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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 22.11.2002, 11:58   #1
RayBan
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Alter: 54
Beiträge: 66


Frage Versicherungen... !

Hallo!

Ich hatte einen Verkehrsunfall. Verschuldensfrage ist geklärt und die gegnerische Versicherung (G..erali) hat den Schaden begutachtet.

Ich möchte mir den Schaden ablösen lassen.

Die Versicherung weigert sich mir eine Kopie der Schadensberechnung zu geben.

Wer hat einen Tipp wie ich zu dieser Berechnung komme?

Wer weiss wie hoch die "Unkostenpauschale" ist ?


Danke

Rayban
RayBan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 12:23   #2
holzi
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Benutzerbild von holzi
 
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Beiträge: 5.581

Mein Computer

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Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann besprich mal mit der die weitere Vorgehensweise.
Ansonsten kann ich nur empfehlen, beim VKI die genaue Rechtslage zu erfragen.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 13:35   #3
müller
gesperrt
 
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Beiträge: 113


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Versicherungen werden generell nicht ablösen.Denn nur so wird ein Riegel gegen Betrug vorgeschoben.Warum willst du Schaden nicht repariert haben.Und wenn eine Ablöse folgen sollte,sicher nur mit Abschlag von MWST,etc.
müller ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 13:46   #4
Andre@s
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Beiträge: 1.389


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Zitat:
Original geschrieben von müller
Versicherungen werden generell nicht ablösen.Denn nur so wird ein Riegel gegen Betrug vorgeschoben.Warum willst du Schaden nicht repariert haben.Und wenn eine Ablöse folgen sollte,sicher nur mit Abschlag von MWST,etc.
Na entschuldige Mal, aber wenn es sich einfach nicht mehr auszahlt den Wagen zu reparieren? Warum nicht ablösen? Wir haben auch ein altes (´83 Opel Ascona) in der Familie. Und da ist auch jemand beim zurücksetzen in den Kotflügel gefahren. Warum sollte ich jetzt einen neuen Flügel auf einen so alten popelgrünen Ascona drauftun? Ein bisserl ausbiegen wird doch wohl reichen, er soll doch eh nur mehr über den Winter halten....

Bin ich jetzt ein Betrüger? Mit Versicherungen steh ich auch etwas auf Kriegsfuß, da werden Wörter wie Schaden, Betrug, Anstiftung, Diebstahl, usw. in einem Satz gesagt/geschrieben. Das ist eigentlich eine Frechheit sondergleichen. Wenn ich einen Schaden habe, dann muß ich mich noch rechtfertigen, daß ich kein Betrüger bin, denn als solcher wird man als Leidtragender sehr schnell von den Versicherungen abgetan.

Leider sind sicher etliche Betrugsfälle dabei, aber dann gleich alle unter Betrugsverdacht stellen... Typisch Versicherung halt.
____________________________________
lg. Wolfgang

Irren ist menschlich - um die Lage wirklich ekelhaft zu machen, benötigt man schon einen Computer...
Andre@s ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 13:49   #5
müller
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Beiträge: 113


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Dann schicke eine Rechnung von deiner Arbeit.Den wird sie dir auch ersetzen.Aber fiktive Kosten ersetzt heute keine mehr.
müller ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 16:03   #6
al T
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Beiträge: 248


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Hier werden Sie geholfen:

An sich sind die Gutachten o.k., da die Gutachter ja vorwiegend Gerichtlich beeidet sind. Das GA sollte dir auch erklärt werden, wenn man mit dem Schadenreferenten freundlich umgeht geben die sicher Auskunft.

Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden (wie ich es deinem Schreiben entnehme)gibt es natürlich das Recht, diesen ablösen zu lassen. Solange der Schaden nicht repariert ist, darf die Auszahlung nicht gekürzt werden (gibt es OGH Urteile), auch nicht um die MWST. Ist der Schaden repariert und du kannst keine Rechnung vorweisen, kann gekürzt werden. Bei Totalschaden wird dir ein Wrackwert abgezogen. Für diesen gibt es zum Schadenakt (in dem genannten Haus lt. deinem Beitrag) auch immer ein Verbindliches Angebot eines "Wrackhändlers" der dein kaputtes Auto zu dem Preis auch abnimmt. Auch diesen sollte der Schadenreferent bekanntgeben. VKI wird nicht so viel helfen, weil sich die in den wenigsten Fällen auskennen. Der Tip mit der Rechtschutzvers. klingt da schon besser.
Was meinst du mit Unkostenpauschale?
Gehe zum Spengler deines Vertrauens oder zur Begutachtungsstelle deiner Rechtschutzversicherung und lass den Schaden auch hier begutachten oder von der RS das Ga anfordern.

Bei einem Totalschaden kannst du, wenn du das beschädigte Fahrzeug innerhalb einer Frist (meist 6 - 12 Monate, mit Schadenref. ausmachen) durch ein anderes erstzt noch folgende Kosten einfordern:
Ummeldekosten € 148.-
Radioumbaupauschale
Freisprecheinr. umbaupausch.

Viel Glück bei der weiteren SChadenerledigung.
____________________________________
Me Gustas tu!
al T ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2002, 15:57   #7
RayBan
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Alter: 54
Beiträge: 66


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Hallo Müller!

Versicherungen sind sehr wohl daran interessiert den Schaden Abzulösen!
Das kommt denen weitaus billiger als die Rechnung von der Werkstatt.
Es ist eben nur ein "kleiner Schaden" an der Stoßstange und das Auto ist ein 91er Citroen. Also warum soll ich das reparieren lassen? Es kommt der Winter und da muss man ohnehin mit Unfälle rechnen.


lg
Rayban
____________________________________
M u r p h y s G e s e t z e:
.)Es ist unmoeglich, etwas ganz sicher zu machen, denn Dummkoepfe sind zu erfinderisch.
.)Die Natur ergreift immer die Partei des versteckten Fehlers.
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Alt 23.11.2002, 16:08   #8
RayBan
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Beiträge: 66


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Hallo al T!

Danke für Deine Info.

Eine "Unkostenpauschale" steht jeden bei einem Verkehrsunfall zu!
Nur wirst Du keine Versicherung finden die diese Pauschale freiwillig und ohne Aufforderung zahlen wird !? Das Motto lautet eben so wenig wie möglich zahlen!
Die Unkostenpauschale ist für Briefverkehr, Telefonrechnung usw. gedacht. Es werden auch keine Belege dafür verlangt, ausser es übersteigt 500,- ATS !
Früher, in der guten, alten Schillingzeit bertrug die Pauschale 500,- ATS, und ich wollte eben den EUROBETRAG wissen.

Meine Vers. sagt 40,- EUR und die Gen...li Vers. meint 36,- EUR.
Hätte nur gerne den richtigen Betrag gewusst!


Danke für die Beiträge !!!!!!!!

lg
Rayban
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M u r p h y s G e s e t z e:
.)Es ist unmoeglich, etwas ganz sicher zu machen, denn Dummkoepfe sind zu erfinderisch.
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