Ich habe ein paar Fragen zum IT-Kollektivvertrag und dem Verdienst.
1. Was sollte man als Einstiegsgehalt denn ca. verlangen?
2. Was bedeutet dieser Satz:
Zitat:
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Bei Vorliegen obiger Tätigkeitsbeschreibung auch IKT Tätigkeiten mit fachspezifischer - berufsbildender Ausbildung (Berufsbildende Höhere Schule, Fachhochschule, Universität) mit einer Praxis bis max. 6 Monate in der Regelstufe ST1.
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Irgendwie kann man nicht sofort in ST2 eingestuft werden, wenn man nicht mind. 6 Monate Berufspraxis hat? Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ich in ST1 eingereiht werde, ist es sicher, dass ich aufgrund dieser Regelung in ST2 komme? Muss ich 6 Monate in ST1 nach Kollektivvertrag eingeordnet gewesen sein oder welche Verhältnisse zählen da?
3. Was heißt Praxis?
Gehören dazu auch Praktika oder nur richtige Berufserfahrung? Muss es diesselbe Tätigkeit sein?
4. Als Berufseinsteiger wird man nie in ST2 eingereiht?
D.h. ein HTLer bekommt diesselbe Einstufung wie ein DI?