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Alt 02.12.2005, 18:39   #1
AndreasH22
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Standard Warnung

Hallo!

Normalerweise tu ich sowas nicht. Diesmal muss ich euch aber vor einem ebay Verkäufer warnen!

Ich habe beim Verkäufer "therealdeal71" im September 2 psone lcds bestellt, um damit meine FMCs zu bauen. Er hat mir bestätigt, dass er mein Geld bekommen hat. 115€

Ich habe bis heute meine Ware nicht bekommen und Denton Wallace (therealdeal71) ignoriert meine e-mails.

Ich habe bei ihm gekauft, weil er ca 500 positive Bewertungen hatte. Leider scheint das auch nichts zu zählen. Ich kann nur sagen, dass soetwas nicht vorkommen darf!! Mir ist egal wie viele angeblich zufrieden sind. Es geht darum, dass einmal jemanden absichtlich oder unabsichtlich betrügen schon zuviel ist!!


Also wollte euch nur warnen, weil ihr ja sicher auch psone lcds braucht!


lg Andreas
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Alt 02.12.2005, 18:46   #2
holzi
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setz dich mit ebay in verbindung, vielleicht hast du ja glück und der sauhaufen rührt auch mal einen finger, wenns um beschwerden geht
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
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Alt 02.12.2005, 19:04   #3
AndreasH22
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Hab ich schon.

Die haben geschrieben, dass sie den Verkäufer beobachten werden! Da kann ich nur lachen. Nix werdes tun. Außerdem haben die von ebay nicht einmal kappiert was ich gekauft habe. (dachten es sind die psone selbst)

Gibt es noch möglichkeiten?

lg Andreas
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Alt 02.12.2005, 19:07   #4
holzi
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wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest du klagen - ohne hat man halt immer ein Prozessrisiko dabei, da muss man abwägen, ob es sich auszahlt.

Außerdem bestehe bei ebay mal drauf, dass die die Angelegenheit regeln, du hast ja bezahlt.
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Alt 02.12.2005, 20:15   #5
SCHLECKER
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Ich würde da immer einen Anwalt aufsuchen, damit du deine Ware herausklagen kannst. Außerdem würde ich eine Strafanzeige wegen Betrug gegen den Käufer stellen.

Guter Tipp: Demnächst immer per Nachname oder Rechnung bestellen.


Grüße Marc
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Alt 03.12.2005, 03:16   #6
Joachim Giesler
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Standard Mehr als den Typen / die Firma bei Ebay ausgrenzen, können die da auch nicht !

Es ist halt ein Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer. Ebay bietet da nur die Plattform für den Handel. Ich hatte da mal einen ähnlichen Fall - nur nicht so teuer. Ist eine ärgerliche Angelegenheit, kann ich gut nachvollziehen. Leider beeinträchtigen einige wenige immer wieder das Vertrauensverhältnis, um das es dort bei Ebay neben dem Geschäft ja hauptsächlich geht. Es geht schon damit los, dass so mancher auch den Kontakt bis zum Geschäftsabschluss nicht PERMANENT aufrecht erhält. Das ist besonders wichtig, wie ich meine, da man ja als Käufer bezüglich der Vorauskasse mit "Mr oder Mrs Unbekannt" ein Risiko eingeht, und das kann der Verkäufer voraussichtigerweise allein schon darin mindern (zumindest das Risikogefühl), dass er sich an bestimmten Zeitpunkten immer mal wieder beim Käufer meldet: (Geld ist eingetroffen; Paket ist aufgegeben oder Paket kann aus angegebenen Gründen erst später abgeschickt werden, und, und, und, ...). Als Risikobehafteter bekommt man so zumindest ein Gefühl vermittelt, dass sich der Gegenüber fair verhält bei dem Geschäft. Das ist ein wichtiges Verkaufsgebaren, wie ich finde, gerade wenn man Plattformen wie Ebay häufig als Verkäufer nutzt. Aber das sieht dieser Verkäufer wohl anscheinend anders - und er ist nicht allein, leider.

Da bleibt tatsächlich nur der Rechtsweg über einen Anwalt.
Aber vielleicht tut sich da ja noch was und du kommst ohne aus. Ich hatte mal einen Artikel in einem Zeitraum ersteigert, wo der Verkäufer kurz vorher für einige Wochen in Urlaub geflogen ist - KURZ VOR EINEM GESCHÄFTABSCHLUSS!!! Das muss man sich mal reintun!! Ich überweise das Geld prompt danach, und der Kerl meldet sich wochenlang nicht. Da kriegst du echt die Krise. Was soll man da als Käufer auch anderes denken als: "Da will mich einer bescheissen!" Manche sind einfach extrem gedanken- und auch gewissenlos.

Auf jedenfall wünsche ich dir eine guten Ausgang - wie auch immer!


Gruß, Achim
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Alt 03.12.2005, 10:43   #7
AndreasH22
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Ok danke Leute!

Muss schauen ob ich rechtsschutzversichert bin. Der Verkäufer hat vor ca. einem Monat dann gemeint, dass die Post das Paket verschmissen hat. Hat dann gesagt, dass er die Versicherung informieren wird und ein neues schicken wird. Hat er aber nie.

Wegen dem Rechtsweg ist nur wichtig zu wissen, ob es bei ebay genauso ist wie sonst, dass der Verkäufer eine Bringschuld hat. Also für den Transport und das Transportrisiko aufkommen muss. Warum soll ich der dumme sein, wenn er Bringschuld hat?

lg Andreas
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Alt 03.12.2005, 10:55   #8
SCHLECKER
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Guter Tipp: Such einen Anwalt auf.

Das kommt doch nicht darauf an ob du rechtschutzversichert bist. Oder irre ich mich da??

Grüße Marc
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Alt 03.12.2005, 11:16   #9
holzi
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Natürlich kann man auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen. Aber Garantie auf den Prozeßausgang gibt es nie - wenn man dann Pech hat, hat man dann die Prozeßkosten auch noch zu tragen (und die sind nicht billig).
Ein Paket ist ja bei der Post versichert, der Auftraggeber (also der Verkäufer) muss sich in dem Fall drum kümmern. Seltsam wenn er sich nicht meldet - wenn du Name und Anschrift hast, versuch seine Telefonnummer zu bekommen, vielleicht gelingt es ja so die Sache aufzuklären.
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Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 04.12.2005, 10:06   #10
east-air
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Hallo Andreas,

dafür brauchst Du keine Rechtschutz Versicherung.

Als erstes setzt Du dem Verkäufer eine Frist (Datum), andernfalls trittst Du vom Kaufvertrag zurück. Das ganze schriftlich und per Einschreiben/Rückschein.

Wenn die Frist verstrichen ist gehst Du zu dem für Dich zuständigen Amtsgericht und beantragst einen Mahnbescheid.

Wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch erhoben wird, kannst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen die Summe bei Deinem Gegner einzutreiben.

Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben, mußt Du Klage einreichen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt, wenn Du in der Lage bist das alleine zu formulieren. Beachte, daß dann das Amtsgericht am Wohnort des Beklagten zuständig ist.
Bei meinem Fall war es so, daß die Verhandlung schriftlich war. So brauchte ich dort nicht persönlich erscheinen.

Nach Erhalt des Urteils kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Für die Erstattung der Gerichtskosten mußt Du einen gesonderten Antrag stellen.

Bei mir ging es um eine ähnliche Summe. Der Mahnbescheid kostet 18 EUR.
Die Gerichtskosten betrugen 57 EUR.

Ist zwar langwierig, aber ich finde, man darf so etwas nicht durchgehen lassen.
Sonst macht bald jeder solche Geschäfte.

Viel Glück

Gruß Michael
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http://www.east-air.de
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