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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692
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kann mir einmal einer sagen was ein blanko-wechsel ist
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#12 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 18.04.2004
Beiträge: 372
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Kommt direkt aus der Hölle!
ebenso wie Bürgschaften...
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Life is living *ggg* Lebt nicht das Leben, seid es! |
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#13 |
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superkeksi
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würde mich auch interessieren?
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#14 |
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Inventar
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mit einem Wechsel gibts du deinem Gläubiger einen 30 jährigen pfändbaren/exekutierbaren Anspruch auf die Summe auf die der Wechsel ausgestellt ist.
Im Forderungsfall ist ein Wechsel anderen Schulden bevorrangt. Bei einem Blankowechsel schreibt der Gläubiger die Summe rein, die ihm richtig erscheint .... |
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#15 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692
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nur wenn der andere kein geld mehr hat bringt das auch nix.
aber danke. ich glaube jetzt verstehe ich es ;-) |
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#16 | |
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Inventar
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Zitat:
Aber LF hat es richtig formuliert. Einen Blankowechsel zu akzeptieren grenzt an Wahnsinn und zwingt den Bezogenen dazu, möglichst nicht in die Verlegenheit kommen zu lassen seinen Forderungen nachzukommen. Weil faktisch könnte ich diesen dann auch auf 300.000,-- EUR austellen und ihn dann einklagen. ![]()
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... back in business |
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#17 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.278
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Zitat:
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#18 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 18.04.2004
Beiträge: 372
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*sing* Let it be *sing*
Was wenn der nix hat, was will man dann Pfänden und was hast du dann vom Wechsel? Keine Ahnung wie das dann geht...Aber wahrscheinlich dem Geld immer hinterherlaufen musst. Ich kenn dich ja etwas besser nun...lass dich nicht auf falsche Freunde ein bitte. Ein Freund würde einen nie um sowas bitten, aber weiss ja nicht wie hoch die Summe ist. OT: Ich persönlich: keine Freunde mehr und Schluss...hab schon genug mit meiner Familie zu kämpfen. Aber bin Misanthrop wie schon an andrer Stelle erwähnt, und das ist gut so für mich...
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Life is living *ggg* Lebt nicht das Leben, seid es! |
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#19 |
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Großmeister
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Naja, ein Blanko-Wechsel ist schon ein schlagkräftiges Instrument.
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass man z.B. beim Ableben des Bezogenen schlecht dasteht. |
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#20 |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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wie mr.red richtig schreibt kannst mit einem wechsel nur den jeweiligen betrag unabhängig vom grundlagengeschäft einfodern. andere sachen kannst aufgrund des in österreich bei beweglichen sachen geltenden faustpfandprinzips so nicht einfordern.
ab einem gewissen betrag würde ich nur faustpfand (schmuck usw.) oder hypothek (grundbuch). nachtrag: wennst dich ein bisschen einlesen willst: http://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/bu...n=3#DerWechsel
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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