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#1 |
Newbie
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![]() Hallo!
Habe jetzt zum ersten mal ein Programmier Projekt gemacht. Das Entgeld beträgt so um 2000€. Jetzt frage ich mich wie ich das melden soll, also beim Finanzamt. Soll ich der Firma, eine Rechnung, oder eine Honararnote schreiben? Hat da irgendwer Erfahrung wie man da möglich keine Steuern zahlt (aber legal...) Bin Student, habe sonst keine Einkünfte... lg Etienne |
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#2 | |
Elite
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Beiträge: 1.210
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![]() Zitat:
Du kannst ohne weiteres 700 € dazu verdienen, wenn du Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit hast. Wird bei Schüler/Student nicht der Fall sein (ausser du bist geringfügig wo beschäftigt). Dein Problem ist die Gewerbeanmeldung (freies Gewerbe) und die gesetzliche, gewerbliche Sozialversicherung. http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html Sprich, du kannst ganz normal eine Honorarnote/Rechnung ausstellen. Das einzige was du dann begehst, ist eine Verwaltungsübertretung, weil du kein Gewerbe dazu angemeldet hast. Hast du ein Gewerbe angemeldet, zahlst du trotzdem weder EST noch gewerbliche Sozialversicherung. Siehe Link oben. Wenn du das Ganze über einen Werkvertrag machst, dann bist du verpflichtet, dies der gewerblichen SVA zu melden und zu sagen, nein Leute, ich werde die Grenze nicht überschreiten. Somit ist alles gelöst. Wenn du zukünftige Aufträge hast, dann ist es am einfachsten, ein eigenes Gewerbe anzumelden. Du kannst ein freies Gewerbe eröffnen (ich traue dir zu, das richtige Gewerbe rauszusuchen) und hast dann den Vorteil, dass du sämtliche Ausgaben deinen Einnahmen gegenüberstellen kannst (§4(3) EST E/A Rechner) und bis zur Grenze von 6.453,36 Einkommen (= Das was dir unterm Strich wirklich über bleibt, wenn du nur Einkünfte aus deiner selbstständigen Tätigkeit hast) zahlst du dann auch keine gewerbliche Sozialversicherung. Bist aber im Gegenzug auch nicht Pensionsversichert, sprich zählt nicht zu deiner Pensionszeit. Einkommenssteuer wird für dich erst ab 10.000 € interessant, was aber durch die Grenze der gewerblichen SVA schon hinfällig wird. |
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#3 |
*****troll
![]() Registriert seit: 24.03.2003
Ort: wien
Alter: 65
Beiträge: 1.701
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![]() kleiner tipp am rande!!!
du hast sicher mehr ausgaben als du denkst arbeitsmaterial muss mal beschafft werden, das geht über radiergummi, bleistift, pc,...usw strom zahlst auch für den betrieb vom pc irgendwo ist ja dein arbeitsplatz (anteiliger arbeitsraum von wohnung) .. ![]()
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.................................. dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier .................................. Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“. |
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#4 |
Newbie
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![]() Das klingt ja schon gut. Das wird wahrscheinlich der einzige Auftrag bleiben.
Solange ich also unter ~6500€/Jahr bleibe muss ich nichts zahlen mit oder ohne Gewerbe. (Solange ich nicht irgendwo anders Angestellt bin). Habe ich das richtig verstanden? |
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#5 | |
Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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![]() Zitat:
Das Gewerbe wird schlagend, wenn deine Tätigkeit als solches auch den charakter einer gewerblichen, kaufmännischen Tätigkeit hat. Wenn es dein einziger Auftrag im Jahr ist, dann hat es keinen dahingehenden Charakter. Sprich, du planst nicht damit regelmäßig Geld zu verdienen bla bla bla ... Also, ein Gewerbe kann dir mal nicht angedichtet werden. Du hast aber klar einen Auftrag erledigt. Somit ist die SICHERSTE Variante, in dem du einen Werkvertrag eingehst, dies der gewerblichen SVA meldest und sie darauf hinweist, dass du unterhalb < 6.000 € Einkommen hast und du darum ansichst, von der gewerblichen Versicherung ausgenommen zu sein. Das ist mal die Variante, wo du was "handfestes" in der Hand hast, falls du irgendwie aufgeklopft wirst. Ansonsten kümmern dich die 2.000 € nicht weiter. Ich schreib sicher keine Anleitung wie du es anders machen kannst, aber du kannst rauslesen, dass es der SVA und der Finanz blunzen ist bei den Beträgen, da laut Gesetz nix zu versteuern ist und für die SVA auch net. Der Werkvertrag hat noch den Vorteil, dass man nicht sagen kann, ja eigentlich ist das aber wie ein Dienstverhältnis, wo dann Geringfügigkeitsgrenzen etc. gelten. Was aber bei einmaliger Tätigkeit sowieso schwer zu argumentieren wäre, aber es sei nur angemerkt, dass man dir auch versuchen könnte eine Dienstverhältnis zu unterstellen. Das betrift dann aber nicht die gewerbliche SV sondern die SV für Angestellte/Arbeiter. Was halt zum aufpassen ist, machst du mehrere Aufträge (man weiß ja nie ...) dann hat es halt einen gewerblichen Charakter und dann würde ich das ganze Schema durchlaufen lassen. Mit Gewerbeanmeldung bist sowieso auf der sicheren Seite. Weil dann hast du auch von der gewerblichen SV den Bescheid, dass du ausgenommen bist aus der Versicherung. Wie gesagt, zahlt sich nur aus, wenn du öfters was hast. |
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#6 |
Newbie
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![]() Danke, kenne mich nun aus was Steuern an geht.
Noch eine Frage, und zwar: Gibt es prinzipiell etwas rechtliches was ich falsch machen könnte bei einer Rechnung bzw Honararnote? Was ist eigentlich der Unterschied rechtliche? |
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#7 |
Elite
![]() Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210
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![]() Honorarnote eine schöne Umschreibung von Rechnungen für Dienstleistungen. Klingt gleich fürstlicher
![]() Grundsätzlich, bei Anmeldung eines Gewerbes, bist du auch an die rechtlichen Pflichten gebunden, wie eine Rechnung auszusehen hat. Du liegst aber sicher nicht falsch, wenn du oben hast: Ausstellender Empfänger Datum Betrag (Brutto für Netto) Hinweis, dass dieser Betrag keine UST enthält Beschreibung der Leistung (je detaillierter desto besser) Zahlungshinweis (auf Konto oder Betrag schon erhalten oder was auch immer) Evtl. auch eine fortlaufende Nummer Bezüglich UST -> das ist so eine Sache. Weil normalerweise drifft dich eine UST Pflicht, diese kannst du aber entgehen, wenn du dies bei Gewerbeanmeldung anmeldest und optierst (Kleinunternehmerregelung). Naja, trifft dich net, aber schreib halt hin, deine Endsumme und Hinweis, dass Netto = Brutto kein Vorsteuerabzug. |
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