Ich habe mir bei einer Hagenbrunner Firma einen USB/CF-Reader von Hama gekauft und auch prompt geliefert bekommen. Leider ist dieser unter GNU/Linux nicht funktionsfähig (steht nicht in der Beschreibung im Shop!).
Auf telefonische Anfrage hin wurde eine Wandlung des Vertrages ausgeschlossen, weil ich die verschweisste Verpackung des Gerätes ja aufgeschnitten habe (wie soll ich das Gerät sonst auch anstecken?). Einzig eine Rücknahme gegen Abschlag (bei 20 Euro nicht wirklich sinnvoll), d.h. Preisminderung konnte ich heraushandeln -> ist diese Vorgehensweise gerechtfertigt?
Was soll ich tun?
mfg
SNo0py
Code:
20/06 Konsumentenschutz
Text
§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen
Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten
Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d
Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer
seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den
Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts.