Liebe Cindy!
Bitte recherchier hinkünftig etwas besser, bevor du Desinformationen verbreitest

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Wie
hier nachzulesen, zahlen das e-card Service-Entgelt nur Versicherte der Gebiets- und Betriebskrankenkassen als Ersatz für die bisherige Krankenscheingebühr.
Versicherte der BVA, SVAgW, SVB und VAEB zahlen dieses Service-Entgelt NICHT, da bereits eine andere Art der Kostenbeteiligung vorhanden ist. Der einzige Punkt, der noch nicht reglementiert ist, trifft den Personenkreis der Mehrfachversicherten (zb. Universitätsbediensteter bei der BVA pflichtversichert übt gleichzeitig eine Nebenbeschäftigung, die eine Pflichtversicherung bei der GKK begründet, aus). Diese Personen müßten, auch wenn sie nie die Leistungen über die GKK in Anspruch nehmen, trotzdem das Service-Entgelt bezahlen. Möglicherweise könnte dies als Ungleichbehandlung gewertet werden und vor dem VfGH nicht halten.
Zu den Folgekosten bei Verlust wurde bisher
vom Gesetzgeber noch keine Entscheidung getroffen ...
Trotz der Anlaufschwierigkeiten und bei aller Kritik, die generell an der Umsetzung geübt werden kann, sind gerade diese beiden von dir im WCM angesprochenen Punkte durch nichts zu begründen

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Der österreichichen Sozialversicherung wird wie üblich wieder einmal von allen Seiten ein schlechtes Image verpaßt - dabei kommen Delegationen aus allen möglichen Ländern nach Österreich und informieren sich über unser Sozialsystem, da es weltweit, trotz aller Probleme, eines der besten ist.