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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#31 |
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der da unten wohnt
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Alter: 52
Beiträge: 11.502
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Greetings LouCypher |
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#32 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
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Nein, ich checks nicht...
Denn mir hat man bei meiner Versicherung einmal erklärt, dass ich "nahe" Verwandte (z.B. meine Frau) durchaus mit meinem Auto fahren lassen kann und der Versicherungsschutz ist gewährleistet. Wenn ich aber "irgendeinen" Freund fahren lasse und der verursacht einen Schaden, gibt es Probleme. Daraus folgere ich, dass es eben nicht so einfach ist, zu sagen, es ist halt wer anderer gefahren. Es ist immer wieder der Begriff der "Sorgfaltspflicht" gefallen. Aber vielleicht können die Juristen hier im Forum das genauer erklären. |
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#33 |
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Großmeister
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Naja, du musst dich vergewissern, dass dein Freund einen gültigen Führerschein hat und nicht besoffen ist. Das war's aber auch schon.
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#34 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.12.1999
Beiträge: 3.662
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Da steigt dir aber bei einem Unfall keine Versicherung ein.
Bei Autovermietungen musst du nicht aus Spaß einen ellenlangen Vertrag unterschreiben.
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"I would buy a Mac today if I was not working at Microsoft." - Jim Allchin, Co-President, Platforms & Services Division, Microsoft Corporation |
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#35 |
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Ex-Abonnent
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Trotzdem ist im Schadensfall die Versicherung des (im Normalfall) KFZ-Halters für den Schaden aufkommen. Natürlich kann es dann auch Regressansprüche geben, wenn dir z.B. Fahrlässigkeit oder -wie im konkreten Fall- Falschangaben nachgewiesen werden können.
Ausserdem hat wirklich der Fahrzeughalter anzugeben, wer mit seinem Fahrzeug gefahren ist. Es muß dann diese Person erstmal beweisen, daß sie nicht gefahren ist. Das ist mitunter auch der Hauptgrund, warum bei vielen Firmenfahrzeugen ein Fahrtenbuch geführt wird. ![]()
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#36 |
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Inventar
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a hawara von mir lebt in .at, hat aber noch die deutsche staatsbürgerschaft (wegen bh usw.) und wenn der eine anonymverfügung bekommt schickt ers meistens zu seiner oma nach deutschland, die hauts mit dem folgeschreiben gleich weg und dann is ruhe
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#37 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
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@flocky:
Genau das nervt mich an solchen "Diskussionen": irgendwer hat irgendeinen Freund, der das "immer" so macht und so weiter... Ich hoffe, dass es nicht so einfach ist! |
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#38 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 13.02.2004
Alter: 65
Beiträge: 201
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So einfach is es aber. Als Motorradverkäufer hab ich auch zB. auch Ungarn und Slowaken nach Vorlage eines Führerscheines Probefahrten machen lassen. Und wenn eine Anzeige gekommen ist, war lt. Lenkererhebung immer ein Istvan Horvath oder sonst irgendein Tester aus den Nachbarländern gefahren - und die Anzeige war schon im Rundordner...
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Fresst Scheisse - 150 Milliarden Fliegen können sich nicht irren |
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#39 | |
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Inventar
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Zitat:
![]() einfach probieren ich denk mal bei ihm is das ein bisserl anders, nachdem er ja die deutsche staatsbürgerschaft hat erscheints bei ihm etwas plausibler, dass seine oma aus deutschland gefahren is... frag mal in am hatzer-forum nach, die ham eher erfahrung mit sowas denk ich. |
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#40 |
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Inventar
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ab (wahrscheinlich )2007 funktioniert das zumindest eu-weit nicht mehr, da werden dann die strafen europaweit eingehoben.
und für die dt. freunde wird in VLBG eh schon das erste 'von-vorne-blitz'-radar getestet, die weiteren werden wohl schnell nachgerüstet werden. Dann muss man aber auch als Österreicher sich für die Lenkererhebung mehr anstrengen, und sich Doppelgänger im Nicht-EU Ausland suchen. Für die letzten, die es trotzdem probieren, kommt dann wohl bald ein Vormerksystem ala Schweiz, wo man dann 10 Jahre später bei der Einreise zuerst mal die alten Radarstrafen zahlen muss. ![]() |
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