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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 04.09.2000
Beiträge: 2.249
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und da brauchst nur mit einem starken Permanentmagneten drüberfahren um sie zu löschen.
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lies es, lern es, lebe danach |
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#12 |
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Gesperrt
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Also ich find sowas überhaupt nicht lustig, vor allem wenn man bedenkt welche riesigen Schäden damit angerichtet werden können. Ab 500.000 Schilling wird es als Verbrechen gewertet, dann kommt die Kripo. Ich weiß nicht, ob dann noch irgendjemand lacht der glaubt er muß das nachmachen. Vor allem wenn man dann ein halbes Jahr oder noch länger im Knast sitzt.
Auf jeden Fall können wir das hier nicht feststellen, was wirklich passiert ist. Könnte ja auch nur eine originelle Ausrede gewesen sein. Denn was manche Firmen für Sachen machen, nur wegen der paar Tausender für ein ordentliches Sicherungsgerät... |
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#13 | |
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gesperrt
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Zitat:
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#14 |
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Hero
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Beiträge: 906
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Ich denke wenn die innerhalb einer Woche nicht ans Netz kommen da eher ein Liquiditationsproblem besteht.
best regards, LZ |
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#15 |
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Gesperrt
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> a gscheider dds3 raid streamer kostet bei transtek 500k ös, die bänder sind a ned billig (zumindest wenns gscheid sind) und der tresor kostet wenn a klein und brandfest sein soll auch scho an 10er
Das hängt davon ab, welche Datenmengen man hat und welche Sicherungsstrategie. Wennst sowas nimmst, hast ja auch einen Server, der Millionen kostet. Aber selbst in solchen Preisregionen wird immer wieder bei der Sicherungsstrategie gespart. Die Ahnungslosen werden nie aussterben... |
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#16 |
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Super-Moderator
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so ein überteuer streamer bringt dir nix, wenn die medien dann nicht richtig dezentral gelagert werden und der zugriff entsprechend begrenzt wird.
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#17 | |
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Veteran
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Zitat:
§ 126a StGB (1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten, über die er nicht oder nicht allein verfügen darf, verändert, löscht oder sonst unbrauchbar macht oder unterdrückt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Unter Daten im Sinn des Abs. 1 sind sowohl personenbezogene und nicht personenbezoge Daten als auch Programme zu verstehen. (3) Wer durch die Tat an den Daten einen 25 000 S übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wer einen 500 000 S übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die zivilrechtlichen Forderungen kommen noch dazu - §§1295ff. ABGB - § 1295. (1) Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schade mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein. ... |
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