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Der Salzburger Richter Schmidbauer stellt in einer Analyse zum TKG fest, dass im neuen Gesetz das bisher geltende, strenge Spam-Verbot gelockert würde.
Demnach beschränkt Paragraf 107 des TKG jetzt das generelle Verbot auf Werbung gegenüber Konsumenten. Die Zusendung unverlangter Werbung in Form von E-Mail oder SMS an Unternehmer sei in Zukunft in Österreich zulässig. Einzige Voraussetzung sei, dass dem Empfänger die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Gorbach plädierte angesichts der neuen Regelung im Juli dafür, gegenüber Werbe-Mails "etwas liberal, etwas großzügig" zu sein. Werbung sei ein wichtiger Teil der Wirtschaft - und "die Wirtschaft brauchen wir alle". Schmidbauer wundert sich dagegen, "wieso der österreichische Gesetzgeber entgegen dem EU-Trend den Schutz gegen Spam reduziert", und stellt im Weiteren eine Diskrepanz in der Umsetzung fest: Mit dem neuen TKG soll auch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 umgesetzt werden, und dort wird "die Verwendung elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer" gestattet - ohne dass dabei zwischen Unternehmern und Konsumenten unterschieden würde. http://www.i4j.at/news/aktuell49.htm http://futurezone.orf.at/futurezone....tail&id=179429 |
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