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So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS |
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#11 | |
Wherever he is, ...
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![]() Zitat:
Entscheidend werden deine Zahlen aber, weil eben für diese 600m-Regel eine Ausnhame für Militärflüge besteht. Als Segler darfst du so oder so immer und überall fliegen, da wir die Mindestflughöhe unterschreiten können, wenn "die Art ihres Betriebes dies notwenidg macht und eine Gefahr für personen und Sachen nicht zu befürchten ist". Mein Theorielehrer hat sich damals mindestens 30min über diese umständichen Regeln ausgelassen (die 600m-Regel wurde nachträglich eingesetzt, ohne die anderen Absätze anzupassen), deshalb musste ich das hier einfach weitergeben ![]() Viele Grüße Hinrich |
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#12 |
Inventar
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![]() lies mal im Absatz 1
absolutes Minimum sind 150 m (da könnte keiner was machen, wenn du mit ner Cessna über die Heide tuckerst) |
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#13 |
Elite
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![]() Hmm? Im Segler nicht tiefer als 600m??? Kann mir das einer an einem praktischen Beispiel erläutern? Auf meinem 50km Flug bin ich einmal auf 400m runter? Darf ich das nicht?
Tschüß David ![]() |
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#14 |
Wherever he is, ...
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![]() Ich habe mit Gesetzestexten eigentlich keine Erfahrung und kann deshalb wirklich nur das wiedergeben was der Lehrer (Hauptberuflich Anwalt) erzählt hat. Ich lass mich alos jederzeit gerne eines besseren belehren.
Hier zusammengefasst §6: (1) unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe bei Start und Landung, Höhe von 300m über dem höchsten Hindernis in einem Imkreis von 600m, ansonsten 150m (2) Brücken etc. dürfen nicht unterflogen werden (3) Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600m (2000ft) über Grund oder Wasser durchzufühen. Die Höhen aus (1) gelten, wenn die Flugdurchführung oder die Flugverkehrskontrollfreigabe eine geringere Höhe erfordert (4) Ausnahmen können bei Bedarf erteilt werden (5) für IFR siehe §36 (6) Absatz 3 gilt nicht für militärische Tiefflüge, BGS, Katastrophenschutz und Polizei Wenn du mit der Cessna also 150m fliegst, muss diese Höhe wegen den Luftraumstrukturen und den darin geltenden Wetterbestimmungen diese Höhe erforderlich machen. Mit dem Segler darfst du völlig legal bis 150m rutner fliegen und außerdem hast du mangels Motor ja eigentlich immer einen "Notfall", so dass du auch diese Höhe unterschreiten darfst. Natürlich steht in (1) etwas anderes als in (3), aber ihr wollt mir doch nicht erzählen das (3) deswegen nicht gilt? Viele Grüße Hinrich |
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#15 |
Master
![]() Registriert seit: 25.11.2004
Alter: 43
Beiträge: 696
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![]() So Beamtendeutsch, wie das geschrieben, muß es eigentlich wahr sein
![]() Nein aber ernst, das wäre als Definition voll ausreichend. Danke nochmal. Und ich glaub´ ob nun Absatz drei oder eins gilt, ist dann wohl abhängig davon, wie wohl der Überlandflug definiert wird ![]() Gruß Pat.
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\"I´m a white male, aged 18 to 49. Everyone listens to me! No matter how dumb my suggestions are.\" Homer Simpsons aus The Simpsons |
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#16 |
Elite
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![]() Naja, im Segler interessiert das ja wohl eh nicht. Solang ich mich brav aus C raushalte (sei denn Freigabe) kann ich so hoch und tief fliegen wie gerade nötig.
Mit Motor fliege ich eh immer so um die 2000ft, da ich finde, dass ich mit Motor ein etwas höheres Risiko hab, geht er mir aus und ich bin zu niedrig, dann ist mein Aktionsradius nicht mehr der größte. Von daher finde ich es ziemlich übertrieben den Segelflug als Notfall zu bezeichnen. Tschüß David |
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#17 |
Wherever he is, ...
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![]() Klar, das ist auch nur juristisch gesehen. Da ich selber Segelflieger bin, bin ich der letzte, der Segelfliegen als Notfall bezeichnen würde. Aber du kannst jederzeit sagen, dass du unter die Mindesthöhe mußtest da du mangels Motor ja gar nichts dagegen machen kannst. Daher der Ausdruck Notfall.
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#18 | |
Elite
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![]() Zitat:
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#19 | |
Inventar
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![]() @Lörch:
Also wir haben 300m gelernt, vielleicht habt ihr in D ein anderes Luftfahrtrecht. Aber die 300m gelten, da bin ich mir ganz sicher. Und die 150m eben über unbebautem Gelände. Zitat:
600m sind eh nicht zum Einhalten wenn man im gebirgigen Gelände fliegt. Grüße, Harri |
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#20 |
Elite
![]() Registriert seit: 09.01.2002
Beiträge: 1.386
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![]() Also Leute, es sieht doch so aus, dass es da die Ausnahme für den militärischen Flugverkehr gibt nicht zuletzt deswegen, weil der eben gerade auch unter einer bestimmten festgelegten Flughöhe stattfindet.Und die Untergrenze gilt für die GA auch u.a. aus diesem Grunde: das ist doch seit Jahrzehnten eines der fundamentalen Probleme bzw. Themen der Flugsicherheit in einem dichtbesiedelten und auch militärisch dicht beflogenen Land wie D. Und das ist auch ein Grund dafür, dass man nach Start nicht lange "unten" rumtrödeln sollte, sondern sich flott aufmachen sollte in eine passable Flughöhe. Und umgekehrt nicht schon 50 Km vor dem Ziel in die Platzrundenhöhe einfliegen.
Wenn du also als Segelflieger oder auch mit der Cessna in D gerne von einem Tornado rasiert werden möchtest, und das auch außerhalb bestimmter militärischer Fluggebiete, dann fliege kräftig Streckenflug unter 600Metern! Aber mach schon mal dein Testament!
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Gruß Gunnar _____________________ ... wer wird denn gleich in die Luft gehen ...?? |
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