Schmerzengeld
Ein Fußgänger wird von einem Auto niedergestoßen und verletzt. Er hat mehrere Wochen lang starke Schmerzen, aber nach einem Monat ist alles wieder verheilt. Der Fußgänger ist noch Schüler und hat daher keinen Verdienstausfall und auch sonst keinen nennenswerten materiellen Schaden. Der Fußgänger konnte nicht mehr ausweichen weil der Autofahrer zu schnell unterwegs war. Varianten:
Fall A: er hatte untertags mächtig Ärger und ist dem Fußgänger bewußt nicht ausgewichen, weil er sich abreagieren wollte
Fall B: er wollte zum Pokalspiel im Abendprogramm nicht zu spät kommen und wollte, konnte aber nicht mehr rechtzeitig ausweichen
Fall C: seine Tochter lag in der Früh fiebrig im Bett, daheim war das Telefon kaputt, seine Frau hat sich nicht gemeldet und er war dementsprechend in Sorge; dem Fußgänger wollte, konnte aber nicht mehr rechtzeitig ausweichen
Der Fußgänger begehrt Schmerzengeld direkt vom Autofahrer (aus irgendeinem Grund keine Versicherung). Es geht nicht um die absolute Höhe, sondern ob zwischen den Fällen ein Unterschied besteht und wenn ja, in welcher Rangfolge.
Danke fürs lesen und die Teilnahme.
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