20.02.2009, 21:13
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Mod, bin gerne da
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Rundfunkgebühren für internetfähigen Computer rechtens
Es wird immer lustiger. 
Quelle: http://news.magnus.de/artikel/90118
Zitat:
Für einen internetfähigen Computer sind Rundfunkgebühren fällig, wenn der Besitzer nicht schon für normale Rundfunkgeräte zahlt. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Würzburg gestern bekanntgegeben (Az. W 1 K 08.1886).
Natürlich bezahlen wir alle ... (Quelle: GEZ)Laut des Urteils spielt es dabei keine Rolle, wenn in dem Rechner weder eine Soundkarte noch Programme zur Aufzeichnung von Rundfunksendungen installiert seien. Dies gelte auch bei beruflich genutzten Computern. Im konkreten Fall stellte das Gericht fest, dass die privaten Rundfunkgeräte eines Gesellschafters nicht auf den geschäftlich genutzten PC der Gesellschaft anzurechnen seien.
Die Installation von Hard- und Software stelle keinen besonderen zusätzlichen technischen Aufwand dar, sodass der PC gebührenpflichtig zum Empfang bereitgehalten werde. Unerheblich sei auch, ob der PC primär zu anderen Zwecken wie zum Beispiel Textverarbeitung oder E-Mail verwendet wird. Die Nutzung von Internet-PCs zum Rundfunkempfang sei hingegen nicht vollkommen untypisch, sondern setze sich vielmehr weiter durch.
Die PC-Gebühr stehe auch mit dem Verfassungsrecht in Einklang, so das Gericht weiter. Es liege kein Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit vor, da die PC-Gebühr weder darauf ziele noch ihrer Höhe nach geeignet sei, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Internet-Quellen fernzuhalten.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Gebührenpflicht für internetfähige PCs gilt seit dem 1. Januar 2007.
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Mein Vorschlag dazu: jeder Mensch, ab der Geburt, hat Rundfunkgebühren zu entrichten, er hat ja Ohren mit denen er Sendungen hören könnte.
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Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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