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Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 03.11.2005, 18:19   #11
moar70
Computerjunkie
 
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Beiträge: 517

Mein Computer

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Ja, hab' ich mir auch soeben zugelegt - AnyDVD rulez !!!
____________________________________
connected to web by UPC chello @ 250/25 Mbit/s
Was ich nicht weiß, weiß GooGle?!

EDV ist die Abkürzung für ENDE DER VERNUNFT.
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Alt 03.11.2005, 20:07   #12
maxb
Großmeister
 
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Beiträge: 5.077

Mein Computer

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Hab' dazu ein paar Fragen:

Im obersten posting ist von einer EULA die rede. Der kann ich doch nur zustimmen, wenn ich bewusst nach einlegen der CD eine SW installiere und dabei gefragt werde. Oder steht dies irgendwo kleingedruckt auf der CD?


Wie überprüfe ich mein system auf rootkits?


Wie kann ein Konzern wie Sony glauben, dass da niemand draufkommt?


Hat jemand eine Sony CD und kann dies nachvollziehen?
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 04.11.2005, 01:26   #13
Guru
 
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Beiträge: 65.570


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Zitat:
Original geschrieben von maxb
Hab' dazu ein paar Fragen:

Im obersten posting ist von einer EULA die rede. Der kann ich doch nur zustimmen, wenn ich bewusst nach einlegen der CD eine SW installiere und dabei gefragt werde. Oder steht dies irgendwo kleingedruckt auf der CD?


Wie überprüfe ich mein system auf rootkits?


Wie kann ein Konzern wie Sony glauben, dass da niemand draufkommt?


Hat jemand eine Sony CD und kann dies nachvollziehen?
Eine EULA hat in Österreich keine Rechtskraft, wenn sie gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt.

RootkitRevealer - siehe www.sysinternals.com

Sony hat das vermutlich eh nicht geglaubt, aber gehofft

Diese CD's von Sony wurden (vorerst) nur in den USA verkauft.

Guru
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Alt 04.11.2005, 07:34   #14
eAnic
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Passend dazu sei folgender Artikel erwähnt - Sony gibt klein bei

Für mich stellt sich nun die Frage, was die unter "klein beigeben" verstehen. Der Wurm (Kunde) hat nun also die Wahl entweder ein kompromitiertes System zu akzeptieren oder die Nutzungsrechte am erworbenen Produkt zu verlieren.

Weiters macht sich Sony hiermit selbst strafbar. Das Urheberrecht besagt nämlich:

Zitat:
§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden,
3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird oder
4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.

(2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu verhindern oder einzuschränken, und die dieses Schutzziel auch tatsächlich erreichen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt, soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes kontrolliert wird
1. durch eine Zugangskontrolle,
2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands oder
3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.

(3) Unter Umgehungsmitteln bzw. Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder Bestandteile bzw. Dienstleistungen zu verstehen,
1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind,
2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
____________________________________
... back in business
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Alt 04.11.2005, 14:04   #15
Guru
 
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Beiträge: 65.570


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Sony würde sich in Österreich strafbar machen - aber in Österreich ist ja eh keine DRM-CD verkauft worden (Konjunktiv!)!

Also keine Panik, tüpfelreite aber bitte weiter...

Guru
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Alt 04.11.2005, 14:09   #16
pc.net
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Beiträge: 12.997

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und schon nutzen trittbrettfahrer das rootkit aus ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.11.2005, 15:19   #17
CISK
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Alter: 41
Beiträge: 3.387

Mein Computer

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soeinfach geht dann cheaten?

funktioniert das dann auch mit counterstrike cheats?

wär ja geil - die gute alte zeit xqz2 & co
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Alt 10.11.2005, 12:35   #18
guvi1
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Beiträge: 113


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Computer Associates hingegen teilte mit, dass man weitere Sicherheitsprobleme gefunden hätte und deshalb ein Programm veröffentlichen wird, das die Software von Sony BMG direkt deinstalliert. Angeblich installiert sich das Programm als Standard-Media-Player und teilt der Plattenfirma über das Internet die IP-Adresse und den Namen der abzuspielenden CD mit. Weiterhin wird die Möglichkeit von ungeschützten CDs MP3-Kopien anzufertigen durch das Einbringen von willkürlichem Rauschen gestört. !!!!
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Alt 10.11.2005, 18:07   #19
Jack Ryan
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Sony würde sich in Österreich strafbar machen - aber in Österreich ist ja eh keine DRM-CD verkauft worden (Konjunktiv!)!
Noch nicht, aber das kommt wohl auch auf uns zu...

http://futurezone.orf.at/futurezone....tail&id=277151

(OK, es gibt sicher bessere Quellen, aber ganz erfunden wird es ja auch nicht sein)

Ich will ja keinen Aufruf zum Gesetzesbruch starten, aber ich denke (hoffe? ), daß sich mehr und mehr eine "jetzt erst Recht!"-Einstellung breitmacht...
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Alt 10.11.2005, 18:12   #20
Jack Ryan
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Zitat:
Original geschrieben von Guru
Klagt sie, Freunde, die haben Geld genug!
Grundsätzlich eine gute Idee, nur wer hat auch das Geld so eine Klage durchzuziehen?
Wie Du sagst, "die" haben genug davon und gehen notfalls bis zum OGH (oder wer da auch immer als höchste Instanz zuständig ist)

IMHO hätte eine Klage nur dann Sinn, wenn sie als Sammelklage einer Verbraucherschutzorganisation durchgeführt wird (zB VKI).

Und dann müßte man die Massenmedien (Krone, ORF) auch mal auf das Thema scharf machen...
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