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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 |
Elite
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![]() D.h. auch wenn ich einige Gegenstände über einen längeren Zeitraum zum Verkauf anbiete, dann gilt es nicht als gewerblich. Ist das jetzt korrekt?
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lg, cenus ------------------ §1 Alle Tipps und Tricks sind ohne Garantie auf Korrektheit und Vollstaendigkeit. §2 Es wird von mir keine Haftung fuer etwaige entstandene Schaeden uebernommen. §3 Des weiteren distanziere ich mich von den von mir bekanntgegebenen Urls und Websites. ------------------ Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen? ![]() |
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#12 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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![]() Zitat:
Gewerbe: Serienanbot eines Artikels und Anbot von Unikaten mit mehr als x tausend Euro Gewinn in Summe. Bei der Wirtschaftskammer oder beim Finanzamt erkundigen. Unselbständig und zusätzlich gewerbliche Tätigkeit bedeutet Sofortversteuerung nach Überschreiten von mutmasslich 720 Euro (Bagatellgrenze) Gewinn (nicht Umsatz) in einem Jahr. Das Verkaufen von benutzten Gegenständen aus eigenem Besitz lässt sich auch an diesen Grundsätzen festmachen. Ebay ist für Auflösungen meist gut, außer es handelt sich um Ausgedinge, das ethische oder logistische Fragen (Preisgerechtigkeit, Verantwortungsaufteilung, Übergabemodalitäten) aufwirft. Im Text die Umstände kurz nahebringen, dann ist es verdeutlicht und somit kein Grund für nochmalige Erklärungen gegeben. |
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#13 |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() Wieviele Stücke willst denn Verkaufen und welchen Einnahmen erwartest du dir ca.?
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#14 |
Elite
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![]() @kikakater
Danke für die Info! @Woodz Ältere und nicht mehr benötigte EDV-Bücher, diverse nicht mehr benötigte Computer-Peripheriekomponenten und aus Platzmangel mehrere Jahrgänge der Zeitschrift c't, die fast ausschließlich neuwertig sind. Ebay wollte ich nicht, da man mit legalen Mitteln keine Garantie hat einen vernünftigen Preis zu lukireren.
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lg, cenus ------------------ §1 Alle Tipps und Tricks sind ohne Garantie auf Korrektheit und Vollstaendigkeit. §2 Es wird von mir keine Haftung fuer etwaige entstandene Schaeden uebernommen. §3 Des weiteren distanziere ich mich von den von mir bekanntgegebenen Urls und Websites. ------------------ Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen? ![]() |
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#15 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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![]() Hallo Cenus,
vielleicht noch deutlich vorab: Es gibt keine eindeutige Grenzziehung; gerade bei schwierigen Fällen ist es kaum möglich, mit einem klaren „ja“ oder „nein“ zu antworten. Ich habe vor einiger Zeit an einer Diskussionsveranstaltung mit Experten für Online- und Markenrecht teilgenommen. Da haben sich Professoren und renommierteste Anwälte doch klar gestritten. Insbesondere der Fall, wenn jemand einen – vielleicht geerbten – Hausrat konzertiert verkauft, ist schlicht unklar in der Bewertung. In dieser Hinsicht bin ich hier mit einigen Beiträgen, die die Existenz klarerer Kriterien suggerieren, etwas unglücklich. Es bleibt einfach bei der oben genannten Definition: „planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung“ ist für den Alltag zu abstrakt. Es gibt einige Kriterien, die eine Beurteilung eindeutiger machen: Etwa wenn du regelmäßig die gleichen, oder nur in etwa der Farbe variierenden, neuen Produkte anbietest. So ein kleines bisschen ist es hier im Forum dann aber ein Denkfehler zu glauben, jeweils im Umkehrschluss läge dann kein gewerbliches Vorgehen vor: Etwa der zweifellos gewerbliche Second-Hand-Händler bietet ja auch nicht regelmäßig gleiche, neue Produkte an. Ein anderes Hilfskriterium wäre deshalb die Frage, ob du von vorne herein Dinge erwirbst, um sie weiterzuverkaufen. Aber auch hier gilt wieder, dass du nicht einfach den Umkehrschluss vollziehen darfst: Wer etwa selbst gemalte Bilder verkauft, kann problemlos auch gewerblich handeln. Es gibt einfach keine allzu handlichen Kriterien... deshalb werden Fälle wie deiner einfach immer streitig bleiben. So ließe sich etwa vertreten, „gerade wenn er schon selbst eine Internetpräsenz erstelle, spricht das für ein auf Dauer angelegtes....“ Zitat:
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