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Fotografie & Bildbearbeitung Alles zum Thema digitale Fotografie und Nachbearbeitung |
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#1 |
Jr. Member
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![]() Hallo,
angenommen, ich laufe durch Wien und seh' eine hübsche junge Dame im Gegenlicht ![]() Frage: Muß ich jetzt mit dem berühmten Formular zur Veröffentlichungsfreigabe winken, den Kugelschreiber zücken und sie unterschreiben lassen *)? Was denkt sich wohl mein Modell? Die läuft doch gleich weg und glaubt was weiß ich noch alles von mir! ![]() Wie macht Ihr das? Wie ist da die gängige Praxis? ![]() Danke für eure Tipps und Meinungen! Rudi ![]() *) Ich könnte ja z.B. in 1/2 Jahr bei der Durchsicht der Bilder draufkommen, daß ich das einer Agentur anbieten will |
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#2 |
Veteran
![]() Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Eprom
Alter: 57
Beiträge: 325
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![]() na zuck an presseausweis ausse und lod sie auf an kaffee ein
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Sterben muß a jeder, oba drängeln loß i mi ned. ![]() |
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#3 |
11110110001
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![]() ...also ich würde sie nur dann ablichten, wenn sie nackt ist
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(\___/) (='.'=) (")_(") ...errare humanum est... |
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#4 |
In the name of Blues
![]() Registriert seit: 22.05.2002
Ort: 4 Wände 1 Dach - furchterregend
Alter: 39
Beiträge: 4.561
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![]() schlümpfe herst.
Also ich fotografier meist nicht am menschlichen Objekt da die Thematik und rechtliche Grundlage nicht so einfach ist. Prinzipeill ist es ja so dass du das eigentlich schriftlich festhalten müßtest dass die/er eingewilligt hat und mit der Verbreitung/Veröffentlichung einverstanden ist. Soweit mir bekannt. Aber mach dir nix draus, ich frag auch niemanden um Erlaubnis. ![]()
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Blues forever. 24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!! 30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei! ![]() http://debattierclub.net/ |
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#5 |
Aussteiger
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![]() hm, wenn das gesicht der dame (wegen dem gegenlicht) nicht erkenntlich ist, solltest das ja so verwenden dürfen ....
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#6 |
Gutmensch
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![]() Vielleicht helfen dir die Links weiter:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=50919 http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=111172 |
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#7 |
Jr. Member
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![]() @Melkor:
Wow, das sind genau die Antworten, die ich mir erhofft habe *). ![]() Weißt Du zufällig, ob deutsches Recht in wesentlichen Punkten vom österreichischen Recht abweicht? Liebe Grüße Rudi *) Hab zwar vor meinem Posting die Forumsuche bemüht, aber nichts Passendes gefunden |
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#8 |
Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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![]() Bei Personenfotografie meines Wissens nach nichts wesentliches.
p.s. ausgenommen bei Aktfotografie trotz Freigabe durch das Modell und Verwertung(sabsicht) des Fotografen, hier gibt es ein (glaub Oberlandesgerichts)-Urteil in Österreich, welches die Veröffentlichung des Bildes bei Widerruf des Models unter gewissen Umständen widersagt Geändert von fredf (17.06.2009 um 14:02 Uhr). |
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