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| Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht |
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#1 |
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Jr. Member
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Beiträge: 82
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Cool ... bin seit Ewigkeiten bei T-Mobile und das hier hab ich nicht mal mitbekommen.
Finde es toll, dass sie sowas ihren Vertragsnehmern so "offensichtlich" bekanntgeben X-/ Danke fürs Posten jedenfalls! |
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#2 |
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Master
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neuigkeiten von t-mobile
nachdem der vertrag seit 23.7 still liegt, und die abschlussrechnung am 12.8 ausgestellt wurde ist bis jetzt noch die im voraus zuviel bezahlte grundgebühr rücküberwiesen worden. heute t-mobile angerufen, einzige antwort "t-mobile hat lt. agb das recht fürs rückbuchen sich 3 monate zeit zu lassen" ... klasser service! man bezahlt grundgebühr im voraus, man zahlt auch trotzdem wobei schon fest steht dass man den service gar nicht mehr länger will, und dann darf man auch noch ewigkeiten warten bis sie das geld zurücküberweisen! jedenfalls steht für mich fest, t-mobile nein danke, das hat bei a1 und sogar bei 3 damals besser geklappt...
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.::.www.sillerdesign.de.::. "Everybody wants to go to Heaven, but nobody wants to go today!" |
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#3 |
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Veteran
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Beiträge: 478
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Ich habe auch das Sonderküdigungsrecht in Anspruch genommen und am 19.8. eine Endabrechnung über ein Guthaben von 18,54€ erhalten mit dem Hinweis auf der Rechnung 'Fällig am 25.08.2010'.
Ich verstehe das natürlich so, daß T-Mobile mir bis 25.8. das Guthaben überweist. Denkste, bis heute keine Überweisung, bei einem Anruf bei der Hotline sagte mir die Dame, "T-Mobile kann sich in Ihrem Fall bis 25.9.2010 mit der Überweisung Zeit lassen" und verweist dabei auf die AGB, ohne aber mir ein Detail nennen zu können, welcher § der AGB das beinhaltet. Ich habe die AGB von vorne bis hinten durchgelesen, finde aber keinen §, der diese Maßnahme rechtfertigt. Ich denke ich werde ein Mahnschreiben schicken und auch dementsprechend eine Mahngebühr verrechnen, wichtig dabei ist, daß die selbst eine Fälligkeit vorschreiben, aber nicht einhalten.
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Hinter mir die Sintflut |
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#4 |
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Master
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ich könnte mich auch nicht erinnern etwas davon in den agb's gelesen zu haben! nochdazu die aussage mit den 3 monaten...
jedenfalls ist's mit heute auf meinem konto gutgeschrieben... wobei ich noch immer der meinung bin, wenn ich per fälligkeit überweisen muss (also die grundgebühr rechtzeitig zu zahlen), dann sollten sie auch bei fälligkeit rücküberweisen und sich nicht so wie in meinem fall fast 14 tage über fälligkeit zeit lassen!
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#5 |
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Veteran
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Beiträge: 478
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Ich habe jetzt einen sonderbaren Rückruf von T-Mobile erhalten, wo mir das Mädel zwar immer noch nicht sagen konnte wo in den AGB's der Rückzahlungsverzug zu finden ist, aber sie hat jedenfalls gewußt "das ist halt so üblich bei uns", mehr war von ihr nicht zu erfahren.
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Hinter mir die Sintflut |
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#6 |
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Quantensingularität
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Da hat sich anscheinend seit 10 jahren nichts geändert. Alsi cih damals noch bei max.mobil gekündigt habe wars ähnlich. Auf die AGB verweisens anscheinend immer. Als ich dann meinte bitte wo, ich hätte die AGB offen vor mir liegen hats dann aufgelegt.
Wobei im UMTS Forum gibts massiv Beschwerden über T-Mobile und die Endabrechnung.
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Was ist klein, grün und dreieckig? Ein kleines grünes Dreieck! Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg! |
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#7 |
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Veteran
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Beiträge: 478
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Das habe ich jetzt bei T-Mobile gefunden:
Sollten Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, wird ein Guthaben spätestens vier Wochen nach der Deaktivierung des Vertrages auf Ihr Konto zurück überwiesen. Jetzt stelt sich die Frage wann ist ein Vetrag deaktiviert ? Mein Vertag wurde am 23.7. beendet und am 19.8. kam die Endabrechnung, welcher ist nun der relevante Termin ?
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#8 | |
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Master
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Zitat:
außerdem hast du mehr oder weniger am 19.7 grundgebühr bezahlt für august! also bis zum 19.8, obwohl der vertrag am 23.7 deaktiviert wurde
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#9 |
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Inventar
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Habe meine Gutschrift mit 14.9.2010 bekommen.
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#10 | |
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Veteran
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Beiträge: 478
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Zitat:
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