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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 | |
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Aussteiger
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Zitat:
wenn er nicht weiß, wo er gearbeitet hat, hat er halt pech gehabt ![]() @Max Mustermann ![]()
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#12 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.11.2000
Alter: 42
Beiträge: 1.524
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Also ich hab meinen Steuerausgleich voriges Jahr schon online gemacht, funkt alles super. Man sieht auch gleich die ganzen Arbeitegeber aufgelistet bei denen man gearbeitet hat, und was wirklich eine tolle Sache ist das man online schon eine ungefähre Summe sieht die einem dann ausbezahlt wird!
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H.E.W.L.E.T.T.: Hydraulic Electronic Worker Limited to Exploration and Terran Troubleshooting |
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#13 |
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<< Gayliebt >>
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Ich habe letztes Jahr erstmals den Steuerausgleich Online gemacht. Ist eine super Sache, da man sofort sieht, wieviel man zurückbekommt - außerdem wurde das Geld nach der Onlineerklärung innerhalb von 14 Tagen überwiesen (sonst hat es immer so 3 Monate gedauert).
Hier noch ein paar gute Tipps für Euch: - Breitbandinternet kann man 2003 einmalig absetzen (Anmeldung sowie lfd. Gebühren - gilt aber nur für Neuanschlüsse); schummeln würde ich nicht, da schon tw. kontrolliert wird, und dann auch eine Strafe fällig ist - bestehende Internetanschlüsse kann man als Werbekosten dann absetzen, wenn für Beruf benötigt. Dies gilt auch für Softare, Hardware. Voraussetzung ist aber eine entsprechende Bestätigung des Dienstgebers, der aber diese normalerweise immer stellt. Achtung: wird der PC/Internet auch privat genutzt, dann muß man % Verhältnis der beruflichen Nutzung geltend machen - und nicht alles (glaubt sowieso keiner). In der Praxis gehen da schon bis zu 60 % als Werbekosten. - Lohnsteuerausgleich IMMER machen. Man kann die Veranlagung auch bis zu 3 Jahre zurück nachholen, in berechtigten Fällen sogar bis zu 5 Jahre. Bei der Krankenkasse die Beschäftigungszeiten nachfragen (wenn man nicht mehr weis) und diese in das Formular eintragen. Da der Dienstgeber sowieso den Jahreslohnzettel an das FA senden muß, können die dann den Ausgleich durchführen. Hat man sehr wenig gearbeitet, bekommt man sogar eine Negativsteuer retour. Dann zahlt es sich evtl. auch aus, vorhandene Sparbücher etc. (wo KEst anfällt) mit zu deklarieren, da man dann die KEST ebenfalls zurück erhält. Hier am Besten die Bank fragen. - und ganz Wichtig: es könnte auch in speziellen Fällen zu einer Nachzahlung kommen. Hier einfach nach Erhalt des Bescheides Einspruch erheben und den Ausgleich zurückziehen. (AK hat Musterbriefe dazu) Sogesehen lohnt es sich immer, wir wollen ja dem Grasser nicht Geld schenken!!! Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#14 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.12.1999
Beiträge: 3.662
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Ich würd das gern auch ein paar Jahre zurück machen, da ich in den letzten Jahren zu Faul war.
Jetzt aber mein Problem. Wie bekomm ich raus für welches Jahr ichs schon gemacht hab und in welchem nicht?
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"I would buy a Mac today if I was not working at Microsoft." - Jim Allchin, Co-President, Platforms & Services Division, Microsoft Corporation |
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#15 |
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<< Gayliebt >>
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Ruf beim Finanzamt an. Die sind neuerdings (zumindest in OÖ) sehr freundlich und können Dir (bzw. müssen) entsprechend Auskunft geben.
Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#16 |
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Inventar
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Hm, zumindest beim letzten Jahr würde Dir das Webinterface hinschreiben, wenn Du den Ausgleich bereits gemacht hast (und das Veranlagungsjahr nochmals eingibst).
Für den Zeitraum vor 2002 kann ich's nicht sagen.
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mfg, TeeKiller |
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#17 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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kann man von einem registrierten account aus die veranlagung für andere personen machen?
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pssst tanj |
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#18 |
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Inventar
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Na des wär's
![]() Nicht wirklich, wird ja ein ganzen "Steuerkonto" online angelegt und jeder muß inkl. Authentifizierung bei der Anmeldung seine Benutzer-/Zugangsdaten anfordern.
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mfg, TeeKiller |
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#19 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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grmmml
ich will mich dort ned registrieren, wenn eh schon einer in der familie dort angemeldet ist ![]()
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pssst tanj |
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#20 | |
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<< Gayliebt >>
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Zitat:
Ciao Oliver
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