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Alt 14.09.2008, 11:38   #1
maxb
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Zitat:
Zitat von Jens64 Beitrag anzeigen
Ich habe eine Mücke-Wertkarte (Telering). Jetzt ist das Guthaben angeblich abgelaufen (1 Jahr nicht aufgeladen) und sie haben die Rufnummer deaktiviert. Ich hab den Telering-Support mal in freundlichem Ton gebeten, die Wertkarte freizuschalten. Keine Reaktion! Nur noch mehr nervige SMS, dass ich doch bitte aufladen soll.

Meine Frage: Ist das rechtens? Ich will meine € 12,- wieder entsperrt haben und zumindest mal kostenlose Nummern anrufen können (zu Hause hab ich kein Festnetz, sondern VoIP, das Handy brauch ich normalerweise nur, wenn ich die Störungshotline von meinem Internet-Provider anrufen will, da das von VoIP aus nicht geht).

In BRD ist es verboten das weiß ich (da gibts ein Urteil des OLG München)!
Gibts sowas auch in Österreich?
IMHO kann das nicht rechtens sein, weil Telering wirbt ganz klar mit "kein Mindestumsatz" (wenn sie aber sperren, ist das ein Mindestumsatz von einer Aufladung pro Jahr!)
Bringt es was, bei Telering (diesmal in härterem Ton) der Sperrung ganz klar zu wiedersprechen (mit Firstsetzung) und mit rechtlichen Maßnahmen zu drohen?
du möchtest mit einmalig geladenen EUR 20 bis zum Lebensende gelegentlich telefonieren?
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2008, 12:23   #2
Jens64
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Registriert seit: 27.10.2007
Beiträge: 229


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Zitat:
du möchtest mit einmalig geladenen EUR 20 bis zum Lebensende gelegentlich telefonieren?
Ja, wieso nicht, dafür hab ich ja die € 20,- bezahlt!
Jens64 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2008, 06:57   #3
{WcM}PioXx
{WcM} Team Trainer
 
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Beiträge: 305


{WcM}PioXx eine Nachricht über ICQ schicken
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@Jens64:
Telering AGBs:
https://www.telering.at/Content.Node/agb/agb.php
Für dich ist Absatz §32 interessant.
____________________________________
http://www.italodanceportal.com
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Alt 14.09.2008, 16:01   #4
Indako
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Hallo,

da habt Ihr was falsch verstanden. Es ist zwar Richtig das in Deutschland das Guthaben nicht verfallen darf. Allerdings hat man nur ein Recht darauf das es einem nach Vertragsende auf Antrag und unter Abzug von Bearbeitungsgebühren aus bezahlt wird. Auf Grund der Bearbeitungsgebühren lohnt sich das aber nur bei größeren Beträgen.

Mehr nicht. So gibt es auch in Deutschland kein Anrecht darauf das man nach Ablauf der Kartenlaufzeit mit dem Restguthaben weiter Telefonieren kann bis zum Weltuntergang.

Man muß dazu ja auch bedenken, das auch für ein Handy das nicht Genutzt wird, für den Provider laufende Betriebskosten entstehen. Die sind im Einzelfall sicher nicht sehr hoch, wenige Euro, aber in der Summe der nicht genutzten Prepaidkarten dürfte es in den Millonenbereich gehen.

Indako
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Alt 18.09.2008, 00:46   #5
chosen
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Zitat:
Zitat von Indako Beitrag anzeigen
Hallo,

da habt Ihr was falsch verstanden. Es ist zwar Richtig das in Deutschland das Guthaben nicht verfallen darf. Allerdings hat man nur ein Recht darauf das es einem nach Vertragsende auf Antrag und unter Abzug von Bearbeitungsgebühren aus bezahlt wird. Auf Grund der Bearbeitungsgebühren lohnt sich das aber nur bei größeren Beträgen.
das ist im ösi-land ned anders.
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Alt 14.09.2008, 18:05   #6
Baron
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Das stimmt so laut CT-Beitrag nicht-da soll es Gerichtsentscheide geben die das Verbieten-im Konkreten ging es um ein Anfangsguthaben von 5€!
Auch gibt es lt. diesen Beitrag in Deutschland auch Anbieter die das genau so handhaben! CT TV-wie schon von Jens betont sowieso Kult- wird auf diversen Sendern zu unterschiedlichen Zeiten wiederholt dort kann man sich das dann anschauen -oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite:
http://www.heise.de/ct/tv/
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Alt 14.09.2008, 18:17   #7
Indako
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Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.

Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann.

Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit.

Indako
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Alt 14.09.2008, 18:26   #8
Baron
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Zitat:
Zitat von Indako Beitrag anzeigen
Konnte nicht noch mal rein schauen da der Internetstream erst in ein paar Tagen im Netz ist.
Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
oder als Stream downloaden-diese Sendung ab 17 dieses Monats von der Cttvseite:
http://www.heise.de/ct/tv/
Aber wenn ich es Richtig in Erinnerung habe versuchte der Anbiter hier sich raus zu reden, das es beim Startguthaben nicht um ein Normales Guthaben handelt und es deshalb im Gegensatz zu den Gerichtsurteilen doch verfallen kann.

Im Übrigen kann auch ein Prepaidvertrag von beiden Seiten gekündugt werden. Also auch vom Provider. Und nichts anderes ist das Abschalten der Nummer. Insbesondere da dies bei Vertragsabschluß bekannt gemacht wird, das dies nach X-Monaten so passiert. Quasi Kündigung bereits bei Vertragsbeginn zum Ende der Laufzeit.Indako
Stimmt IMHO nicht-auch die anschließende Diskussion mit Schnurrer/Münch beobachten-und was der Anbieter sagt -ist in gegenteil zu Gerichtsurteilen schnuppe!
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Alt 14.09.2008, 20:05   #9
holzi
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http://www.konsument.at/konsument/de...lekom&id=30242

Zitat:
Aufgrund der bisherigen Judikatur darf der Betreiber eine Manipulationsgebühr für die Rückerstattung des Restguthabens verlangen. Die Fragen, wie hoch ein angemessenes Manipulationsentgelt sein darf
...
wurden bei Gericht bislang noch nicht geklärt.
Zitat:
Aus der OGH-Entscheidung lässt sich nicht der Verbrauch des Restguthabens ableiten
....
Denn es ist rechtlich zulässig, dass eine Wertkarte mit einer Befristung versehen wird.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2008, 08:54   #10
holzi
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...gegen eine Gebühr von 10€ (telering), immerhin ein Bier geht sich dann drum noch auch
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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