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Alt 28.04.2006, 15:45   #11
t_1971
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Registriert seit: 28.04.2006
Beiträge: 3


Standard

Zitat:
Original geschrieben von mr.red
soweit ich weiss kannst bei .at domains eine streitigkeit quasi "anmelden" und die sperren die domain dann, bis alles geklärt ist. diese sperre braucht keinen offiziellen schrieb, nur jemand der ein recht geltend macht (du in dem fall die benützung der domain). damit machst die domain für ihn mal wertlos.
Sowas gibt es für .de Domains auch, nennt sich DISPUTE-Antrag (kostenlos zu stellen bei der DENIC).
Kannst Du Deinen Anspruch belegen (z.B. bei Domain auf eigenen Namen recht einfach), dann hat der Besitzer der Domain nur noch die Möglichkeit, sie weiter zu benutzen oder zu löschen. An einen Dritten weitergeben kann er sie dann nicht mehr und falls er sie löschen lässt, geht die Domain automatisch an den DISPUTE-Antragsteller.

Gruß t
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