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Alt 31.03.2008, 21:53   #1
JetStreamer
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Desweiteren glaube ich mich zu erinnnern, dass nur für stationäre Geräte GIS-Gebühren anfallen, aber nicht für mobile. Oder hat sich das mittlerweile schon geändert?
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Alt 31.03.2008, 23:02   #2
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Desweiteren glaube ich mich zu erinnnern, dass nur für stationäre Geräte GIS-Gebühren anfallen, aber nicht für mobile. Oder hat sich das mittlerweile schon geändert?
Jetzt denk amal an dein Autoradio!
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Alt 01.04.2008, 15:18   #3
row
Inventar
 
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Es ist ja eh auch so dass andere rtsp-Streams wie rtsp://radio.one.at/LoungeFM oder Streams über videobeast.com ja auch nicht funktionieren. Also an der fehlenden GIS-Gebühr kann es nicht liegen, eher am technischen KnowHow des CallCenters
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Alt 01.04.2008, 16:40   #4
JetStreamer
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Jetzt denk amal an dein Autoradio!
Mein Autoradio hat noch ein Kassettendeck. Somit bin ich in dem Fall noch etwas hinten an

Sorry für OT
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Alt 29.04.2008, 10:54   #5
Thomas25
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Beiträge: 49


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Also das mit den Gis-Gebühren hab ich ja noch nicht gehört. Da müsste man echt mal nachfragen. Ruf doch einfach mal bei One an, und erzähl dass das mit dem Runterladen nicht klappt. Die müssen ja was tun dagegen, dafür sind´s ja da.
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Alt 30.04.2008, 01:25   #6
Boticelli
Senior Member
 
Registriert seit: 08.08.2006
Alter: 39
Beiträge: 143


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Jetzt mal zum Thema Gis der genaue wortlaut:

1. Was muss gemeldet werden?
Alle Rundfunksempfangseinrichtungen, die in einer Wohnung, einem Haus oder anderen Räumlichkeiten (Bürogebäude, Geschäftslokale, etc.) zum Empfang bereit gehalten werden, müssen gemäß Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999), gemeldet werden.

Für die Meldung verwenden Sie bitte das gelbe GIS-Anmeldeformular.

Wichtiger Hinweis: Wer die Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar.
Außerdem ist zu melden:
  • Änderungen des Namens bzw. Firmenwortlauts des Rundfunkteilnehmers (z.B. durch Heirat)
  • Änderungen des Standortes (z.B. durch Übersiedlung)
Diese Änderungen können Sie uns online, per Fax, telefonisch oder auf dem Postweg bekannt geben. Weiters ist zu melden:
  • Ortswechsel: Wenn Sie Ihr TV-Gerät oder Radio an Ihren Zweitwohnsitz übersiedeln (nicht meldepflichtig ist es, wenn Sie das Gerät einfach in einen anderen Raum stellen)
  • Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Gebührenbefreiung (bitte geben Sie uns diese Änderungen schriftlich bekannt: GIS Gebühren Info Service, Postfach 1000, 1051 Wien)
  • Änderung der Anzahl von Rundfunkempfangseinrichtungen (gilt nur für Firmen, Institutionen u. Ä.)
  • Portable-Geräte: Dort, wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden
Nicht zu melden
  • ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (autoradio)
2. Was ist eine Rundfunkempfangseinrichtung?

Alle technischen Geräte, mit denen man Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann, bezeichnet das Gesetz als "Rundfunkempfangseinrichtung". Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Ob sie meldepflichtig sind oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob sie Rundfunkkonsum ermöglichen. Deshalb sind auch rundfunktaugliche Computer (z.B. mit TV-Karte) oder sogar ein Staubsauger mit einem eingebauten Radio grundsätzlich meldepflichtig.

quelle:http://www.orf-gis.at/index.php?kate...ung&artikel=47

Steht z.b. auf den webshop seiten irgendwas gleich mal vorab zu dem Thema, weiß das wer?
Boticelli ist offline   Mit Zitat antworten
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