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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Veteran
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Beiträge: 256
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Obwohl die Vorgehensweise der Telekom gesetzlich gedeckt ist.
Die Telekom hat für den letzten Bereich der Telefonleitung kein Leitungsrecht,d.h. der Grundbesitzer kann die Aufstellung von Masten, bzw.die Abspannung vom neuem Haus verweigern. Der Teilnehmer bekommt dann ein Kündigungsschreiben von der Telekom. Das ist bei uns in Tirol schon zig fach vorgekommen. Ich selbst hatte schon ca.30 solche Fälle. Wenn sich der betroffene TN nicht mit dem Grundbesitzer einigen kann, bzw keine andere Versorgung möglich ist,hatte er Pech.
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#12 |
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Alter Sack
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Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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So ist das halt nach der Privatisierung, nach der alle Welt geschrien hat. Du willst eine Leistung von der Telekom? Dann zahl, oder es gibt nix. Was soll die Krone machen? Im besten Fall legt die Telekom eine Leitung aus Kulanz, und die anderen Kunden zahlens eben mit.
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Viele Grüße Alex (SUV-Fahrer aus Leidenschaft) |
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#13 | ||
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Inventarisierter Pyromane
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Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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Zitat:
Zitat:
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#14 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 06.08.2001
Beiträge: 256
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Ich wollt nur die allgemeine Rechtslage darstellen.
Das baulich fast immer was möglich ist,ist klar. Nur bezahlen muss das wer.Und da eben der Betroffene. ![]()
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#15 | |
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Großmeister
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Zitat:
In solchen Fällen hast schon immer selbst bezahlen müssen. Der einzie Unterschied ist, dass früher ein Bautrupp mit 20 Leuten aufmarschiert ist und heutzutage halt nur mehr zwei kommen. |
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#16 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Früher habens kommen müssen, heute nicht - gibt ja alternative Anbieter
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#17 |
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Großmeister
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Stimmt so auch nicht ganz. Dei letzte Meile ist nachwievor im "Eigentum" der TA, sie kann nur um das Entbündelungsentgelt an andere Betreiber verliehen werden. Für Intstandhaltung usw. ist nachwievor die TA zuständig.
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#18 |
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Alter Sack
![]() Registriert seit: 19.09.1999
Ort: An der schönen alten Donau
Alter: 53
Beiträge: 1.579
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Stimmt aber fast. Immerhin kann sich ja der Kunde an den Alternativen wenden, und sagen: entbündelts doch bei mir, ich möchte als Kunde zu euch.
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#19 |
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Großmeister
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Dann wirst die Auskunft erhalten. "Bei ihnen kann leider nicht entbündelt werden"
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#20 |
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Senior Member
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Beiträge: 118
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Man(n) war beim Gänserndorfer Bautrupp und die sind wesentlich hilfsbereiter. Jetzt setzten Die sich mit den Hr. in Mistelbach in Verbindung, naja mal abwarten und Tee trinken vielleicht zeichnet sich doch noch eine gütliche Lösung ab. In der Zwischenzeit überleg ich mir halt ein Briefchen an den Obudsmann oder so.
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