzerne mit zig tausenden aktionären und zig interessensvertretern mit genug macht um entwicklungen aufzuhalten bzw. zu bremsen, bzw politisch auf die entwicklung einfluss zu nehmen. Kein unternehmen wird beim eigenen tot zusehen.
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Greetings LouCypher |
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#22 |
Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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![]() Naja, diese Idee des Sozialstaates ist ja auch ein Produkt der industriellen Revolution. Und was immer sich unternehmerische Machthaberer für Ansichten angewöhnt haben, die gegenwärtig stattfindende - übrigens imo ziemlich sanfte - informelle Revolution wird da noch ganz viele Korrekturen bewirken.
Die Menschen haben sich mittelfristig noch immer angepasst und neue Arbeit gefunden, letztlich auch immer friedlich, weil Konflikt niemandem als Basis geheuer erscheint. Und die Nivellierung allzu großer Unterschiede zwischen Individuen bzw. die Einordnung der Macht von Konzernen in eine Welt der öffentlichen Verantwortung ist ein Jahrhundertprozess, begonnen so ungefähr mit der Aufklärung und noch immer keinesfalls abgeschlossen ![]() |
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#23 |
Der Unvergleichliche
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![]() Zum eigentlichen Thema gibts auch wieder was neues:
Neue Entwürfe 05.02.2010, 09:10 Bei der umstrittenen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten aller Österreicher, genannt Vorratsdatenspeicherung, feierten Kritiker zuletzt noch einen Etappensieg. Vermeintlich, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Empfehlung des Datenschutzrates an das zuständige Infrastrukturministerium, die Novelle vorerst auszusetzen, wurde eine ungeheuerliche Verschärfung. Die Justiz möchte die Daten jetzt auch für Copyright-Delikte verwendet wissen. Der Staat würde sich zum Handlanger für die Abkassierer der Unterhaltungsindustrie machen. Justiz und Inneres schöpfen aus den Vollen Jetzt haben die Ressorts von Innenministerin Maria Fekter und Justizministerin Claudia-Bandion Ortner ihre Vorstellungen zur Umgestaltung der Bures-Novelle abgegeben - und wollen plötzlich den Zugriff schon bei Delikten mit einer Strafdrohung ab einem Jahr Haft ermöglichen. Außerdem möchte die Justiz die Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyrightverletzungen verwenden dürfen. Christof Tschohl vom Boltzmann Institut für Menschenrechte, einer der Autoren des ursprünglichen Gesetzesentwurfes, warnt nun vor einem "Dammbruch" beim Datenschutz. Daten-Herausgabe bei Vandalismus und Filesharing Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen ja sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern künftig ein halbes Jahr lang gespeichert werden - und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Damit können die Behörden künftig feststellen, wer wann wie lange von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Websites er besucht hat. Verwendet werden sollen die Daten laut einer 2006 erlassenen EU-Richtlinie und Bures-Novelle aber nur zur "Verfolgung von schweren Straftaten" und nur mit einer richterlichen Erlaubnis. Justiz- und Innenministerium wollen nun aber schon beim Verdacht einer "mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Straftat" auf die Daten zugreifen dürfen. Darunter fällt jetzt nicht mehr nur Schwerkriminalität, sondern etwa auch Delikte wie schwere Sachbeschädigung (z. B. Schadenssumme über 3.000 Euro). Darüberhinaus geht aus den Stellungnahmen der Ressorts zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes hervor, dass man die gespeicherten Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyright-Delikten verwenden möchte. Tschohl gehen diese Wünsche zu weit. Beim Copyright gehe es den geschädigten Konzernen in der Praxis nicht um Strafverfahren, sondern um zivilrechtlichen Schadenersatz, warnt Tschohl. Beispiele davon gibt es zur Genüge: von Abmahnwellen gegen Filesharer, deren IP-Adressen sich Anwälte über Tauschbörsen besorgen, bis hin zu Schauprozessen wegen geringer Übertretungen, bei denen die Angeklagten mit Schadensersatzzahlungen in den finanziellen Ruin getrieben werden. Werde für so etwas auf "Vorratsdaten" zurückgegriffen, dann drohe als nächstes der Zugriff zur Verfolgung von Ehrenbeleidigung im Internet. "Wenn man das aufmacht, dann haben wir einen Dammbruch", meint Tschohl. Auszugsweise-komplett auf: http://www.krone.at/krone/S32/object...cms/index.html |
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#24 |
der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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![]() "wer wann wie lange von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Websites er besucht hat"
seit wann gehts darum? Alles was gespeichert wird ist welche nummer welche zielnummer anruft, und welche kundenummer wann welche ip zugewiesen hatte. Wie sieht man daraus welche website besucht wurde? Ein us websitebetreiber wird wohl kaum verpflichtet sein österreichischen behöden die logs zu übermitteln. Was die ehrenbeleidigung angeht, wenn ich euch hier im forum beschimpfe dann kann ich doch schon jetzt angezeigt werden und das ist doch auch gut so, das internet ist ja auch ohne vorrastdatenspeicherung kein rechtsfreier raum, und solls ja auch nicht sein.
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Greetings LouCypher |
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#25 | |||
Trashtroll
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![]() Also ... nachdem ich den Link hier noch nirgendst gefunden habe hier die Seite, wo man sich die neuen Gesetzestexte ansehen kann:
Terrorismuspräventionsgesetz http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXI...0119/pmh.shtml Für mich sind folgende Punkte her-ausgestochen: 278e (2) Wonach der Chemieunterricht in der Schule eigentlich als verboten betrachtet werden kann. 282a (2) Es wird also die freie Meinungssäuerung eingeschränkt ... ?? Was soll das heißen: Zitat:
283 (1) Macht einen Sinn, wenn man einen "," durch ein oder ersetzt ... und ein oder wieder durch einen "," ... Ist aber immer noch auffällig allgemein geschrieben. (2) ... noch eine Einschränkung der Freien Meinungsäußerung ... heißt ich darf in Zukunft nicht einmal auf diese Minderheit der Beamten, welche die Verkehrsdelikt bearbeitet schimpfen ... OK ... soviel zur Terrorbekämpfung ... Nun zum Telekommunikationsgesetz: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXI...0117/pmh.shtml http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=20002849 90 (6) Also reicht der Verdacht einer Verwaltungsübertretung für den Erhalt der Persönlichen Informationen. (Name, Anschrift, akademischer Grad, etc.) Den akademischen Grad empfinde ich als wichtig ... vor allem weil den mein Provider gar nicht kennt. Allerdings nur für Verwaltungsbehörden ... (7) Zitat:
Zitat:
§93 Abs. 3 Heißt, die Polizei darf mitaufzeichnen ... der Provider nicht. §94 Der Provider muss der Polizei die technischen Mittel dafür zur Verfügung stellen. Die menge des Geldes müssen sich die Bundesminister (Justiz, VIuT und Finanz) erst auswürfeln ... Welche Daten herausgegeben werden müssen wird in der StPO (Strafprozeßordnung) geregelt ... (§§134-140) soweit ich das herausfinden konnte. http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung...ummer=10002326 §99 (1) Verkehrsdaten müssen mit der Beendigung der Verbindung gelöscht oder anonymisiert werden. Also müssen alle Daten, welche nach §93 nicht aufgezeichnet werden dürfen ... beim beenden der Verbindung anonymisiert werden ... doppelt hält besser. So ... es geht noch weiter ... aber ich beende meine Analyse für den Moment ... genug gelesen ich brauch wieder Brain-Junk-Food ... Wer es sich antun will, kann ja dank der großartigen Leistung unseres Innenministeriums die Gesetzestexte und zukünftige Änderungen nachlesen. (Das ist ein ernst gemeinter Lob an unser Innenministerium, das RIS ist bereits sehr weit fortgeschritten ... auch die Möglichkeit, die Richtersprüche einzusehen) Das einzige was noch fehlt ... wäre eine Struktur unserer Gesetze ... aber da kann das Innenministerium nichts dafür. Eine Anmerkung noch: Mir ist aufgefallen, dass einige Absätze als "Verfassungsbestimmung" gekennzeichnet sind ... meines Wissens braucht eine solche eine 2/3 Mehrheit ... was meine Sorge, dass diese Texte tatsächlich aufgenommen werden senkt.
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It's more fun to write crap that nothing! Just kidding. ![]() Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen |
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#26 |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() Geht alles in Richtung: Worship to the image of the animal called Michael Jackson, we introduce 3D HDTV, no matter what YOU want.
Klingt zwar nach weit hergeholt. Aber so wie sich die alle aufführen mit ihrem 3D, 3D, 3D und Internetanbindungszwang (Betriebssystem, Anwendungen, Spiele) und dann Internetsperren bei "Copyrightverletzung" ist das wohl ihre ultima ratio. Denn wer soll sich die immer teurer werdenden Geräte kaufen, wer ständig Softwareabos bezahlen, wer nicht heruntergeladene Musikstücke etc. gegen sich andauernd zu Unrecht regressieren lassen ? ->>> Michael Jackson Anbetungsverbot in die Wiener Landesverfassung. <<<- Der Terror kommt von angelsächsischen Ländern, die Gelddruckermethoden perfektionieren wollen. Gegenstrategien: Kartellrecht ? Zuwenig. Verabredung mit Konkurrenten zum Schaden der Gesamtwirtschaft ? Da spielen die Lobbies der Regierungen und der Unternehmen nicht mit. Freizügigkeitsüberschreitung bei der Preisgestaltung und den perpetuiernden Modalitäten (=Abo, Abo, Abo) "zu zahlen" der Marke Wucher durch Globokonzerne ? Arbeitslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosigkeit sagen da die Anbieter von "monster"-ösen zeitbefristeten Arbeitsverhältnissen. ![]() ![]() ![]() |
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