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| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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Hallo!
Das hier hab ich soeben im geizhals.at forum gefunden und wollts auch hier weitergeben: c-c c-v: schnipp Tipps und Tricks gegen Goldadler-Methoden Rambo 01.07.2001, 10:07 Uhr Bei einem Umtausch-Versuch bei Goldadler und nach Beratung mit Konsumentenschutz und Rechtsanwalt bin ich auf folgende Punkte aufmerksam gemacht worden, welche ich hiermit weitergeben möchte. Jedenfalls war der Goldadler dem Konsumentenschutz bekannt. 1. War die Ware ORIGINAL verpackt? ********************************** - Bei CPU's & RAMS ist es nie (oder seltenst) der Fall. Somit kann nicht nachgewiesen werden, dass das Teil nicht durch unsachgemässe Behandlung durch den Händler - wie z.B. anfassen der pins der CPU mit den Fingern, etc. etc. - schon BEI DER ÜBERGABE defekt war. 2. Ist der Fehler behebbar? *************************** - Ist dies nicht der Fall kann der Kunde auf WANDLUNG des Kaufvertrages bestehen. 3. Behebung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist ************************************************** ******** Sollte der Fehler behebbar sein, muss die Reparatur innerhalb einer ANGEMESSENEN Frist erfolgen. Der Begriff "angemessen" ist leider unklar. In der Regel handelt es sich hierbei um 1-2 Wochen. Passiert innerhalb dieser Frist nichts, dann siehe 2. 4. Auf alle Fälle alles schriftlich machen! ******************************************* Der Konsumentenschutz hat hierzu sehr gute Musterbriefe verfasst. Sie bringen was! Glaubt's mir! Achtet darauf, dass alles schriftlich gemacht wird. (Einschreiben oder Fax mit Sendebestätigung) Beschränkt Euch dabei auf Fakten. Vermutungen sind rechtlich (noch) nicht relevant. 5. Umtausch *********** Achtet darauf beim Umtausch von Ware, dass die Teile auch wirklich funktionieren. Lasst euch dies VORFÜHREN!!! 6. Was ist nach der Frist? ************************** Passiert innerhalb dieser Frist nichts, ist der Konsumentenschutz bereit direkt den Adler anzuschreiben. Man braucht nicht dorthin gehen. Eine telefonische Besprechnung und "faxen" der Unterlagen an den Konsumentenschutz genügt. 7. Und danach? ************** Wenn auch danach nichts passiert, bleibt einem vermutlich und leider nur das mühsamste übrig. KLAGEN... Aber bitte: Gibt dies dem Forum auch bekannt. Ich kann mir vorstellen, dass einige zu diesem Prozess kommen werden MIR WURDE JEDENFALLS GERATEN DIE ÜBERPRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT DER RECHTSCHUTZVERSICHERUNG VOR DEM NÄCHSTEN KAUF ZU MACHEN..! Diese Tipps sind meine persönliche Erfahrungen und sollen keinesfalls als Rechtsberatung verstanden werden. schnapp zitat ende lg mrw |
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