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So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS

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Alt 02.03.2004, 14:58   #1
mastersam
Master
 
Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 42
Beiträge: 544


Frage Rechtsfrage

Hallo!
Ich habe mal eine etwas abstrakte Frage, die mir letztens so in den Sinn kam.

Nehmen wir an ein Passagier klaut einem anderen Passagier während des Fluges etwas, bspw. Geld, oder die Brieftasche.
Nach welchem Recht wird er verurteilt?

Nach dem Gesetz des Heimatsitz der Fluglinie?
Nach dem des Abfluglandes oder Ziels?

Kann das jemand beantworten?

Danke
Sebi
____________________________________
Hey Hey My My Rock`N`Roll will never die!
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Alt 02.03.2004, 16:55   #2
Leo
Elite
 
Registriert seit: 24.02.2000
Beiträge: 1.328


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Ein heiklse Thema:

Höchstwahrscheinlinch nach dem Gesetz des Landes in welchen die strafbare Handlung begangen wurde, sprich in dem Land, das gerade überflogen wird.

Wir hatten erst letztens eine Diskussion über das Ausladen von unruly Passengers auf einem Zwischen( Ausweich) Flugplatz. Nicht ganz ohne und selbsterklärend denn nicht jede Tat wird in jedem Land gleich gehandhabt.


Leo
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Alt 02.03.2004, 18:12   #3
Huss
Inventar
 
Registriert seit: 27.06.2001
Beiträge: 2.200


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Zitat:
Original geschrieben von Leo

Wir hatten erst letztens eine Diskussion über das Ausladen von unruly Passengers auf einem Zwischen( Ausweich) Flugplatz.
Hallo Leo,
...da machen zumindest die Engländer den "vereinfachten" Weg:
Sobald der Pax wieder auf einem Flughafen in England auftaucht, wird er verhaftet.
____________________________________
Schöne Grüße
Siegfried TagesausFLÜge, Sondercharter ex Wien:
Bildbericht+Fernsehbeiträge unter: z.b. 24.10.09 Pisa/Florenz ect.
http://www.austrianaviationart.org/trips/
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Alt 02.03.2004, 18:44   #4
AAG-CO
Master
 
Registriert seit: 28.12.2002
Alter: 40
Beiträge: 730


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Zitat:
Original geschrieben von Leo
Höchstwahrscheinlinch nach dem Gesetz des Landes in welchen die strafbare Handlung begangen wurde, sprich in dem Land, das gerade überflogen wird.
Servus!

Das habe ich auch erst kürzlich irgendwo gehört.
Allerdings fällt mir gerade ein, was ist zb. über dem Atlantik? also internationales Gewässer ...
____________________________________
MfG

Patrick Hrusa, AUA208
AVAG Chief Aircraft Officer
Austrian Virtual Airlines Group
\"With A Smile In The Sky\"
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Alt 02.03.2004, 20:27   #5
mastersam
Master
 
Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 42
Beiträge: 544


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Jep! Die frage mit dem internationalen Gewässer stelle ich mir auch. Und was ist wenn die Tatzeit nicht exakt ermittelt werden kann, nur die Tat ansich?

Sebi
____________________________________
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Alt 02.03.2004, 20:35   #6
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
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Beiträge: 5.581

Mein Computer

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...ich vermute, es gilt das Recht des Startflughafens

bzw. könnte es auch von internationalen Verträgen abhängen
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 02.03.2004, 20:37   #7
Leo
Elite
 
Registriert seit: 24.02.2000
Beiträge: 1.328


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Dann schnell weg und alle tun so, als hätten sie nichts gesehen.

Ganz ehrlich, ich weiss es nicht. Das Thema ist tatsächlich recht komplex und welches law wann und wie weit angewandt wird ist nicht immer ganz klar.

Da wird wohl eher ein Jurist im Transportwesen gefragt sein, der sich mit dem Abkommen von Den Haag auskennt oder ähnliches...

sorry,

Leo
Leo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2004, 23:08   #8
Blackbird
Veteran
 
Registriert seit: 21.08.2000
Alter: 48
Beiträge: 425


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Howdie!

Analog zur Seefahrt wäre es der Sitz der Airline, denn da ist das Recht das "Flaggenrecht", also dem Sitz der Reederei - wäre zumindest eine brauchbare Regelung außerhalb der 12-Meilen-Zone.

Mirko
____________________________________
Alt wird man von alleine - Erwachsen werden erfordert allerdings etwas mehr Einsatz
Blackbird ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2004, 23:53   #9
Rolf
Inventar
 
Registriert seit: 08.12.1999
Alter: 82
Beiträge: 2.035


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Wo bleibt Marc??
Gruß
Rolf
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Alt 03.03.2004, 02:06   #10
CGN-Dave
Jr. Member
 
Registriert seit: 18.05.2003
Beiträge: 46


Standard

§ 4 StGB: Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts für Taten, die (...) in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, (...) das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Es läuft genauso wie bei Schiffen. Das schließt aber nicht aus, dass auch der Staat, auf dessen Boden die Tat begangen, wurde gegen einen vorgeht.

Gruß, David
CGN-Dave ist offline   Mit Zitat antworten
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