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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 02.07.2001, 12:53   #11
Mash
Master
 
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war ja ironisch gemeint... deswegen auch die

jeder macht so seine eigenen Erfahrungen... Mal hat man Glück, mal Pech.

Außerdem: Von einem Geschäft, dass seine Teile so günstig anbietet erwarte ich mir auch nicht viel
____________________________________
\"...könnten wir eines Tages in der Lage sein, Blitzreisen durch die Milchstrasse oder durch die Zeit zu unternehmen.\" (Hawking, 1996)
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Alt 02.07.2001, 12:56   #12
wol
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Ich find, nach allem , was man über den Goldadler in verschiedenen Foren schon gehört hat, sollte man dort nur kaufen, was absolut nicht kaputtwerden kann, zB. ein leeres Gehäuse, aber auch nur , wenn man die Schrauben nachzählt, bevor man ihm das Geld gibt. Irgendwelche empfindlichen Teile würd ich nicht dort kaufen, weil der Typ anscheinend sehr oft Schwierigkeiten beim Umtauschen macht.
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Alt 02.07.2001, 13:00   #13
JaCk
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jup
garantie wird dort klein geschrieben bzw. ist ein fremdwort
____________________________________
gruß
JaCk


mix lucas arts like mojo Oo

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Alt 02.07.2001, 13:09   #14
wol
Inventar
 
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Ärger soll nur noch der Mercedes auf der Mariahilferstr. sein. Wenn du dort was Umtauschen willst, zerklopft es dir der Typ mit dem Hammer. Zumindest hat er das bei der Karlich behauptet...
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Alt 02.07.2001, 13:20   #15
Punschkrapfen
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Beiträge: 294


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Standard Re: Wieder mal Goldadler

Zitat:
Original geschrieben von MrWolf
2. Ist der Fehler behebbar?
***************************
- Ist dies nicht der Fall kann der Kunde auf WANDLUNG des
Kaufvertrages bestehen.
das gilt grundsätzlich nicht für Gattungsschulden; §360 HGB analog; aber zusätzlich gilt:
in den AGB von goldadler.com steht ua folgendes:

[...]Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluß schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Einbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Der Kunde ist verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Monate, sofern nicht eine längere Frist vereinbart wurde, und wird durch Verbesserungen bzw. Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen und gilt auch für Teillieferungen. Danach ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Bei sonstigen etwaig abgegebenen Garantiezusagen handelt es sich ausschließlich um die Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Stellt uns der Kunde auf Verlangen nicht Proben der beanstandeten Lieferung unverzüglich zur Verfügung, entfallen sämtliche Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist in unserer jeweiligen Filiale unter Angabe von Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, technischen Daten sowie der Fehler schriftlich bekannt zu geben, und anschließend die reklamierte Ware einzusenden. Reklamationsrücksendungen, bei denen dieser Modus nicht eingehalten wird, werden unbearbeitet retourniert und wird eine Bearbeitungspauschale von S 200,-- plus USt verrechnet, darüber hinaus gilt nur die sechsmonatige, bei Verbrauchergeschäften die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Stellt sich heraus, daß keine Mängel bestehen bzw. die Fehlerangaben unrichtig waren, verrechnen wir eine Mindestbearbeitungspauschale von ÖS 500,-- plus USt. Bei gerechtfertigter Mängelrüge wird nach unserer Wahl für fehlerhafte Gegenstände Ersatz geliefert bzw. verbessert oder aber sind wir berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis auszustellen. Erfolgt eine Reklamation später als sechs Monate nach dem Herstellungsdatum bemißt sich die Höhe einer etwaigen Gutschrift nach dem Zeitwert des jeweiligen Produktes. Nur wenn wir eine Mängelbehebung zu Unrecht trotz angemessener Fristsetzung ausdrücklich schriftlich ablehnen, ist der Kunde berechtigt, die Mängelbehebung durch eine andere Firma vornehmen zu lassen. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht, wobei insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für Datenverlust und entgangenem Gewinn des Kunden. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler, oder den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen, deren Kompatibilität Goldadler nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat, entstehen...

Einige der Vereinbarungen halten einer Überprüfung nicht stand, aber der Ausschluß der Wandlungsrechte ist nicht nur nach ABGB, sondern auch nach §9 KSchG zulässig, wenn der Händler bei einer Gattungsschuld die "mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht" (Welser, Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, 11. A., S. 380)
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Alt 02.07.2001, 18:39   #16
kato
Obersektionsleiter
 
Benutzerbild von kato
 
Registriert seit: 25.11.1999
Beiträge: 5.637

Mein Computer

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Bis jetzt 3 Teile bei Goldadler gekauft.
Nur 1 Teil davon hat ohne Probleme funktioniert !!!

Ich schreibe jetzt 100x
Du sollst nichts bei Goldadler kaufen.
Du sollst ........
kato ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2001, 19:18   #17
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Beiträge: n/a


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Zitat:
Original geschrieben von kato
Ich schreibe jetzt 100x
Du sollst nichts bei Goldadler kaufen.
Du sollst ........
100x?
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Alt 03.07.2001, 00:07   #18
garfield36
Commander Jameson
 
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Ort: Wien
Beiträge: 6.507

Mein Computer

Standard Goldadler

Habe mir einmal ein Grafikkarte bei Goldadler gekauft. Ist eine Hercules 3D Prophet II MX Dual Display Retail.

Bei Academia hatten sie schon wieder das Plastiksackerl mit der Retailvariante verwechselt. Die glauben dort wohl, alle Käufer sind dumm.

Da bin ich dann zu Fuß zur Nußdorfer Str. gepilgert und kam dabei an einem offensichtlich relativ neuen Goldadler-Geschäft vorbei.
Na ja, bin halt reingegangen, war kurz vor 1800h, zum Ladentisch gegangen, und habe sofort die von mir gewünschte GraKa in einem Regal erspäht. War die Retailvariante original verpackt, na ja, habe sie halt gekauft.

Zuhause habe ich dann festgestellt, daß Goldi auch noch der Billigste war. Tja, die Karte funktioniert jetzt schon ein paar Monate zufriedenstellend (warum auch nicht?), und ich hatte nur Vorteile bei diesem Kauf.
Okay, ich schäme mich heute noch ein wenig, aber was solls, er hatte die Karte lagernd und er war auch noch der Billigste.
garfield36 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2001, 00:58   #19
Mash
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That's life...
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Alt 03.07.2001, 02:07   #20
cjb
Jr. Member
 
Registriert seit: 18.05.2001
Alter: 55
Beiträge: 46


Standard Was lernen wir daraus?

wie gut oder schlecht ein Händler ist, merken wir erst, wenn etwas nicht so funktioniert wie es soll. Selbst Goldadler handelt ja nicht nur mit kaputten Dingen.
Aber wen´s erwischt, ist nachher klüger

cjb
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