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Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht |
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#1 |
Inventar
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![]() Wieder mal zur Gewährleistung. Wie würdet ihr das sehen?
Angenommen ihr kauft ein neues Handy. Nach einem Monat bringt ihr es wegen häufiger Software- und oder Hardwarefehler zum Service-Point. Die schicken es zu Reparatur ein. Nach 6 Wochen warten und einem Anruf beim Betrieb der die Reparatur durchführt bekommt ihr die Auskunft das noch nichtmal das benötigte Ersatzteil gekommen ist - dauert also noch. Nochmal zum Service-Point. Aussage zu Gewährleistung: Austausch gibt es nur in den ersten 2 Wochen ab Kauf danach wird repariert. Gut, aber 6 Wochen für eine Reparatur sind nicht zumutbar. Wie sieht´s dann mit einer Preisminderung oder Wandlung aus? Aussage: Gibt´s nicht, man muß erst warten bis das Gerät repariert wurde, entweder funktioniert´s dann oder, wenn nicht, wird´s dann ausgetauscht. Sechs Wochen sind aber wirklich lang und eine eigentlich angemessene Frist - man möchte auf Wandlung bestehen da auch auf Kulanz anscheinend nichts wirklich möglich ist! Aussage: Geht nicht, wenden sie sich an unsere Rechtsabteilung! An die sollte man sich auch wenden wenn man meint das die 2 Wochen Austausch-Frist das Gewährleisungrecht etwas zu sehr beschneiden. Besagte Rechtsabteilung wäre für Kunden tel. nicht erreichbar nur auf postalischem Weg. Und überhaupt geht´s hier nicht um Gewährleistung. Und nach dem Telekommunikationsgesetz blah blah blah... Tja angeschmiert... oder wie?
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Senior Vice President of Mission-Critical Junk and Trash Competence You can´t make it foolproof, the fools are too inventive! |
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