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#31 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Wieso ist das so schwer verständlich?
Die Karte war offenbar (aus der Sicht des Verkäufers) zumindest 3 Monate im Einsatz. Dass sie jetzt einen Defekt zeigt, ist zwar bedauerlich, aber dafür kann auch der Händler nichts (der produzierte das Teil ja nicht). Als Konsument habe ich jetzt das Recht der Gewährleistung. Sprich: das Teil kann entweder repariert bzw umgetauscht werden oder - wenn die Reparatur bzw der Umtausch nicht möglich oder eine Reparatur nicht zumutbar ist (für beide Seiten) - eine Preisminderung (wird in diesem Fall wohl nicht gewünscht sein vom Käufer, wenn das Teil so gar nicht funktioniert) oder Wandlung (= Ware + Geld retour) verlangen. Bei letzterem steht dem Verkäufer ein Abzug zu, da die Ware ja über länger Zeit bereits in Verwendung gestanden ist. Das ist nun mal die Rechtslage; kein Richter in Österreich würde das mit Sicherheit anders sehen. Ob jetzt 35 Euro für die 3-monatige Verwendung der Karte angemessen ist, mag strittig sein - aber wenn es nur 25 Euro sein sollten, wird sich in Österreich auch kein Richter damit beschäftigen, weil dann der Streitwert lediglich 10 Euro ausmacht und damit beschäftigen sich österreichische Gerichte einfach nicht. Alle sonstigen Vorschläge sind auf ein Goodwill von beiden Seiten angewiesen. Wenn ich ein gleichwertiges Produkt bekomme, ist es gleichzusetzen einer Wandlung des ersten Kaufvertrages und Abschluss eines Neuen. Oder wäre jemand von Euch bereit, auf 3 Monate Gewährleistung zu verzichten? Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn der alte Kaufvertrag weiter läuft - weil die Gewährleistung beginnt an dem Tag der Vertragsvereinbarung (= Rechnung). Darum nochmals: ich würde den Händler fragen, ob er bereit wäre, den Kaufpreis komplett zu refundieren, wenn man dann zeitgleich ein anderes, gleichwertiges und zumindest gleich teures Produkt bei ihm nimmt.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#32 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Und so wie ich ahny hier verstehe, will er das auch nicht. Er will sein Geld in voller Höhe zurück und seine Karte anderswo kaufen. Nur frage ich mich, warum das der Händler tun sollte? Er hätte dann lediglich Ausgaben gehabt und das Geschäft macht dann jemand anderer!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#33 | ||
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Zitat:
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#34 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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@satan_666:
Eines ist klar, du bist offensichtlich (hoffentlich) kein händler es gibt 4 möglichkeiten: -austausch -reperatur falls ersten beide nicht möglich bzw. unzumutbar: -preisminderung falls nicht möglich: -wandlung Nachdem der händler geld überwiesen hat hat er sich für die wandlung entschieden. wandlung=vertragsausflösung da kann der händler nicht einfach geld abziehen, du scheinst das mit preisminderung zu verwechseln. Die bedeutung von vertragsauslösung ist eindeutig, ware retour, geld retour, sag ma es war nichts.
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Greetings LouCypher |
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#35 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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@LouCypher:
Zitat:
Wer lesen kann, ist demnach klar im Vorteil - auch wenn's weh tut! ![]()
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#36 |
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Der Unvergleichliche
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Falsch Lou!
Nach 3 monaten kann der händler sehr wohl davon ausgehen das das das Gerät in gebrauch war und sich einen gewissen Prozentsatz abziehen- die wandlung zum vollpreis gibts eben nur innerhalb von 10 Tagen aber das hab ich eh schon geschrieben. Ansonsten ist Satan genau am richtigen Weg! Bei "nerv-kunden"n wie z.b. Garfield ist man da toleranter (so nach dem motto -schauts das der verschwindet! ) aber anspruch hast nicht drauf! |
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#37 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Danke, Baron ... ich dachte schon, ich wäre der einzige hier, der die Rechtslage verstanden hat! ![]()
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#38 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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Preisminderung wird meist bei intensiver Nutzung und/oder starken Gebrauchsspuren in Anwendung gebracht.
35 Euro für 2 Monate bei einem Warenwert von 220 Euro ist meiner Meinung nach recht hoch gegriffen, insbesondere da der Defekt bereits nach 2 Wochen aufgetreten ist. Nutzungsdauer mind 3 Jahre=36 Monate Ich nehme an der OGH würd wohl wie bei 6Ob143/07h die Rückerstattung des vollen Kaufpreises bestimmen. |
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#39 |
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Onklifiziert
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heute erlebt:
sachen gekauft fuer neuen pc (siehe thread bissi unterhalb diesen), alles zusammengebaut -> pc startet net. alle kabel getestet (kann ja sein das man power sw nicht richtig angeschlossen hat ), passt alles.mal getestet ob netzteil startet (es lebe der erfinder des drahtes! ) - nix, sense.zum glueck noch ein anderes netzteil auf reserve gehabt, angehangen -> funzt. tft eingeschalten -> pixeldefekt drin, da leuchtet eines wunderschoen grellgruen raus... naja, ham wohl einen schlechten tag erwischt, hoffe die stellen sich morgen net quer wenn ich das zeug umgetauscht haben will war naemlich bisher mim ecotec schon zufrieden... lg
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer Denn es gibt ’nen neuen Morgen ’nen neuen Tag, ein neues Jahr Der Schmerz hat Dich belogen Nichts ist für immer da... |
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#40 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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Zitat:
Wenn es jetzt blöd hergeht, wurde das Teil Anfang Oktober gekauft, dann wären es immerhin 4 Monate, wo das Teil in Verwendung gewesen ist. Hochgerechnet auf die gesetzliche Garantie ergibt sich folgende Formel: R = K / G * V R=Rückforderungsbetrag K=Kaufpreis G=Garantiezeit (24 Monate) V=Verwendungszeit Also: R = 220 / 24 * 4 Ergibt genau 36,67 Euro! Also entspricht das so ziemlich genau dem einbehaltenen Betrag vom Händler. Und Dein angeführtes Urteil (hier übrigens der Link dazu: http://ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb...0%20%20%20%20) hat nur einen Haken: hier ist eindeutig beweisbar, dass das Teil seit anbeginn an nicht funktioniert hat und daher nicht verwendbar war, weil der Ofen scheinbar falsch aufgestellt wurde. Dort müsste der Verkäufer beweisen können, dass der Ofen trotz der Aufstellungsmängel bestimmungsgemäß benutzt worden ist; was ihm wohl schwer gelingen mag. Im gegenständlichen Fall wird wohl kein Sachverständiger jemals auf die Idee kommen, zu behaupten, dass die Grafikkarte schon bei Übergabe nicht funktioniert hat und sie der Käufer 4 Monate lang unbenutzt herumliegen lässt, bevor er auf die Idee kommt, sein Geld zurück zu fordern. Demnach bleibe ich weiter bei meiner Behauptung, dass juristisch gesehen der Händler recht hat.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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