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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Master
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640
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Ich bin normal echt nicht jemand der sich nicht aufregt über irgendwelche Sachen, doch heute wurde der Bogen überspannt.
Ich lieg im Bett, es läutet an der Tür...rausgekrallt...an der Tür steht die nette Postbotin. gibt mir einen Brief des Gerichtes in die Hand (RSa). Darin steht das mein Vater mich klagt, weil ich volljährig bin, mit der Schule fertig und ein Einkommen habe und daher keinen Anspruch auf Unterhalt habe. Häääää??? Das wüsst ich auch gern....weiters steht das ich in kürze meinen Präsensdienst ableisten werden und dabei kein anspruch auf unterhalt besteht. 1. Präsensdienst - ne bloß nicht (siehe Signatur) 2. ja klar den mach ich nebenbei neben der Schule. Ganz zum schluss steht dann das URTEIL: das ich keinen Anspruch mehr auf unterhalt habe. Kann man hier in österreich einem Richter irgendwas erzählen, ohne das man Beweise vorlegt, oder das der die Argumente prüft. Ich find das eine Frechheit....das nächste mal werd ich auch zu so nen habi gehn und ihm erzählen, mein Nachbar pisselt immmer in meinen Pool und ich möcht ihn verklagen. <- Geht sicher durch, obwohl ich in einem Wohnblock wohne und kein Pool habe. Hat jemand ne Ahnung was ich jetzt machen soll, bis vor kurzem hat das ganz Zeug das jugendamt geregelt?? den es steht drauf, das ich die kosten des verfahrens an meine Vater zahlen muss, bei sonstiger exekution.... ![]() P.S: bin 18, besuche die HTL(im moment ferien) noch ein jahr... |
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#2 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 04.01.2002
Beiträge: 365
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ich hoffe du oder deine mutter hat eine rechtschutzversicherung
=>anwalt übergeben wenn nicht bietet, wenn ich mich nicht irre, die AK kostenlose unterstützung |
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#3 | |
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Master
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640
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Zitat:
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#4 |
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Inventar
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Warum dein Vater klagt, ist mir schleierhaft.
Soweit ich weiß, endet die Unterhaltspflicht eines geschiedenen Ehepartners für dessen Kind(er) automatisch mit der Großjährigkeit.
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... back in business |
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#5 |
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Administrator
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Umbedingt mit einem Anwalt oder der AK darüber reden, da sollten schon Profis ran -_-
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#6 | |
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Master
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640
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Zitat:
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#7 |
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Elite
![]() Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429
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laut österreichischem gesetz kannst du sogar gerichtlich erstreiten, dass deine eltern bis zu ihrem ausbildungsniveau haushalten!
weiß allerdings nicht wo das genau drinsteht... |
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#8 | |
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Master
![]() Registriert seit: 12.01.2002
Beiträge: 640
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Zitat:
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#9 |
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Master
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das is richtig dane solang du studiert lehre machst oder schule ect. muss dein vater zahlen du kannst nur wenn du volljärhig bist unterschreibn das er nicht mehr zahlen MUSS aba das geht dann von DIR aus und nicht von deinem vater
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[size=1][color=indigo][font=century gothic] What a beautiful day ![]() ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
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#10 |
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Elite
![]() Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429
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wenn dein vater Doktor ist muss er es dir ermöglichen auch einen Doktor zu machen.
wenn er lediglich Poly hat und Hilfsarbeiter ist muss er dir nur das Poly zahlen (da gibts aber noch einen kompletten Ausnahmendschungel...) |
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