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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#21 | |
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Lady of the Rings
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Zitat:
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Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum zählen wir dann die Punkte? |
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#22 |
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Aussteiger
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nein, bin ja ein braver rechtschaffener staatsbürger
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#23 | |
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gesperrt
Registriert seit: 11.05.2004
Beiträge: 205
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Zitat:
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#25 |
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Elite
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Beiträge: 1.271
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ich will jetzt da ja den vater sicher nicht verteidigen (kenne ja niemanden) ... aber wer zahlt gern freiwillig mehr/länger unterhalt als er/sie muss?
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#26 | |
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Veteran
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Beiträge: 301
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Zitat:
präsenzdienst aufschieben ist früher mal gegangen, seit ein paar jahren nicht mehr. jetzt muss man einrücken, sobald man die schule, die man gerade noch macht, fertig hat. und urteil war das keines. was er zugestellt bekommen hat war die klage, die hat unten drunter immer ein urteilsbegehren. ist aber kein urteil vom gericht. das nächste was kommen wird, ist eine ladung zur gerichtsverhandlung. |
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#27 | |
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Veteran
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Beiträge: 301
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Zitat:
das ist kein urteil vom gericht, das ist das urteil, das dein vater gern haben möchte. zum präsenzdienst musst erst nach absolvierter schule einrücken, also wahrscheinlich erst herbst 2005, wennst die HTL fertig hast. was du jetzt machen musst, ist dem richter bei der gerichtsverhandlung klar machen, dass du die schule ernsthaft betreibst. nimm alle deine zeugnisse von der htl mit und auch in einer kopie für den richter. wenns wirklich so ist, dass du erst nächstes jahr mit der schule fertig bist und dann 19, dann hat dein vater die klage um ein jahr zu früh eingebracht. da wird er wohl ziemlich sicher abfahren damit jetzt, so wie es ausschaut. |
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#28 | |
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Inventar
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Beiträge: 5.292
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Zitat:
was anderes ist auch, wenn er zwischendurch mal ein einkommen hatte...
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pssst tanj |
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#29 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301
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man kriegt doch nicht klage und versäumnisurteil gleichzeitig zugestellt.
nur die klage kriegt man RSa, das urteil gibts RSb. |
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#30 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301
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übrigens ist der thread-titel falsch.
das österreichische justiz-system ist nicht sch..., nur weil dein vater dich klagt. ob er dich zurecht klagt oder nicht, stellt sich erst im gerichtsverfahren heraus. wenn nicht, dann verliert er den prozess sowieso. |
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