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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 25.01.2008, 21:12   #31
Satan_666
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Wieso ist das so schwer verständlich?

Die Karte war offenbar (aus der Sicht des Verkäufers) zumindest 3 Monate im Einsatz. Dass sie jetzt einen Defekt zeigt, ist zwar bedauerlich, aber dafür kann auch der Händler nichts (der produzierte das Teil ja nicht).

Als Konsument habe ich jetzt das Recht der Gewährleistung. Sprich: das Teil kann entweder repariert bzw umgetauscht werden oder - wenn die Reparatur bzw der Umtausch nicht möglich oder eine Reparatur nicht zumutbar ist (für beide Seiten) - eine Preisminderung (wird in diesem Fall wohl nicht gewünscht sein vom Käufer, wenn das Teil so gar nicht funktioniert) oder Wandlung (= Ware + Geld retour) verlangen. Bei letzterem steht dem Verkäufer ein Abzug zu, da die Ware ja über länger Zeit bereits in Verwendung gestanden ist.

Das ist nun mal die Rechtslage; kein Richter in Österreich würde das mit Sicherheit anders sehen. Ob jetzt 35 Euro für die 3-monatige Verwendung der Karte angemessen ist, mag strittig sein - aber wenn es nur 25 Euro sein sollten, wird sich in Österreich auch kein Richter damit beschäftigen, weil dann der Streitwert lediglich 10 Euro ausmacht und damit beschäftigen sich österreichische Gerichte einfach nicht.

Alle sonstigen Vorschläge sind auf ein Goodwill von beiden Seiten angewiesen. Wenn ich ein gleichwertiges Produkt bekomme, ist es gleichzusetzen einer Wandlung des ersten Kaufvertrages und Abschluss eines Neuen. Oder wäre jemand von Euch bereit, auf 3 Monate Gewährleistung zu verzichten? Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn der alte Kaufvertrag weiter läuft - weil die Gewährleistung beginnt an dem Tag der Vertragsvereinbarung (= Rechnung).

Darum nochmals: ich würde den Händler fragen, ob er bereit wäre, den Kaufpreis komplett zu refundieren, wenn man dann zeitgleich ein anderes, gleichwertiges und zumindest gleich teures Produkt bei ihm nimmt.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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Alt 25.01.2008, 21:14   #32
Satan_666
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Zitat:
Original geschrieben von holzi
meiner Meinung nach wäre gleichwertig dem technischen Fortschritt entsprechend. Ich habe zb. öfters bei Festplatten-Garantie vom Hersteller eine Platte mit höherer Speicherkapazität zurückbekommen (zb. statt einer 60GB eine 80GB).
Wie geschrieben: einen Anspruch hat man nicht darauf.

Und so wie ich ahny hier verstehe, will er das auch nicht. Er will sein Geld in voller Höhe zurück und seine Karte anderswo kaufen. Nur frage ich mich, warum das der Händler tun sollte? Er hätte dann lediglich Ausgaben gehabt und das Geschäft macht dann jemand anderer!
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Alt 25.01.2008, 21:20   #33
Satan_666
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Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
wertverlust gilt in diesem fall nicht weil die karte ja hin ist, die wird ja nicht weiterverkauft und repariert wird sie auch nicht.
Es geht nicht primär darum, einen Wertverlust abzuziehen, sondern dass der Käufer bereits in den Genuss des Verwendens des Produktes gekommen ist. Im Extremfall - siehe oben - gebe ich das Ding am letzten Tag der Gewährleistungspflich dem Händler zurück (immerhin 6 Monate - für die Computerei eine halbe Ewigkeit) und verlange den vollen Kaufpreis retour? Sooo kann es aber nun auch nicht funktionieren!

Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
Abgesehen davon das der händler das teil sowieso vom distributer ersetzt bekommt bzw. den vollen kaufpreis ersetzt bekommt.
Schon mal davon gehört, dass es Händler gibt, die dem Hersteller die Garantieleistung abkaufen und die Ware dadurch günstiger bekommen? Vielleicht ist es dort so? Lauter Dinge, die Du nicht wissen kannst!
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Alt 25.01.2008, 22:50   #34
LouCypher
der da unten wohnt
 
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@satan_666:

Eines ist klar, du bist offensichtlich (hoffentlich) kein händler

es gibt 4 möglichkeiten:

-austausch
-reperatur

falls ersten beide nicht möglich bzw. unzumutbar:

-preisminderung

falls nicht möglich:

-wandlung

Nachdem der händler geld überwiesen hat hat er sich für die wandlung entschieden.
wandlung=vertragsausflösung da kann der händler nicht einfach geld abziehen, du scheinst das mit preisminderung zu verwechseln. Die bedeutung von vertragsauslösung ist eindeutig, ware retour, geld retour, sag ma es war nichts.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 26.01.2008, 00:00   #35
Satan_666
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@LouCypher:

Zitat:
Original geschrieben von Satan_666
Na, dann versuche das mal bei einem Auto ... ... von wegen Geld retour!

==> http://www.konsument.at/konsument/de...579&text=text3

Auf dieser Seite steht (bitte ganz nach unten scrollen):

-----
Hat der Käufer die Ware bereits über längere Zeit nutzbringend verwendet, dann kann der Verkäufer allenfalls ein Entgelt für die Nutzung verlangen.
-----


Nach 3 Monaten kann man doch wohl davon ausgehen, dass das Ding bereits nutzbringend verwendet worden ist. Und nun seid Ihr dran, was Gegenteiliges zu verlinken!

Beachte bitte den Link, scrolle dort ganz nach unten und lies den allerletzten Absatz. Ich denke, dann ist auch Dir klar, dass Du da was falsch verstehst!

Wer lesen kann, ist demnach klar im Vorteil - auch wenn's weh tut!

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Alt 26.01.2008, 00:09   #36
Baron
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Mein Computer

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Falsch Lou!
Nach 3 monaten kann der händler sehr wohl davon ausgehen das das das Gerät in gebrauch war und sich einen gewissen Prozentsatz abziehen- die wandlung zum vollpreis gibts eben nur innerhalb von 10 Tagen aber das hab ich eh schon geschrieben. Ansonsten ist Satan genau am richtigen Weg!
Bei "nerv-kunden"n wie z.b. Garfield ist man da toleranter (so nach dem motto -schauts das der verschwindet! ) aber anspruch hast nicht drauf!
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Alt 26.01.2008, 00:28   #37
Satan_666
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Zitat:
Original geschrieben von Baron
Falsch Lou!
Nach 3 monaten kann der händler sehr wohl davon ausgehen das das das Gerät in gebrauch war und sich einen gewissen Prozentsatz abziehen- die wandlung zum vollpreis gibts eben nur innerhalb von 10 Tagen aber das hab ich eh schon geschrieben. Ansonsten ist Satan genau am richtigen Weg!
*uff*

Danke, Baron ... ich dachte schon, ich wäre der einzige hier, der die Rechtslage verstanden hat!
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Alt 26.01.2008, 01:12   #38
fredf
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Preisminderung wird meist bei intensiver Nutzung und/oder starken Gebrauchsspuren in Anwendung gebracht.
35 Euro für 2 Monate bei einem Warenwert von 220 Euro ist meiner Meinung nach recht hoch gegriffen, insbesondere da der Defekt bereits nach 2 Wochen aufgetreten ist. Nutzungsdauer mind 3 Jahre=36 Monate
Ich nehme an der OGH würd wohl wie bei 6Ob143/07h die Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestimmen.
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Alt 26.01.2008, 02:01   #39
-=[n0t mY daY]=-
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heute erlebt:

sachen gekauft fuer neuen pc (siehe thread bissi unterhalb diesen), alles zusammengebaut -> pc startet net.
alle kabel getestet (kann ja sein das man power sw nicht richtig angeschlossen hat ), passt alles.

mal getestet ob netzteil startet (es lebe der erfinder des drahtes! ) - nix, sense.

zum glueck noch ein anderes netzteil auf reserve gehabt, angehangen -> funzt.

tft eingeschalten -> pixeldefekt drin, da leuchtet eines wunderschoen grellgruen raus...

naja, ham wohl einen schlechten tag erwischt, hoffe die stellen sich morgen net quer wenn ich das zeug umgetauscht haben will
war naemlich bisher mim ecotec schon zufrieden...

lg
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert
Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer
Denn es gibt ’nen neuen Morgen
’nen neuen Tag, ein neues Jahr
Der Schmerz hat Dich belogen
Nichts ist für immer da...
-=[n0t mY daY]=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 10:22   #40
Satan_666
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Zitat:
Original geschrieben von fredf
Preisminderung wird meist bei intensiver Nutzung und/oder starken Gebrauchsspuren in Anwendung gebracht.
35 Euro für 2 Monate bei einem Warenwert von 220 Euro ist meiner Meinung nach recht hoch gegriffen, insbesondere da der Defekt bereits nach 2 Wochen aufgetreten ist. Nutzungsdauer mind 3 Jahre=36 Monate
Ich nehme an der OGH würd wohl wie bei 6Ob143/07h die Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestimmen.
Wir können jetzt spekulieren - aber es sind nicht 2, sondern 3 Monate. Und die gesetzliche Garantiefrist läuft 2 und nicht 3 Jahre. Und nirgends steht, dass ein Ding intensiv genutzt werden muss (was hieße das überhaupt bei einer Steckkarte für den PC - wie will ich feststellen, ob sie "intensiv" genutzt wurde?), um einen Abzug zu rechtfertigen. Auf der Seite des VKI steht nur, dass die Ware über einen längeren Zeitraum benutzt werden muss, um dem Händler dieses Recht einzuräumen.

Wenn es jetzt blöd hergeht, wurde das Teil Anfang Oktober gekauft, dann wären es immerhin 4 Monate, wo das Teil in Verwendung gewesen ist.

Hochgerechnet auf die gesetzliche Garantie ergibt sich folgende Formel: R = K / G * V

R=Rückforderungsbetrag
K=Kaufpreis
G=Garantiezeit (24 Monate)
V=Verwendungszeit

Also: R = 220 / 24 * 4

Ergibt genau 36,67 Euro! Also entspricht das so ziemlich genau dem einbehaltenen Betrag vom Händler.

Und Dein angeführtes Urteil (hier übrigens der Link dazu: http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb...0%20%20%20%20) hat nur einen Haken: hier ist eindeutig beweisbar, dass das Teil seit anbeginn an nicht funktioniert hat und daher nicht verwendbar war, weil der Ofen scheinbar falsch aufgestellt wurde. Dort müsste der Verkäufer beweisen können, dass der Ofen trotz der Aufstellungsmängel bestimmungsgemäß benutzt worden ist; was ihm wohl schwer gelingen mag.

Im gegenständlichen Fall wird wohl kein Sachverständiger jemals auf die Idee kommen, zu behaupten, dass die Grafikkarte schon bei Übergabe nicht funktioniert hat und sie der Käufer 4 Monate lang unbenutzt herumliegen lässt, bevor er auf die Idee kommt, sein Geld zurück zu fordern.

Demnach bleibe ich weiter bei meiner Behauptung, dass juristisch gesehen der Händler recht hat.
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