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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#21 |
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hmm, dann hängt man die Schrotflinte neben das Bett, wo es der Nachwuchs dann findet und zum Spielen mit nimmt ...
von einer "sicheren Verwahrung" gemäß Waffengesetz ganz zu schweigen und wenn jetzt wieder ein paar Gutmenschenalarm schreien, schon mal selbst jemanden getötet (müssen)? bzw. schon mal mit jemanden gesprochen, der das müssen hat? Gscheit daherreden ist sehr einfach, etwas zu tun wieder nicht und zum Posting, wer sich das kauft, kann auch mit Waffen umgehen, fragt mal einen Waffenhändler, wie gut die Leute, welche den Waffenführerschein machen, mit Waffen umgehen können
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#22 |
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Ex-Abonnent
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Ich weiß jetzt nicht wie es im StGB aussieht, aber im Militärbefugnisgesetz gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dh. wenn man von jemanden mit einem Messer angegriffen wird, darf man denjenigen desswegen auch nicht niederschießen. Es heißt immer nur mit vergleichbaren Mitteln
Ich denke mal, dass es im Zivilen auch so ähnlich aussieht...
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#23 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Es gibt auch noch andere Dinge, mit denen man sich verteidigen kann, nicht nur Schrotflinten oder Pistolen.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#24 | |
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Administrator
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Zitat:
Wie willst Du in Zukunft diese nicht vorhandene Grenze des Unterschieds zwischen Diebstal und anderen "kleineren" Delikten festsetzen? Erschießt in 10 Jahren jemanden der dein Handy hochhebt und sich umdreht um sich zu erkundigen wem es gehören könnte, weil du dachtest, er wollte es dir klauen? Sicher etwas weit ausgeholt, aber ich bin der Überzeugung dass dies eine der dämlichsten Haltungen der Welt ist.
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#25 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 1.647
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Zitat:
Abs. 2 Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist. |
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#26 | |
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Administrator
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Zitat:
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#27 |
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Inventar
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Also ich lass mir auch nix fladern. Weder von einem Taschendieb noch von einem, der bei mir "einsteigt".
Das ghört sich einfach nicht. Natürlich würde ich ihn nicht erschießen, außer er bringt mir eine Waffe mit....
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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#28 |
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Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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so einfach geht das nun auch wieder nicht, gerade beim angeführten beispiel schauts natürlich anders aus. das ganze nennt sich dann putativnotwehrexzess und kommt in der praxis selten bis gar nie vor. bedeutet lediglich, dass wenn jemand eine notwehrsituation verkennt ihm das ergebnis der notwehr nicht als (bedingtes) vorsatzdelikt angekreidet wird sondern als fahrlässiges.
im normalfall wandert man auch für fahrlässige tötung in den knast. @JetStreamer: schaut im stgb genau gleich aus mit der verhältnismässigkeit. bezüglich usa: wenn jemand völlig in der pampas wohnt, der nächste ranger 3h entfernt, rundum wilde tiere - wieso sollt der keine waffe bei seinem bett haben? ![]()
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#29 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 1.647
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putativnotwehrexzess ???? hab ich im gesamten stgb noch nie gehört putativnotwehr ja, aber exzess???
und fahrlässige tötung mit einem gewehr in der hand? kann auch nicht sein.. |
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#30 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Das mit dem Juwelier war Raub und nicht Diebstahl, und beides ist keine "große Dummheit", sondern ein Verbrechen, das geahndet gehört, zumal zumindest ein Täter bereits einschlägig vorbestraft war.
Oder wieviele Dummheiten hat denn so ein Mensch frei? Die Täter wurden vom Juwelier aufgefordert zu verschwinden, gingen aber stattdessen auf den Besitzer los. Was hätte der denn tun sollen? "Ja bitte, nehmt alles was ihr braucht, ich weiss, dass ist nur eine große Dummheit, die ihr da begeht. Soll ich euch noch einen Glühwein machen?"
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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