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| So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS |
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#1 |
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Master
![]() Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 42
Beiträge: 544
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Hallo!
Ich habe mal eine etwas abstrakte Frage, die mir letztens so in den Sinn kam. Nehmen wir an ein Passagier klaut einem anderen Passagier während des Fluges etwas, bspw. Geld, oder die Brieftasche. Nach welchem Recht wird er verurteilt? Nach dem Gesetz des Heimatsitz der Fluglinie? Nach dem des Abfluglandes oder Ziels? Kann das jemand beantworten? Danke Sebi
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Hey Hey My My Rock`N`Roll will never die! |
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#2 |
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Elite
![]() Registriert seit: 24.02.2000
Beiträge: 1.328
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Ein heiklse Thema:
Höchstwahrscheinlinch nach dem Gesetz des Landes in welchen die strafbare Handlung begangen wurde, sprich in dem Land, das gerade überflogen wird. Wir hatten erst letztens eine Diskussion über das Ausladen von unruly Passengers auf einem Zwischen( Ausweich) Flugplatz. Nicht ganz ohne und selbsterklärend denn nicht jede Tat wird in jedem Land gleich gehandhabt. Leo |
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#3 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 27.06.2001
Beiträge: 2.200
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Zitat:
...da machen zumindest die Engländer den "vereinfachten" Weg: Sobald der Pax wieder auf einem Flughafen in England auftaucht, wird er verhaftet.
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Schöne Grüße Siegfried TagesausFLÜge, Sondercharter ex Wien: Bildbericht+Fernsehbeiträge unter: z.b. 24.10.09 Pisa/Florenz ect.http://www.austrianaviationart.org/trips/ |
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#4 | |
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Master
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Zitat:
Das habe ich auch erst kürzlich irgendwo gehört. Allerdings fällt mir gerade ein, was ist zb. über dem Atlantik? also internationales Gewässer ... ![]()
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MfG Patrick Hrusa, AUA208 AVAG Chief Aircraft Officer Austrian Virtual Airlines Group \"With A Smile In The Sky\" |
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#5 |
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Master
![]() Registriert seit: 26.01.2004
Alter: 42
Beiträge: 544
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Jep! Die frage mit dem internationalen Gewässer stelle ich mir auch. Und was ist wenn die Tatzeit nicht exakt ermittelt werden kann, nur die Tat ansich?
Sebi
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Hey Hey My My Rock`N`Roll will never die! |
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#6 |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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...ich vermute, es gilt das Recht des Startflughafens
bzw. könnte es auch von internationalen Verträgen abhängen
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#7 |
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Elite
![]() Registriert seit: 24.02.2000
Beiträge: 1.328
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Dann schnell weg und alle tun so, als hätten sie nichts gesehen.
Ganz ehrlich, ich weiss es nicht. Das Thema ist tatsächlich recht komplex und welches law wann und wie weit angewandt wird ist nicht immer ganz klar. Da wird wohl eher ein Jurist im Transportwesen gefragt sein, der sich mit dem Abkommen von Den Haag auskennt oder ähnliches... sorry, Leo |
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#8 |
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Veteran
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Howdie!
Analog zur Seefahrt wäre es der Sitz der Airline, denn da ist das Recht das "Flaggenrecht", also dem Sitz der Reederei - wäre zumindest eine brauchbare Regelung außerhalb der 12-Meilen-Zone. Mirko
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Alt wird man von alleine - Erwachsen werden erfordert allerdings etwas mehr Einsatz
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#9 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 08.12.1999
Alter: 82
Beiträge: 2.035
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Wo bleibt Marc??
Gruß Rolf |
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#10 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 18.05.2003
Beiträge: 46
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§ 4 StGB: Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts für Taten, die (...) in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, (...) das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Es läuft genauso wie bei Schiffen. Das schließt aber nicht aus, dass auch der Staat, auf dessen Boden die Tat begangen, wurde gegen einen vorgeht. Gruß, David |
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