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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 |
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Veteran
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Beiträge: 310
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Genau um den Punkt gehts mir. Wenn ich des als DVB Stream auf die Festplatte kopiere, ist keine RAUBKOPIE (weil quasi wie mit DVD Recorder aufgenommen), wenn ich mir den Stream von eMule suage ist es eine RAUBKOPIE ?????
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#12 | |
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gesperrt
Registriert seit: 19.03.2005
Beiträge: 321
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Zitat:
nur damit der user angst kriegt. wenn man abert ein bisschen weiterdenkt,kommt man drauf das eh fast alles legal ist. und vom TV aufgenommen,darf ich weitergeben,weil derjenige hätte es ja auch aufnehmen können. allerding bleibt beim dig. ORF der beigeschmack,das dies eigentlich nur "legal" zu empfangen ist ![]() |
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#13 | |
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Master
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Beiträge: 711
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Zitat:
Das deutsche Recht unterscheidet aber zwischen einer Privatkopie und einer Kopie aus einer offensichtlich illegalen Quelle. |
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#14 | |
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Veteran
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Beiträge: 310
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Zitat:
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**** das papierlose Büro ist genauso Realität wie das papierlose Klo **** Yoda: Dunkel die andere Seite ist!! Obi-Wan: Ruhe, und iss\' jetzt Deinen Toast! |
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#15 |
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Inventar
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Sich nicht in die Hosen scheißen.
Solange du ja nur die kurze Zeit uploadest und nicht UTA als Provider hast , wird dir schon keiner an die Wäsche gehen. ![]()
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Masochist: Schlag mich!! Sadist: Nö! Egal obs verrückt is oda net, hauptsache es funkt!!
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#16 | ||
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Master
![]() Registriert seit: 10.10.2002
Beiträge: 711
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Zitat:
Zitat:
http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/59034 |
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#17 | ||
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Veteran
![]() Registriert seit: 06.10.2000
Beiträge: 310
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Zitat:
Zitat:
Trotzdem läuft hier für mein Rechtsverständnis was schief. Mal jetzt abgesehen von den neuesten DVD Rips oder den neuesten gecrackten Games kann doch das Runterladen von einem DVB File von eMule (daß am Wochenende im TV lief) doch nicht illegal sein.
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**** das papierlose Büro ist genauso Realität wie das papierlose Klo **** Yoda: Dunkel die andere Seite ist!! Obi-Wan: Ruhe, und iss\' jetzt Deinen Toast! |
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#18 | |
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Inventar
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Zitat:
da wär ich selber aber nicht drauf gekommen. Jetzt mal ernst, da läuft ne Menge schief. Man kann Raubkopien noch nicht mal als Diebstahl bezeichnen und trotzdem tut man es. Also, solange du dich an der Kopie nicht bereicherst und sie mit dem Senderlogo gekennzeichnet ist, können die dich damit mal kreuzweise. @m@ario Des is eh olles ghupft wie ghatscht. Und außerdem... "21 Minuten lang 3.864 Musikdateien zum Download angeboten". Muss ich dazu noch was sagen? Aber derjenige, der sagt, Menschen seien logisch, gehört eh gevierteilt.
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Masochist: Schlag mich!! Sadist: Nö! Egal obs verrückt is oda net, hauptsache es funkt!!
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#19 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Nur die Verwendung zum Tausch von urheberrechtlich geschützten Dateien ( von der sich das Team ausdrücklich distanziert! ) ist illegal. |
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#20 | ||
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Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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Zitat:
Du darfst im privaten Umfeld im Rahmen der Privatkopie die urheberrechtlich geschützten Inhalte gegen Unkostenbetrag verteilen. eBay sprengt aber den Rahmen dieses privaten Umfelds: Du kennst den Käufer im Zweifel nicht. Deshalb wäre dein Vorgehen eine Urheberrechtsverletzung. Dass es die Inhalte nicht auf diesem oder jenem Medium gibt, ist egal – das ist eben die Entscheidung des Rechteinhabers und kann dich nicht zu irgend einer Handlung legitimieren. Ansonsten dürften nach der Logik ja gerade Kino-Screener in Tauschbörsen gehandelt werden, weil es die aktuellen Filme auch noch nicht auf DVD gibt. Gerne verwechselt wird in diesem Zusammenhang die Bedeutung der AGB von eBay: Hier wird der Handel mit gebrannten DVDs/CDs ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist dann aber lediglich ein Bestandteil des privatrechtlichen Vertrags zwischen eBay und dem Verkäufer und eben kein „Gesetz“, was in illegaler Weise verletzt werden könnte. Hält sich der Verkäufer nicht an diese Vereinbarung, geht das einen Dritten zunächst einmal nichts an. Zitat:
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