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Alt 08.11.2000, 22:08   #21
JBleiss
Newbie
 
Registriert seit: 08.11.2000
Beiträge: 2


Böse


Ich habe das ganze "Ding" runtergeschmissen
mir die Freeware EDDI "aufgespielt" und nun ist Ruhe!!!!Und ihr könnt mir glauben:Ich habe praktisch tagelang a l l e s probiert.Aber jetzt habe ich auch mal die Schnau... voll Man kommt ja zu nichts anderem mehr.Wie war das noch mit dem Fliegen ??
soviel dazu Theo[/b][/quote]

Danke, dass Du wenigstens meine Freeware hast leben lassen. Arbeit hat das Ganze allemal gemacht.

Gruß, Jan.
(ich komm auch nicht zum Fliegen, weil ich immer programmieren muss)

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Alt 09.11.2000, 10:23   #22
Theo
Veteran
 
Registriert seit: 20.06.2000
Beiträge: 439


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Hallo Jan
Ich will Dir Deinen Fleiß nicht schmälern
Fehler können immer mal passieren.Das dieser so grob ist---na ja! Was mich aber am meisten auf die "Palme" bringt,wenn man von der Firma als sogenannter Vertragspartner
wochenlang auf "die Nudel"geschoben wird
Wir alle hoffen,daß Du mal eine Lösung findest und uns im Forum präsentierst
Bis dahin bleib ich bei EDDI,da war bis jetzt
noch nichts(toi,toi,toi)Also bis dahin
ein hoffender Theo
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Alt 09.11.2000, 14:36   #23
Blackbird
Veteran
 
Registriert seit: 21.08.2000
Alter: 48
Beiträge: 425


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Hallo!

Ich bin zwar nur Hobbyjurist, aber einiges kommt mir hier spanisch vor. Sollte ein hauptberuflicher Jurist unter uns sein, dann darf (soll) er mich korrigieren:
Die Scenery ist fehlerhaft nach §3 ProdHaftG (1) weil sie "nicht die Sicherheit bietet [zu funktionieren oder wenigstens die FS-Datenbanken in Ruhe zu lassen] die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere b)des Gebrauchs mit dem billigenderweise gerechnet werden kann. [einer Installation in einem FS, der auch ein paar gängige Sceneries enthält]
Auch wenn die Firma Aerosoft den Programmautor vorschiebt, so ist sie doch nach §4 ProdHaftG der Hersteller, weil sie -davon gehe ich zumindest aus - (1)"sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
(2) "Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zwecke des Verkaufs [...] in den Geltungsraum des Abkommens über den Europ. Wirtschaftsraum einführt oder verbringt."

Zu klären wie ausführlich ein Computerprogramm getestet werden muß bevor es auf den Markt kommt, überlasse man ebenfalls hauptberuflichen Juristen, die man aber nicht extra dafür bemühen möge. Das dürfte die Sache doch nicht wert sein. Ich habe beim Lesen allerdings den Eindruck gewonnnen, als wäre das Addon nur bei ein oder zwei Personen, also nur wenigen Systenkonfigurationen getestet worden. Bei der Anzahl von verschiedenen Komponenten ist das etwas wenig, aber dem Autor kann man nicht mehr abverlangen, als seine 1 bis 3 Systeme zum Testen zu benutzen.
Ein Haus wie Aerosoft sollte allerdings in der Lage sein, einige Testrechner aufzustellen und ein Produkt, das sie als Hersteller vertreiben will, vorher zu testen. Denn Euch, die es nicht benutzen können, ist dadurch ein Schaden entstanden (der Kaufpreis), weil es auch bei Befolgen der Anweisungen der Hotline (löbliche Einrichtung, in der Tat) nicht fehlerfrei funktioniert und die Fehler zu gravierend sind, um das Produkt trotzdem zu betreiben.

Mirko

[Diese Nachricht wurde von Blackbird am 09-11-2000 editiert.]
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Alt 09.11.2000, 17:19   #24
Theo
Veteran
 
Registriert seit: 20.06.2000
Beiträge: 439


Beitrag

Hallo Blackbird
Deine Ausführungen bestätigen voll und ganz auch meine Ansicht.Nun hat mir der Autor "privat"versichert,daß er an der Sache arbeitet und sich im Forum meldet wenn eine Lösung da ist.Darauf kann man natürlich nicht ewig warten.Ich denke also,ich werde in ungefähr 10 Tagen das Programm an Aerosoft zurückschicken und mein Geld zurück verlangen.Wir werden dann ja sehen,wie die Firma reagiert und die weitere Vorgehensweise
danach ausrichten.Auf jeden Fall bleibe ich
am "Ball" und werde weiter berichten,es muß mal Schluß sein,das immer die User die Dummen sind.Es geht hier nicht um 40 DM sondern um's Prinzip!!!
bis dahin Theo
Theo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2000, 19:09   #25
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">quote:</font><HR>Original erstellt von Blackbird:
[b]Hallo!

Ich bin zwar nur Hobbyjurist, aber einiges kommt mir hier spanisch vor.
(...)
Auch wenn die Firma Aerosoft den Programmautor vorschiebt, (...)

Mirko

B]<HR></BLOCKQUOTE>

Mirko,

mit der Hobbyjuristerei ist's so eine Sache. Abgesehen davon, ob dieses Thema viel zu trocken erscheint, als das es als Hobby herhalten könnte, bergen öffentliche Hobbyausflüge in die Untiefen der Juristerei häufig das Problem der öffentlichen Verwirrung und Desorientierung durch Fehlinformationen.
Unbeschadet dessen, daß fraglich erscheint, ob Software überhaupt von der Legaldefinition eines Produktes in § 2 ProdHaftG erfasst wird und ohnehin nach dem ProdHaftG erst Schäden ab 1125 DM ersetzt werden, verfehlen leider Deine Ausführungen zum ProdHaftG komplett den Sinn dieses Gesetzes. Denn das ProdHaftG regelt lediglich eine Haftung des Herstellers für Folgeschäden. Das sind Schäden, die gerade an anderen Objekten als an dem Produkt selbst entstehen: Der Fernseher fackelt ab und verkohlt dabei die schöne Tapete. Schadenersatz gibt's dann unter verschiedensten Voraussetzungen aus dem ProdHaftG für die Tapete, nicht aber den Fernseher selbst.
Natürlich steht der Käufer beim Erwerb eines mangelhaften Kaufgegenstandes nicht rechtlos da: §§ 433, 459, 462, 463 BGB gewähren dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Wandlung, Minderung oder ggf. sogar Schadenersatz. Die Fragen, wie überhaupt ein Softwarefehler zu definieren ist, wann eine Software – nichts ist perfekt – überhaupt fehlerhaft ist, und ob der Fehler gerade in dieser Software liegt, oder ob sie nur fehlerhafte Programmierung anderer Software ( auch des MSFS selbst! ) aufdeckt, erfordern Leute mit sehr guten Software- und Rechtskenntnissen zugleich und können jedenfalls kaum eindeutig beantwortet werden. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß all diese Rechte des Käufers auch verjähren. Im Normalfall ist das nach Ablauf von sechs Monaten geschehen. Damit beenden wir dann auch gleiche wieder die Juristerei.
Bleibt noch Dein Vorwurf, Aerosoft schiebe den Autor vor.
Davon abgesehen, daß die Firma überhaupt nicht verpflichtet ist, Support für die verkaufte Software zu leisten, ist Aerosoft eine der wenigen Firmen, die dies trotzdem aus Kundenfreundlichkeit leisten. Und das auch noch kostenlos: Sowohl bei Karstadt, Mediamarkt, Saturn, Brinkmann... kostet die Software den genau gleichen Preis wie bei Aerosoft. Nun frag aber mal einen Mediamarkt-Verkäufer nach der korrekten Anordnung der Layer und spreche ihn auf das Problem der Schlierenbildung an.... Du kannst Dich freuen, wenn er Dir zumindest einen neuen Monitor und keine neue Waschmaschine an's Herz legt. Auch wenn die Aerosoft-Hotline nicht jedes Detailproblem kennt, wirst Du hier auf deutlich mehr Kompetenz stoßen. Du verstehst, was ich meine.
Dein Vorwurf, Aerosoft schiebe den Autor vor, ist aber schlicht falsch, denn Jan Bleiß selbst macht ja deutlich, daß er sich sehr stark bemühen muß, um überhaupt an der Aerosoft-Hotline vorbei mit Kunden Kontakt aufnehmen zu können.
Ich denke, daß Jan damit auch genau den richtigen Weg beschreitet. Niemand kennt die Software so gut wie der eigene Autor. Da aber ohnehin solche freien Mitarbeiter wohl alle Flugsimulationsfreaks sind, ist es ja nur sinnvoll, wenn sie selbst die Probleme mit Ihrer Software in die Hand nehmen, denn: Wird eine Software zurückgeschickt, trifft dies in der Regel neben der jeweiligen Firma den Autor selbst ganz genau so...

Hui, immer diese langen Postings von mir.
Marc

Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2000, 11:08   #26
Theo
Veteran
 
Registriert seit: 20.06.2000
Beiträge: 439


Blinzeln

Hallo angehende Juristen und "Hobbyjuristen"
Hallo "übrige Piloten"!
Es sind da wohl einige Sachen durcheinander gekommen.Eine Firma wie Aerosoft kann man wohl schlecht mit Herti oder Karstadt u.s.w vergleichen!Es handelt sich hier um Versandhandel,wo ein Kunde besonderen Schutz geniessen muß und auch hat!Zum zweiten sind die Aufzählungen von Paragraphen eine müßige Angelegenheit,weil man von der Firma Aerosoft überhaupt bis jetzt nichts dazu sagen kann ich habe sie in dieser Sache(Geld zurück oder Gutschrift)noch garnicht angesprochen.Da wir von Berlin auf's "Land" gezogen sind,haben wir seit Jahren mit diversen Versandfirmen in solchen Dingen zu tun und noch nie, bei keiner Firma bis jetzt
Schwierigkeiten gehabt.Übrigens es stimmt einfach nicht,daß Kaufhäuser oder Fachgeschäfte weniger kulant sind.Ich habe da bis jetzt immer gute Erfahrungen gemacht.(das es "soviel" sind,liegt an meinem Lebensalter nicht etwa an überdurchschnittlicher Meckerei )
nun wir werden ja sehen.Die meisten Verbraucher haben keine Ahnung wie "mächtig "sie eigentlich sein könnten.
Nehmen wir mal als Beispiel den Benzinpreis!Die Firma XYZ erhöht als e r s t e den Preis um vier Pfennig.Schlagartig tankt ein Vierteljahr kein Autofahrer bei dieser Firma.Das nächste mal will bestimmt jeder der Erste sein
Nun für "moralinsaure" d a s w a r ein Joke!!!!
in diesem Sinne Theo

[Diese Nachricht wurde von Theo am 10-11-2000 editiert.]
Theo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2000, 13:55   #27
Blackbird
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Registriert seit: 21.08.2000
Alter: 48
Beiträge: 425


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Hallo!

O.K., Maschinenbau-Studenten sollten nicht mit Paragraphen werfen, sie könnten den falschen treffen...
Die Hotline hatte ich lobend erwähnt.
Den Hinweis auf den Autor von Winfried Diekmann hatte ich wohl irgendwie falsch aufgefaßt.

Hoffentlich ist keiner böse

Mirko
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Alt 13.11.2000, 14:35   #28
Winfried
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Registriert seit: 27.10.2000
Beiträge: 10


Cool

Hallo Simmer,
hier noch einmal eine kleine Antwort von aerosoft. Was das Testen angeht, so ist es kaum noch möglich, vernünftigerweise eine Mehrheit der möglöichen Konfigurationen zu testen. Ich erinnere hier nur an die Vielzahl von Mainboards, Grafikkarten, Windows Versionen und anderen kommerziellen und nicht kommerziellen Addons.
Wir testen hier in der Regel auf 3 - 4 Rechner mit unterschiedlichen Systemen, dazu kommen die Tests der Autoren.
Problematisch sind aber auch Addons, die später kommen und unsere Produkte 'aus der Bahn werfen'. Das können wir nicht testen.
Ich denke, wir werden eine Lösung für die Probleme finden und die auch entsprechend zugänglich machen.
Ich glaube aber, kaum ein Anwender weiß, wieviel Arbeit eigentlich in einer Szenerie etc. steckt. Da sind 500 Std. eine ganze Menge. (und das neben der Arbeit)
Ich weiß, daß wir uns neben anderen Herstellern nicht verstecken brauchen. Weder bei der Produktqualität noch mit unserer Hotline.
.. und wenn's mal wieder hakt, meine email ist wd@aerosoft.de
Viele Grüße und weiterhin viel Spaß beim Fliegen am PC.
Winfried
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