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| Meinungen zu WCM Wünsche, Anregungen, Lob (und Kritik) zur Zeitung und zum Online-Auftritt |
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#1 |
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Senior Member
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Beiträge: 118
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Hab heut ne Rechnung bekommen, ich soll für eine Aboverlängerung zahlen weil ich mein altes Abo nicht rechtzeitig gekündigt habe.
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#2 | |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Zitat:
Meiner Meinung nach aber rechtlich nicht haltbar. ...selbst wenn; die letzten treuen Kunden mit so einer Aktion verärgern? Jeder wie er glaubt...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#3 | |
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Aussteiger
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Zitat:
ansonsten schriftlich mitteilen, dass du an der fortführung des abo's nicht interessiert bist und du die aufforderung als hinfällig erachtest, da du mit dem neuen verlag keinen vertrag hast ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#4 | |
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Zitat:
Der FSL-Verlag, mit dem du einen Abo-Vertrag hattest, ist mit ziemlich lauten Getöese in Konkurs gegangen. Der Masseverwalter hat sich nicht bei dir gerührt. Vertrag ist mit dem "Tos" deines Vertragspartners automatisch erloschen. Das wäre anders, hätte es einen Rechtsnachfolger des FSL-Verlages gegeben. Dieser Rechtsnachfolger hätte aber auch die Schulden mit übernehmen müssen - was nicht geschahen ist. Der Versuch, "WCM" als eigenständiges (und schuldenbefreites) Unternehmen darzustellen, ist zwar nett, aber nicht seriös, könnte aber noch mit einem Augenzwinkern gesehen werden. Mit dieser Darstellung aber jetzt zu versuchen, Abos wegen Nichtkündigung nach Konkurs des Vertragsverlages als rechtswirksam zu "verlängern", macht sogar mich ein wenig sprachlos. Abonnenten ein neues Abo, von mir aus auch als "Verlängerung" anzubieten - okay. Aber so zu tun, als wäre der ehemalige Abonnent verpflichtet, zu verlängern, weil er selbst einen rechtlich relevanten Fehler begangen hätte? |
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