![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe/Forumregeln | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#11 |
|
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
|
Man stelle sich vor, die Maschine ist über einem Land, in dem die Scharia gilt. Muss nun ein deutscher Vollzugsbeamter dem heimgekehrten Missetäter die Hand abhacken? Oder man streitet sich, wo genau die Tat passiert ist... Oder der Trick-Diebstahl zieht sich über mehrere Landesgrenzen hinweg... Und zu welcher Sekunde waren wir eigentlich über Luxenburg...?
Das wäre ja reichlich unpraktisch. David hat Recht. Es geht nach dem „Flaggenprinzip“. Zeitliche Grenze ist das Schließen oder Öffnen der Türen. Demnächst schaue ich aber nicht mehr ins Forum, wenn ich gerade aus einer Kneipe komme. ![]() |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Inventar
![]() |
Das heißt also auch, dass ein Kind, dass im deutschen Flieger über Kroatien geboren wird, ist dann reiner Deutscher... oder auch Kroate?!
![]()
____________________________________
Al: \"Wir machen uns ein gemeinsames Weihnachtsgeschenk, Peg! Ich kauf mir eine Knarre und Du bekommst die Kugel!!!\"
|
|
|
|
|
|
#13 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 1.968
|
Dies wäre Staatsbürgerschaftsrecht, das hat nix mit Strafrecht zu tun.
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, eine Staatsbürgerschaft im Rahmen der Geburt zu erwerben: - Erwerb nach dem Territorialprinzip (z.B. USA) - Erwerb durch Abstammung (z.B. deutschland, Österreich) ist zumindest ein Elternteil Deutscher (Österreicher) dann ist auch das Kind Deutscher (Österreicher), wurde das Kind in den USA geboren, ist es außerdem (oder ausschließlich) auch US-Amerikaner. Meine Tochter hat lediglich durch Geburt zwei Staatsbürgerschaften, nämlich die der beiden Elternteile. Da war nix zu beantragen oder einzureichen. Übrigens gilt ein Flugzeug wie auch ein Schiff meines Wissens als Hoheitsgebiet des Zulassungsstaates, d.h. ein dt. Flugzeug ist dt. Hoheitsgebiet, weshalb dort auch dt. Recht gilt, egal wo es sich befindet.
____________________________________
An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern. (Erich Kästner aus \"Das Fliegende Klassenzimmer\") Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen! (Napoleon Bonaparte) |
|
|
|
|
|
#14 |
|
Master
![]() Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 42
Beiträge: 544
|
Das heißt ja dann, dass die Polizei eines anderen Landes, nicht das Flugzeug ohne genehmigung betreten darf oder?
Ist das wie mit den Botschaften? Sebi
____________________________________
Hey Hey My My Rock`N`Roll will never die! |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Veteran
![]() Registriert seit: 01.12.2002
Alter: 54
Beiträge: 202
|
So, jetzt habe ich ca 5 Seiten über dieses Thema geschrieben und dann fährt mir mein PC ab....SCH....
Naja, in aller Kürze nochmal: es gibt das Übereinkommen von Tokio, in dem ist die Kompetenz der einzelnen Staaten zur Ahndung von Straftaten an Bord von A/C geregelt ist. In diesem Übereinkommen geht man vom Flaggenprinzip aus (Gerichtsbarkeit des Registertstaates). Daneben bleibt aber die natinal-gesetzliche Kompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten des Übk unberührt. So kann daher zB Österreich auch aus dem Territorialitätsprinzip (Straftat über Österreich), dem aktiven Personalitätsprinzip (Täter ist Österreicher) und dem passiven Personalitätsprinzip (Opfer ist Österreicher) seine Gerichtsbarkeit ableiten. Dennoch kommt es in der Regel zu keiner Mehrfachbestrafung. An Rechtssysteme, die mit dem unseren unvereinbare Rechtsfolgen vorsehen, wird idR niemand ausgeliefert (betrifft nicht nur Scharia, sondern auch wenn zB die Inhaftierung in Guantanamo wegen "Terrorverdacht" oder die Todesstrafe drohen würde). Eine Vollstreckung ausländischer Urteile in Strafsachen kommt in der Regel ohnehin nicht in Betracht (es gibt Ausnahmen, die sich jedoch nur zwischen Staaten eines einheitlichen Kulturkreises oder wegen in diesem Zusammenhang nicht brisanter Straftaten abspielen). Mit der Einschreitungsbefugnis von lokalen Sicherheitsorganen hat die ganze Sache nix zu tun. Dies liegt in der Regel in der Kompetenz der Staaten, auf dessen Boden sich die A/C befinden. Diese halten üblicherweise aber - vor einer Aktion - Rücksprache auf diplomatischer Ebene mit dem Registerstaat bzw. dem Staat, aus dem die betroffenen Passagiere stammen. Das angesprochene Übereinkommen regelt die Ahndung von strafbaren Handlungen an Bord(!). Es gibt noch ein weiteres Übereinkommen (Montrealer Sicherheitsübereinkommen), dass die Begehung von strafbaren Handlunegn gegen die Sicherheit von A/C betrifft (zB durch Rakentenbeschuss oder ähnliches). Darüber hinaus gibt es noch das Übereinkommen von Den Haag, das die Luftpiraterie (= widerrechtliche Inbesitznahme eines A/C) bekämpft. So, ich hoffe, Ihr kennt Euch - wenigstens in Grundzügen - aus. Die Sache ist - wie ihr richtig erkannt habe einigermassen kompliziert, vor allem, weil es bei solchen Fällen nicht immer nur um "Recht" sondern meist auch um Politik geht....
____________________________________
Joachim member of www.a320flightdeck.com |
|
|
|
|
|
#16 | |
|
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
|
Zitat:
In Deutschland heißt es jedenfalls zu der Frage: Die Tat eines deutschen Staatsangehörigen auf einem ausländischen Flugzeug kann nur dann nach deutschem Strafrecht abgeurteilt werden, wenn sich das Flugzeug zur Tatzeit im Inland befand. (Sch/Sch-Eser § 4 Rn 9) |
|
|
|
|
|
|
#17 |
|
Veteran
![]() Registriert seit: 01.12.2002
Alter: 54
Beiträge: 202
|
Meine Ausführungen bezogen sich eher auf das Übk selbst und nach diesem ist es den Staaten jedenfalls gestattet, daneben noch Strafansprüche zu erheben.
Ich chekc Dir das dann am Montag bzgl der österr. Situation. So auf die Schnelle fällt mir allerdings nicht ein, warum das anders sein sollte.
____________________________________
Joachim member of www.a320flightdeck.com |
|
|
|
|
|
#18 |
|
Elite
![]() Registriert seit: 24.02.2000
Beiträge: 1.328
|
Yep, das kommt mir jetzt irgendwie bekannt vor...
Wobei ich in keinem Land einen Polizisten davon abhalten würde, an einem Airport in mein Flugzeug einzusteigen. Die Probleme die ich mir in weiterer Folge einhandeln kann, passen auf keine Kuhhaut. Denn Politik wird diesem Herrn anfangs mal ganz wurscht sein. Ich habe von einer ähnlichen Situation schon mal gehört und es ist keine gute Idee, sich in einem fremden Land mit einer noch fremderen Exekutive einzulassen. Diplomatie und ein bisserl ein Schmäh ist wohl eher angebracht als mit dem Tokioter Abkommen zu kommen und den Konsul um 5 Uhr früh wecken. ![]() |
|
|
|
|
|
#19 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 1.968
|
der Konsul ist um 5h früh eh schon wieder wach, da krault ihn die Geliebte und erinnert an die Heimfahrt zur Gemahlin
Der ist für jedes Alibi dankbar...... ![]()
____________________________________
An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern. (Erich Kästner aus \"Das Fliegende Klassenzimmer\") Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen! (Napoleon Bonaparte) |
|
|
|
|
|
#20 | |
|
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
|
Zitat:
Flugzeuge sind nicht etwa – wie das von Botschaften landläufig bekannt sind – solche „Hoheitsenklaven“. Wenn du also in China landest, ist eure Maschine nicht etwa „ein Stück Deutschland in China“. Ihr seid dann schon „ganz normal in China“. Es gab früher mal solche Überlegungen, jedenfalls heute sieht man das nicht mehr so. Wenn ein Flugzeug Teil des Hoheitsgebietes des Registerstaates wäre, dann bräuchte man für Flugzeuge ja gar keine Sonderregelung wie § 4 StGB (D), sondern es würde einfach § 3 StGB (D) genügen, der die „Geltung für Inlandstaten“ regelt. Aus dieses Konstruktion von § 3 und § 4 ergibt sich aber, dass eine solche Tat im Flugzeug eben keine Inlandstat ist – der Chinesische Polizist mischt sich also nicht etwa in „innere Angelegenheiten“ ein. Deshalb würde ich ihn freundlich hereinbitten ![]() |
|
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|