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| Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht |
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#1 | ||
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verXENt
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Zitat:
Zitat:
http://drei.at:80/portal/de/privat/t.../3WahnSIM.html |
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#2 |
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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#3 | |
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Newbie
![]() Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 19
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Zitat:
Bitte, nicht gleich losgehen auf andere. Laut TKG und Konsumentenschutzgesetzen ist es verboten, für Werbezwecken, Meinungsumfragen und dergleichen mit unterdrückter Rufnummer anzurufen. Ist in Österreich und auch in Deutschland bereits verboten. Beispiel: http://help.orf.at/?story=10238 Jetzt bleibt mir die Spucke weg vor dieser Unwissenheit und dem sofortigen Losgehen auf andere. Grüße |
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#4 |
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User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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Hast du da irgendeinen Link, der das bestätigt? Ich konnte nichts finden, das wäre aber ein Punkt, bei dem es auch mir persönlich echt an die Leber ginge.
Die 60/60 Taktung habe ich mit einem neuen Tarif, der doppelt so viele Freiminuten enthält wie der alte, gerade noch abgefangen. |
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#5 | |
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Newbie
![]() Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 19
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Zitat:
Ich habe leider keinen Link. Alle neuen Tarife haben die 05er-Nummern nicht mehr drinnen. Die freundlich und sehr bemühte Dame der Serviceline versuchte zwar es herauszufinden, war sich aber doch nicht sicher, ob es jetzt wegfällt oder nicht, sie glaubte aber, dass sie wegfallen, da es bei allen Tarifen jetzt so sein soll. Und da sie auch die Taktung bei bestehenden ändern ist anzunehmen, dass die 05er-Nummer jetzt auch wegfällt. Bei der Entgeltbeschreibung auf der Homepage unter "alte Tarife" stehen die alten Bedingungen. Dort steht nichts von "ausgenommen private Netze" wie bei den neuen. Aber es steht auch die alte Taktung. Grüße PS: Werbeanrufe, Meinungsumfragen und ähnliches sind ohne vorherige Zustimmung illegal und unzulässig. Aber es muss die Nummer mitgeschickt werden. ![]() |
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#6 | |
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Veteran
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Ort: Wien
Beiträge: 201
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Zitat:
![]() Allerdings - sobald das OGH-Urteil rechtskraeftig ist, koennten dann nicht auch die Mahngebuehren rueckgefordert werden koennen? |
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#7 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 19
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Ich glaube schon, dass auch die Mahngebühren rückgefordert werden können, weil eine unberechtigte Mahnung und Einforderung einer Nichtschuld vorliegt. Aber UPC Telekabel streitet halt ab, dass es für sie gilt, wie alle anderen. Und sie vertreten die Meinung, das Zahlscheine nicht mehr zeitgemäß sind und solche Zahler halt bestraft werden sollten. Ein Bekannter hat einen Brief bekommen, der das in etwa enthält und lustig zu lesen ist. Er hat seinen Vorbehalt und Nichtanerkennung mitgeteilt und wird, wenn es rechtskräftig ist, zurückfordern. Aber soweit ich weiß hat T-Mobile bereits die Berufung angemeldet, aber noch nicht erhoben.
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#8 | |
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Inventar
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Zitat:
habe heute das schreiben hingefaxt. mal schauen, ob da eine reaktion kommt, sonst rufe ich morgen hin an.
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#9 | |
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Inventar
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Zitat:
weiters bin ich mittlerweile nicht mehr auf mein handy angewiesen und wenn es mal ein paar stunden ruhig ist, bin ich umso froher. ![]()
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#10 |
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Master
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Ich steig ebenfalls auf Bob um! Weil ich zahl jetzt 45€ im Monat, und wenn ich das Angebot um 19€ annehmen würde wär ich wieder 2 Jahre gebunden. Bei Bob zahl ich 8,80, + ev. 4€ fürs Datenpacket ( wobei ich versuchen werd das nicht jedes Monat zu verwenden )... ich spar mir so fast 430€ und bin nicht gebunden...
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.::.www.sillerdesign.de.::. "Everybody wants to go to Heaven, but nobody wants to go today!" |
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