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| News & Branchengeflüster aktuelle News von Lesern, sowie Tratsch und Insiderinformationen aus der Computerbranche |
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#1 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 05.03.2002
Alter: 42
Beiträge: 62
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Habe gestern bei UPC angerufen und mich eben wegen des ausserordentlichen Kündigungsrechtes erkundigt. Ich weiß ja, dass es automatisch in Kraft tritt bei einer Änderung der AGB, jedoch mach ich sowas immer gerne um zu beobachten was die Leute bei UPC so dazu sagen.
Ich frage also die nette Dame aus der Vertragsabteilung wie das jetzt ist. Ob ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht habe da ja die AGB mit 1.1.09 geändert werden. Dann meint sie. Das betrifft aber doch nur die Zahlscheingebühren bei Bezahlung der Rechnung mittels Zahlschein. Ansonsten wäre da nix davon betroffen. Wenn ich also nicht gesagt hätte: Das is komplett egal was Sie ändern in den AGB. Und nochmal nachgefragt hätte, wäre ich wohl mit dieser Antwort abgewimmelt worden ![]() lg |
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#2 |
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Aussteiger
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also nochmal im klartext:
sobald eine verschlechterung für den kunden gegeben ist, hat er das recht auf sonderkündigung ... da ist egal, was geändert wird ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#3 |
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Commander Jameson
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Gut zu wissen!
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Commander Jameson |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
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Ein Sonderkündigungsrecht hat man doch immer dann, wenn die AGB geändert werden, egal ob für Kunden zum Vor- oder Nachteil. Warscheinlich wird man beim bei einem Vorteil seltener kündigen, aber man kann. Eine AGB Änderung ist auch eine Vertragsänderung, einer solchen Änderung muss man zustimmen oder kann kündigen.
Auf meine E-Mail Anfrage bei UPC habe ich nach 2 Tagen eine relativ unbefriedigende Antwort bekommen. Da wurde nur auf die Änderungen in den AGB und nicht wie ebenfalls von mir angefragt, auf die Gebühren eingegangen. Fehler oder Verschleierung, man möge sich selbst ein Urteil bilden. |
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#5 |
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Commander Jameson
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Auf zur Kündigung!
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Commander Jameson |
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#6 |
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Aussteiger
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@iG0r
nein, der kunde hat nur ein sonderkündigungsrecht, wenn die AGB nicht ausschließlich begünstigend für ihn sind ... also wenns nur verbesserungen für den kunden gibt, dann ist keine sonderkündigung möglich ![]()
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
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Stimmt, wenn die AGB nicht für alle Kunden ausschließend begünstigend sind, dann hat man kein Sonderkündigungsrecht. Solche Änderungen gibt es allerdings fast immer nur dann, wenn ein Unternehmen dazu "gewzungen" wird, oder kennst du ein Beispiel, wo es anders war?
![]() Alleine schon die Gebührenerhöhung für die Rechnung von 1 auf 5 Euro, muss man bedenken, 12 Vs 60 Euro pro Jahr! |
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#8 | |
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Aussteiger
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Zitat:
...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#9 |
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Inventar
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gilt das auch für UPC-Inode mit den änderungen
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
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Was gibts da groß zu erklären? In der Regel wird ein Unternhemen dazu gewzungen AGB zu gunsten von Kunden zu ändern. Meistens druch Gerichtsurteile und vorsorglich
Von alleine geht da keiner her und ändert etwas zum Vorteil für Kunden, wenn es nicht unbedingt sein muss. |
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