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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Master
![]() Registriert seit: 14.05.2001
Alter: 49
Beiträge: 762
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anlässlich der heutigen streiks haben ich und ein kollege diskutiert, wie denn ein streik einzuordnen sei.
er vertrat die meinung, dass ein streik eine ungerechtfertigte arbeitsverweigerung sei und auch arbeitsrechtliche konsquenzen nach sich ziehen könnte, und es halt nur geduldet wird, weil sich ein firma es sich nicht leisten könnte, die ganze belegschaft rauszuwerfen. ich dagegen war der ansicht, dass ein arbeitnehmer das verbriefte recht zu streiken hätte, und es deswegen keine konsequenzen nach sich ziehen kann. wer hat jetzt recht? weiß jemand, wo man (möglichst unabhängig, also nicht von der gewerkschaft oder von der wirtschaftskammer) dazu informationen bekommen kann? für den fall das ich recht habe: wo ist denn das recht auf streik niedergeschrieben? tia
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cu hugin I'm calm like a bomb. |
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#2 |
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Elite
Registriert seit: 03.06.2000
Alter: 50
Beiträge: 1.373
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http://www.ris.bka.gv.at
schau mal ob du hier was findest... |
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#3 |
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gesperrt
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1. muss die firma nicht die ganze belegschaft kündigen,einer genügt,wirst sehen wie schnell die anderen hackeln.
2. werden alle die streiken noch blöd schauen,denn sie müssen selbst den einen tag sozialversicherung bezahlen,heisst minus beim gehalt,und dann frag mal die gewerkschaft obs sies dir rückvergütet ![]() |
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#4 | ||
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Master
![]() Registriert seit: 14.05.2001
Alter: 49
Beiträge: 762
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Zitat:
![]() Zitat:
2. na wennst gewerkschaftsmitglied bis kann das sogar sein. dafür zahlst beiträge, die auch in die streikkassa fließen und die is bummvoll.
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cu hugin I'm calm like a bomb. |
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#5 | |
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gesperrt
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Zitat:
bei mir dürftens wieder zurück auf die werkbank,damits wissen von was die überhaupt reden. ![]() |
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#6 | |
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Master
![]() Registriert seit: 14.05.2001
Alter: 49
Beiträge: 762
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Zitat:
(jetzt gleitet das gleich in richtung debattier-club ab )
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cu hugin I'm calm like a bomb. |
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#7 |
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Elite
![]() Registriert seit: 30.04.2001
Ort: Wien
Alter: 41
Beiträge: 1.033
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Arbeitendes Volk, streikt nur weiter! Ich habe den schulfreien Tag genossen...
Also, ich empfand den Streik als recht amüsant... Beide Seiten warfen sich Inkompetenz vor, aber gebracht hat's leider nichts. (Wieso hört Schüssel nicht auf sein Volk???) Mal schauen, wie lange diese Regierung noch hält... Sie kann nicht früh genug wieder abtreten! ![]() So, jetzt werde ich gleich von den ÖVP'lern gesteinigt. ![]()
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LDA |
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#8 | |
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gesperrt
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Zitat:
denn sonst frag ich mich wie du den lauda gelinkt hast. du bist sicher einer der nur seinen kuchen sichern will. heute wurde ich gefragt wann unser pensionsantrittsalter ist,auch bei den dt. sendern redens nur stuss. die behaupten die regierung will das pensionsalter raufsetzen,auf 65, das habe ich den fragenden auch fragen müssen,ob ihr überhaupt wisst wann die pension offiziell beginnt. das ist das übel,da von den roten immer 60 angegebn wurde,aber das sind 5 jahre zufrüh,ergo 5 jahre zuviel kassieren bei 5 jahren zuwenig beiträgen. das kippt das system,und kein anderer grund. ich hoffe du weisst das du bis 65 hackeln gehen mussst. |
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#9 |
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Senatorin
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Im österreichischen Rechtsbestand kommt das Thema Streik nur sehr vage vor. Streik wird im Rahmen der Freiheit der Arbeitnehmer zur Durchsetzung ihrer Interessen gesehen. Auch die Beamten haben ein Streikrecht - Rechtsgleichheit mit den Angestellten der Privatwirtschaft.
Nirgends wird festgelegt, dass ein Streik nur von einem leitenden Gremium einer Gewerkschaft beschlossen und durchgeführt werden darf. Auch ein von einem anderen Kollektiv, etwa einem Streikkomitee, geführter Streik ist legal, wenn er zur Abwendung einschneidender Verschlechterungen geführt wird. Entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit der Abwehrmaßnahmen in Bezug auf die abzuwehrenden Verschlechterungen. Der Arbeitgeber kann die Gehaltszahlung für die Dauer des Streiks einstellen. Der Arbeitgeber kann am Streik Beteiligte entlassen. Gegen die Entlassung Einzelner kann mit dem Gleichbehandlungs*grundsatz vorgegangen werden: Wenn viele dasselbe tun (streiken), kann der Dienstgeber nicht Einzelnen Verfehlungen gegen das Dienstrecht vorwerfen - entweder allen oder keinem! Bei Verfahren gegen Beamte ist die paritätisch besetzte Disziplinarkommission zuständig. Die Bedingungen für die Suspendierung von Beamten sind sehr eng gefasst (U-Haft ...). Für Vertragsbedienstete wie "normale" ist das Arbeitsgericht zuständig. Alles klar? lg cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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#10 | |
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Elite
![]() Registriert seit: 30.04.2001
Ort: Wien
Alter: 41
Beiträge: 1.033
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Zitat:
und wenn du frühere beiträge von mir kennen würdest, wäre dir auch klar, warum ich mich "Lauda Air" nenne und einen lnk zu dieser frma gesetzt habe...
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LDA |
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