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|  26.04.2005, 21:05 | #11 | |
| Inventar  |   Zitat: 
  nein im ernst ich fand der artikel war sehr interessant und er war anstrengend aber bildend  | |
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|  26.04.2005, 21:10 | #12 | |
| In the name of Blues  Registriert seit: 22.05.2002 Ort: 4 Wände 1 Dach - furchterregend Alter: 39 
					Beiträge: 4.561
				 |  Re: @tom & mike Zitat: 
 
				____________________________________ Blues forever. 24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!! 30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei!  http://debattierclub.net/ | |
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|  27.04.2005, 13:22 | #13 | 
| Aussteiger  |   
				____________________________________ Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. | 
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|  28.04.2005, 19:41 | #14 | 
| Elite  Registriert seit: 15.10.2001 
					Beiträge: 1.271
				 |   hätte noch eine frage zu diesem artikel: wcm schreibt, dass das blosse freigeben von datein (filesharing) keine juristischen folgen nach sich zieht, sondern lediglich der download bzw. upload. meiner meinung nach stimmt das so nicht: durch das anbieten, sprich freigeben wird die datei bereits publiziert - und durch ebendiese (ohne entsprechende rechte) publikation wird das urheberrecht verletzt - was wiederum zivilrechtliche folgen nach sich ziehen kann (etwa unterlassungsanspruch). 
				____________________________________ "Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. | 
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|  28.04.2005, 20:36 | #15 | |
| Inventar Registriert seit: 01.03.2000 
					Beiträge: 3.197
				 |   Zitat: 
 Was genau meinst du denn mit "publiziert"? Ich denke, dass mangels erfolgtem Upload keine Kopie erzeugt wurde. Publiziert hast du ja nicht die Datei m. M., sondern bloß die Information, dass du die Datei hast und hochladen würdest. Auseinanderhalten muss man das natürlich mit Beweisfragen. Im aktuellen Fall vom OLG Wien war ja m. W. auch bloß bewiesen, dass der zu identifizierende Teilnehmer etwas freigegeben hatte. Ob ein Upload stattgefunden hat, ist dann eher eine Lebensfrage. Bei den Ausführungen im Artikel ging es ja aber darum, dass wirklich kein Upload, sondern bloß eine Freigabe stattgefunden hat. | |
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|  28.04.2005, 21:42 | #16 | |
| Elite  Registriert seit: 15.10.2001 
					Beiträge: 1.271
				 |   Zitat: 
  urheberrechtlich darf ich nur etwas in die öffentlichkeit stellen woran ich auch die rechte (zu eben dieser veröffentlichung) besitze. angenommen ich kaufe völlig legal ein mp3-file zb. über itunes. dann habe ich mit apple einen kaufvertrag geschlossen, der mir bestimmte nutzungsrechte an diesem audio-file garantiert (bei einer audio-cd ja nicht anders). jetzt inkludieren diese rechte aber nicht, dass ich das file öffentlich zur verfügung stellen darf (= publizieren). beim bereitstellen von files publiziere ich die datei in dem ich sie frei gebe - und genau das darf ich nach dem urheberrecht nicht. also kann etwa das alleinige bereitstellen (freigeben) durch den urheberrechtsinhaber etwa durch eine unterlassungsklage gestoppt werden - auch, wenns keiner das file herunterladet oder heruntergeladen hat. österreichische gerichtsentscheide dazu gibts natürlich nicht, weil das ganze rein theoretisch ist und die exekutive andere sorgen hat  
				____________________________________ "Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. | |
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|  28.04.2005, 21:44 | #17 | 
| Elite  Registriert seit: 15.10.2001 
					Beiträge: 1.271
				 |   grrr. 10min gewartet, dann seite mehrfach aktualisiert und nichts war da.    und jetzt doppelpost.   
				____________________________________ "Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. | 
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|  29.04.2005, 02:50 | #18 | 
| Veteran  Registriert seit: 13.02.2004 Alter: 64 
					Beiträge: 201
				 |   ich fürcht mich direkt schon vor der mp3-polizei...... 
				____________________________________ Fresst Scheisse - 150 Milliarden Fliegen können sich nicht irren | 
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