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Netzwerke Rat & Tat zu Netzwerkfragen und -problemen

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Alt 25.05.2009, 11:52   #1
mopok
SYS64738
 
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das stimmt so sicher nicht! Offiziell vielleicht.
Aber wenn man denen bei der Hotline sagt, dass man einen Router hat, ist es auch kein Problem; und sie versuchen teilweise, einem zu helfen, wenn man Probleme mit dem Internet hat (z.B. Router IP, Config der gängigsten Router).
mopok ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2009, 12:03   #2
zonediver
11110110001
 
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@stz: Das ist Geschichte - die neue AGB erlaubt den Server- und Multiuserbetrieb.
____________________________________

(\___/)
(='.'=)
(")_(")


...errare humanum est...
zonediver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2009, 12:55   #3
boeserelch
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Beiträge: 4


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Zitat:
Zitat von zonediver Beitrag anzeigen
@stz: Das ist Geschichte - die neue AGB erlaubt den Server- und Multiuserbetrieb.

Habe gestern bei der Hotline angerufen und mit denen gesprochen und der wusste (woher auch immer) das ich einen Netgear-Router habe. Irgendwie hat der ein bisschen komisch geklungen wegen dem Router (hat aber nicht gesagt, dass das verboten ist oder so).

Der hat mir dan gesagt, dass ich für ein einmaliges entgeld von 30 € oder so ein WLAN Modem bekomme mit dem dann auch mehrere PCs ins Inet können ... ich hab erm dann erklärt das ich den Router für den WLAN Drucker brauch, Laptop und für sonst eigentlich nix (is ja auch die wahrheit).

Nun hab ich mal die AGBs gelesen und gesehen, dass Server und Netzwerk Versorgung, eigentlich verboten is ... (wenn ich das mit meinem nicht juristischen Augen lesen ):


Zitat:
Zitat von http://www.upc.at/pdf/agb_wien.pdf?REFERER=chelloportal&pos=AGB
IV.: Sonderbestimmungen für chello
§2 (1)
Die Nutzung von chello durch Dritte sowie jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen
Weitergabe von chello an Dritte darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von
UPC erfolgen. Die mit dem Kunden im selben Haushalt an der Anschlussadresse wohnenden
Verwandten und Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten des Kunden sind berechtigt,
chello an der Anschlussadresse ohne Verrechnung eines weiteren Entgeltes zu nutzen, jedoch
bleibt die Nutzung auf die in der Leistungsbeschreibung genannte Zahl von Endgeräten
beschränkt. Insbesondere ist ohne entsprechende vertragliche Grundlage die Versorgung von
Server und/oder LAN-Netzwerken mit chello-Diensten über den Anschluss von UPC untersagt.



Daher denke ich mal, wenn ich nen Router habe der das Inet an meinen Laptop weiter gibt is das eigentlich scho verboten ... wenn ich das da richtig rauslese ... oder nicht?

wäre für ne 2te Meinung sehr dankbar
boeserelch ist offline   Mit Zitat antworten
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