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Fotografie & Bildbearbeitung Alles zum Thema digitale Fotografie und Nachbearbeitung

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Alt 16.06.2009, 14:53   #1
rubberdog
Jr. Member
 
Registriert seit: 28.09.2003
Beiträge: 79


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Standard Strassenfotografie, Rechtsproblem Personenschutz, Praxis

Hallo,

angenommen, ich laufe durch Wien und seh' eine hübsche junge Dame im Gegenlicht . Es wird ein Superfoto. Sie willigt ein und läßt sich fotografieren.
Frage: Muß ich jetzt mit dem berühmten Formular zur Veröffentlichungsfreigabe winken, den Kugelschreiber zücken und sie unterschreiben lassen *)? Was denkt sich wohl mein Modell? Die läuft doch gleich weg und glaubt was weiß ich noch alles von mir!

Wie macht Ihr das?
Wie ist da die gängige Praxis?

Danke für eure Tipps und Meinungen!

Rudi

*) Ich könnte ja z.B. in 1/2 Jahr bei der Durchsicht der Bilder draufkommen, daß ich das einer Agentur anbieten will
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Alt 16.06.2009, 15:13   #2
El Cattivo
Veteran
 
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Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Eprom
Alter: 57
Beiträge: 325


Standard

na zuck an presseausweis ausse und lod sie auf an kaffee ein
____________________________________
Sterben muß a jeder, oba drängeln loß i mi ned.
El Cattivo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 18:29   #3
zonediver
11110110001
 
Benutzerbild von zonediver
 
Registriert seit: 08.04.2005
Beiträge: 3.384

Mein Computer

Standard

...also ich würde sie nur dann ablichten, wenn sie nackt ist
____________________________________

(\___/)
(='.'=)
(")_(")


...errare humanum est...
zonediver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 18:53   #4
rev.pragon
In the name of Blues
 
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Alter: 39
Beiträge: 4.561

Mein Computer

Standard

schlümpfe herst.

Also ich fotografier meist nicht am menschlichen Objekt da die Thematik und rechtliche Grundlage nicht so einfach ist.

Prinzipeill ist es ja so dass du das eigentlich schriftlich festhalten müßtest dass die/er eingewilligt hat und mit der Verbreitung/Veröffentlichung einverstanden ist.

Soweit mir bekannt.

Aber mach dir nix draus, ich frag auch niemanden um Erlaubnis.
____________________________________
Blues forever.

24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!!

30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei!

http://debattierclub.net/

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Alt 17.06.2009, 08:29   #5
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

hm, wenn das gesicht der dame (wegen dem gegenlicht) nicht erkenntlich ist, solltest das ja so verwenden dürfen ....
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 08:53   #6
Melkor
Gutmensch
 
Registriert seit: 13.10.2003
Ort: Wien
Alter: 37
Beiträge: 759

Mein Computer

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Standard

Vielleicht helfen dir die Links weiter:

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=50919
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=111172
____________________________________
Besser den Magen verrenkt als dem Wirt was gschenkt

fotoblog
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Alt 17.06.2009, 13:00   #7
rubberdog
Jr. Member
 
Registriert seit: 28.09.2003
Beiträge: 79


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Standard

@Melkor:

Wow, das sind genau die Antworten, die ich mir erhofft habe *).
Weißt Du zufällig, ob deutsches Recht in wesentlichen Punkten vom österreichischen Recht abweicht?

Liebe Grüße
Rudi

*) Hab zwar vor meinem Posting die Forumsuche bemüht, aber nichts Passendes gefunden
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Alt 17.06.2009, 13:59   #8
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard

Bei Personenfotografie meines Wissens nach nichts wesentliches.

p.s. ausgenommen bei Aktfotografie trotz Freigabe durch das Modell und Verwertung(sabsicht) des Fotografen, hier gibt es ein (glaub Oberlandesgerichts)-Urteil in Österreich, welches die Veröffentlichung des Bildes bei Widerruf des Models unter gewissen Umständen widersagt

Geändert von fredf (17.06.2009 um 14:02 Uhr).
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